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Innenminister Horst Seehofer hat Eckpunkte eines neuen Einwanderungskonzeptes vorgelegt.

© AFP/John MacDougall

Eckpunkte für neues Gesetz: Horst Seehofer legt Einwanderungskonzept vor

Innenminister Horst Seehofer (CSU) hat in einem Papier Kriterien festgelegt, die in Zukunft die Zuwanderung in die Bundesrepublik regeln sollen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die Eckpunkte für ein Einwanderungsgesetz vorgelegt. Das berichtet das „Handelsblatt“. Demnach sind in dem Papier die Kriterien festgelegt, die in Zukunft die Zuwanderung in die Bundesrepublik regeln sollen. Entscheidend für die Erlaubnis zur Einwanderung sollen die berufliche Qualifikation der Bewerber, Alter und Sprachkenntnisse sowie der Nachweis eines Arbeitsplatzangebots in Deutschland sein. Ein bis zuletzt von der SPD befürwortetes Punktesystem nach kanadischem Vorbild ist in dem Seehofer-Plan aber offenbar nicht enthalten. Voraussetzung für die Einreise soll auch sein, dass Bewerber ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können. „Eine Zuwanderung in die Sozialsysteme werden wir verhindern“, heißt es in dem Papier, das dem „Handelsblatt“ zufolge bereits mit Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) abgestimmt ist.

Der derzeit heiß diskutierte „Spurwechsel“ für abgelehnte Asylbewerber findet sich nicht unter den Eckpunkten. Politiker von der CDU bis zur Linken sowie Wirtschaftsvertreter und Gewerkschafter hatten zuletzt gefordert, berufstätigen Flüchtlingen auch nach Ablehnung ihres Asylantrags den Aufenthalt in Deutschland zu erlauben. Hintergrund ist ein akuter Mangel an Arbeitskräften in Deutschland. Allein im Juli waren laut Bundesagentur für Arbeit in Deutschland mehr als 800000 Stellen unbesetzt.

Das Einwanderungsgesetz richtet sich vor allen an ausländische Facharbeiter

Die CSU ist gegen den „Spurwechsel“ durch Bewerber vom Asylsystem in die reguläre Zuwanderung. In dem Seehofer-Papier heißt es nun, die Bundesregierung nehme sich vor, „die Potenziale der Personen mit Fluchthintergrund, die eine Beschäftigung ausüben dürfen, für unseren Arbeitsmarkt zu nutzen“. Ziel sei aber auch, „die inländischen Potenziale zu heben und zu sichern“. Die „Vorrangprüfung“, nach der deutsche Unternehmen bei der Vergabe von Stellen inländische Bewerber bislang bevorzugen müssen, soll jedoch „im Grundsatz“ abgeschafft werden und nur noch in Ausnahmefällen gelten.

Den vorgelegten Eckpunkten zufolge richtet sich das neue Einwanderungsgesetz vor allem an ausländische Facharbeiter und weniger an Bewerber mit Uni-Abschluss. So soll Menschen mit Berufsausbildung die befristete Einreise zur Jobsuche auch dann erlaubt werden, wenn sie noch kein Arbeitsplatzangebot nachweisen können. Bislang gilt das nur für ausländische Hochschulabsolventen.

Teil des neuen Gesetzes soll auch der Abbau von Bürokratie sein. Die Verfahren der unterschiedlichen Behörden von den Visastellen in den Botschaften bis hin zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollen vereinfacht und transparenter gestaltet werden. Vorgesehen ist auch eine „Clearingstelle Anerkennung“, die ausländischen Bewerbern im Umgang mit der deutschen Bürokratie helfen soll. Auch Deutschkurse im Ausland und Ausbildungsprogramm mit integrierten Sprachkursen zählen zu den Eckpunkten für das neue Einwanderungsgesetz.

Den „Handelsblatt“-Angaben zufolge soll das Seehofer-Papier bereits in der kommenden Woche im Kabinett beraten werden. Auf Druck der SPD hatte sich die große Koalition Anfang Juli darauf verständigt, das Einwanderungsgesetz noch in diesem Jahr durchs Parlament zu bringen.

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