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Digitalisierung an der Schule: Grundschüler mit Tablets.

© Armin Weigel/dpa

Digitalpakt: Kommunen möchten die Mittel bald

Im Streit um Grundgesetzänderung und Digitalisierung der Schulen setzen Städtetag und Landkreistag allerdings leicht unterschiedliche Akzente.

Die Ministerpräsidenten haben sich entschieden. Die Grundgesetzänderung, über die auch der schon beschlossene Digitalpakt für die Schulen umgesetzt werden soll, wird im Bundesrat geschlossen abgelehnt. Man geht in ein Vermittlungsverfahren. Und der Digitalpakt als solcher? Liegt weiter auf Eis, wie seit fast zwei Jahren schon. Auch die Kultusminister der Länder dringen daher darauf, die Verfahren zu trennen und den Digitalpakt, in den der Bund 5,5 Milliarden Euro einbringt, von der umfangreicheren Verfassungsreform zu trennen. „Wir stehen zum Digitalpakt und wollen ihn schnellstmöglich umsetzen", sagte der Präsident der Kultusministerkonferenz, der thüringische Linken-Politiker Helmut Holter am Donnerstag. „Aber wir halten den Weg über die Grundgesetzänderung für falsch."

Es gibt einigen Protest gegen die Verzögerung, für die sich Bundes- und Landespolitiker gegenseitig die Schuld zuschieben. Und was sagen die Verbände der Kommunen? Immerhin sind ja sie es, welche als Schulträger auch den allergrößten Anteil an der Summe erhalten werden. Der Landkreistag ist ganz auf Seiten des Bundesrats. Dessen Präsidialmitglied Hans-Günter Henneke sagte dem Tagesspiegel: „Das Geld des Digitalpakts wird dringend gebraucht – allerdings braucht es dafür keine Grundgesetzänderung.“ Der Verfassungsjurist betont, es gebe zwei bessere Wege. Zum einen sei es im kommenden Jahr noch möglich, den Ländern die Mittel aus dem Bundesetat über die so genannten Entflechtungsmittel zur Verfügung zu stellen. Sie sind ein Restbestand einstiger Mischfinanzierungen, die quasi als Durchlaufposten zugunsten der Länder noch immer über den Bundesetat laufen. Der andere Weg wäre die vom baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) vorgeschlagene Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder. „Beides wären ganz nüchtern betrachtet gangbare Wege“, sagt Henneke.

Städte wollen es kooperativ

Auch der Deutsche Städtetag drängt zur Eile. Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy sagte, Bund und Länder müssten zügig eine Lösung finden, wie das Geld dafür zu den Ländern und Kommunen komme. „Im Vermittlungsausschuss kann auch eine Grundsatzdiskussion über die Rolle von Bund und Ländern stattfinden. Doch sie darf nicht dazu führen, dass die Schulen kein Geld bekommen“, fügte Dedy hinzu. Allerdings ist der Städtetag stärker als die Länder daran interessiert, dass die Bund-Länder-Kooperation, wie in der Grundgesetzänderung vorgesehen, ausgebaut wird. „Bund, Länder und Kommunen müssen bei gesamtgesellschaftlichen Aufgaben gut zusammenwirken, damit sie bewältigt werden können.“

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) ist derweil optimistisch, dass eine Lösung des Konflikts möglich ist. Er teilt offenbar die verfassungspolitischen Bedenken der Länder nicht. Der Bundestagsbeschluss, der wegen der Beteiligung der FDP und der Grünen über die im Koalitionsvertrag vorgesehene Grundgesetzänderung hinausgeht, „ändert an der strukturellen Gesamtsituation nichts“, sagte Scholz. In den Ländern sieht man das anders. Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) sagte, es gehe in dem angestrebten Vermittlungsverfahren um eine „grundsätzliche Finanzierungsfrage“, das Verhalten des Bundestags nannte sie „nicht sachgerecht“. Man müsse unterscheiden zwischen Sachfragen und Verfassungsfragen. Das Ergebnis sei „nicht eine Frage des Preises“. Der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) betonte die Entschlossenheit der Länder. In Hessen gäben Land und Kommunen pro Jahr 7,5 Milliarden Euro für Bildung aus. Beim Digitalpakt würden jährlich 75 Millionen Euro nach Hessen fließen, also ein Prozent der Gesamtausgaben. „Das zeigt die Relativität des Digitalpaktes“, sagte Schäfer.

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