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Olaf Latzel, Pastor der Bremer St. Martini-Gemeinde, beschäftigt weiter die Gerichte.

© Carmen Jaspersen/dpa

Die Wut eines Pfarrers auf Homosexuelle: Kann die Bibel beim Diskriminieren helfen?

Ein Pfarrer wird wegen Volksverhetzung verurteilt und wehrt sich. Nun soll ein Gutachten das Verhältnis von Hetze und Religionsfreiheit klären. Ein Einspruch.

Dass es für die Kirchen ein mühsamer Weg ist, die gesellschaftliche Akzeptanz von Homosexualität auf theologischer Ebene nachzuvollziehen, ist bekannt. Die Bibel gibt dafür nicht allzu viel her. Auskunft zum Stand der Forschung könnte ein Gutachten geben, das vom Bremer Landgericht beauftragt wurde.

Der Theologe Christoph Raedel soll der Frage nachgehen, inwieweit sich schwulen- und lesbenfeindliche Ausfälle in einem Vortrag des Bremer Pastors Olaf Latzel aus der Bibel heraus begründen lassen. Dafür wiederum wird man Anhaltspunkte finden

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Anlass ist ein Strafverfahren gegen den im Norden bekannten und wegen seines Fundamentalismus berüchtigten Latzel wegen Volksverhetzung. Das Amtsgericht hatte den Pastor vergangenen November zu einer Geldstrafe verurteilt. Sein Anwalt erkannte in dem Schuldspruch ein „Einfallstor zur Beschränkung der Meinungsfreiheit“. Latzel ging in Berufung.

Der Pastor hatte eine „biblische Fahrschule zur Ehe“ veranstaltet und eine Aufzeichnung davon auf seinem Youtube-Kanal hochladen lassen, mit immerhin knapp 25.000 Abos. Er sprach von Gefahren für die Ehe, dem „ganzen Genderdreck“, der ein Angriff auf Gottes Schöpferordnung sei, „zutiefst teuflisch und satanisch“. Eine Meinung, die man möglicherweise noch als solche gelten lassen muss.

„Überall laufen diese Verbrecher rum vom CSD herum"

Anders könnte es sich mit dem verhalten, was dann folgt: „Überall laufen diese Verbrecher rum vom CSD (Christopher Street Day), feiern Partys, und am Rathaus hängt die Regenbogenfahne. Das sind bewusst anti-christliche Dinge, mit denen die Ehe torpediert wird.“

Latzel will mit seinen Worten die Homosexualität als solche gemeint haben, die von der Bibel als Sünde bezeichnet werde. Die Amtsrichterin konterte lebensnah damit, Latzel habe über Menschen gesprochen, nicht über ein Thema. Homosexualität ohne Homosexuelle sei nicht vorstellbar.

Der Gutachter ist Evangeliker

Im Berufungsverfahren soll nun Gutachter Raedel den Weg weisen. Bloß wohin? Raedel ist ein Evangelikaler, die sich als bibeltreu bezeichnen. Eine kritische liberale Theologie ist ihnen ein Graus. Viele halten Homosexualität für eine korrekturfähige Verirrung. Mindestens Ansätze davon wird man wohl in Raedels Gutachten lesen können.

Anti-Homo-Hetze unter dem Schutz der Religionsfreiheit? Ob Worte eine Volksverhetzung sind, ein Aufstacheln zu Hass und Gewalt gegen andere, ist nach den konkreten Äußerungen mit ihren konkreten Wirkungen zu beurteilen. In Abwägung mit grundrechtlich geschützten Freiheiten. Eine Bibelstunde braucht man dafür nicht. Es kann sein, dass die Richter mit ihrem Gutachtenauftrag vielmehr eine Anklage erheben möchten: Gegen eine träge Kirche, der es nicht gelingt, sich von Überholtem zu lösen - und unfähig ist, sich von jenen zu trennen, die es als Hasspredigt verbreiten. Das wäre dann eine Provokation, die zwar nicht Aufgabe der Justiz ist. Aber hier scheint es mal nötig.

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