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Ein lesbisches Paar. Heiraten dürfen die beiden demnächst. Aber ein "gemeinsames" Kind ab Geburt ist rechtlich noch nicht möglich.

© Rolf Vennenbernd/dpa

Diskussion ums Abstammungsrecht: Die Ehe für alle diskriminiert Lesben

Trotz Heirat müssen lesbische Frauen ein neu geborenes Kind der Partnerin erst noch adoptieren, stellt das Justizministerium klar. Diskriminierung bleibt also.

Trotz Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare droht Frauen, die in der Ehe Kinder kriegen, weitere Diskriminierung. Wie das Bundesjustizministerium von Minister Heiko Maas (SPD) am Donnerstag auf Tagesspiegel-Anfrage klarstellte, enthält das kürzlich verabschiedete, noch nicht in Kraft getretene Gesetz keine Regelung zum Abstammungsrecht. Unberührt blieben daher insbesondere Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), wonach Vater eines Kindes der Mann ist, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist oder der die Vaterschaft anerkannt hat. „Auch bei einem verheirateten lesbischen Paar kommt daher eine Mit-Mutterschaft weiterhin nur im Wege der Stiefkindadoption in Betracht“, teilte eine Sprecherin mit. Sie verwies auf Vorschläge des von Maas eingesetzten Arbeitskreises zum Abstammungsrecht, wonach bei Verheirateten als „zweiter Elternteil“ künftig sowohl ein Mann als Vater wie auch eine Frau als „Mit-Mutter“ in Betracht kommen sollen. „Eine solche Ergänzung erscheint durchaus konsequent. Dafür wären gesetzliche Änderungen zu prüfen.“

Seit Verabschiedung des Gesetzes zur „Ehe für alle“ wird unter Familienrechtlern diskutiert, ob Ehepartnerinnen von Frauen, die ein Kind bekommen, mit dem neuen Recht automatisch als „Mit-Mutter“ gelten. Als Argument wird der Wille des Gesetzgebers angeführt, künftig bei der Ehe nicht mehr nach Geschlechtern zu unterscheiden. Die Regeln zum Abstammungsrecht sind jedoch bisher dem Wortlaut nach auf Verbindungen von Mann und Frau zugeschnitten. Nach Auffassung vieler Juristen lassen sie eine Umdeutung auf gleichgeschlechtliche Paare nicht zu. Bis zu einer Neuregelung des Abstammungsrechts werden voraussichtlich Gerichte diese Frage klären müssen. Die Klarstellung des Ministeriums dürfte Kritikern vor allem aus der Union Auftrieb geben, die die „Ehe für alle“ für übereilt und den Gesetzentwurf für unausgereift hielten.

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