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Die AfD-Fraktion im Bundestag - noch zu Vor-Corona-Zeiten.

© dpa

Die Empörungsstrategie hat sich totgelaufen: Es ist richtig, der AfD den Vize-Posten im Bundestag zu verwehren

Die AfD will vor Gericht ihren Bundestagsvizepräsidenten durchsetzen. Doch die Gründe für die Nicht-Wahl der AfD-Kandidaten sind nachvollziehbar. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Maria Fiedler

Dass die Sache am Ende vor Gericht landen würde, war klar. Die ganze Legislatur über hatte die AfD versucht, einen ihrer Kandidaten zum Vizepräsidenten des Bundestages wählen zu lassen. Die Aspiranten fielen jeweils in mehreren Wahlgängen durch. Am meisten Chancen hatte noch die zweite Kandidatin, die Familienpolitikerin Mariana Harder-Kühnel. Prominente Vertreter von Union und FDP erklärten damals, sie wählen zu wollen. Das Argument: Man wolle der AfD keine Gelegenheit mehr bieten, sich als Märtyrer zu gerieren.

Doch es reichte nicht für Harder-Kühnel. Auch die vier Kandidaten nach ihr fielen durch. Und so klagte die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht – bislang ohne Erfolg. Am Mittwoch lehnte das Gericht einen Eilantrag der Partei ab, die eine Verfahrensänderung vom Bundestag verlangte. Die Frage, ob in der kommenden Legislatur ein Vizepräsident oder eine Vizepräsidentin der AfD gewählt wird, bleibt weiterhin auch eine politische.

Die Nicht-Wahl wurde zur Rand-Notiz

Nach vier Jahren AfD im Bundestag, zeigt sich deutlich: Es war richtig, dass die anderen Parteien der AfD diesen Posten nicht gewährt haben. Auch wenn die AfD am Anfang versuchte, sich als Opfer darzustellen und Empörung angesichts der Ungleichbehandlung zu schüren, hat sich diese Strategie totgelaufen. Die Nicht-Wahl ihrer Kandidaten ist zur Routine geworden, die meist nur noch eine Randnotiz wert war. Die Befürchtung, die AfD könnte davon profitieren, hat sich nicht bewahrheitet.

Die Nicht-Wahl ist außerdem nachvollziehbar: Die AfD hat zwar das Recht, Kandidaten vorzuschlagen. Aber jeder einzelne Parlamentarier hat aktuell auch das Recht, den Vorschlag abzulehnen. Die Abgeordneten befürchten, ein Vizepräsident der AfD würde die Plenarsitzungen im Sinne der Rechten leiten, Grenzüberschreitungen nicht ahnden.

Die AfD hat sich weiter radikalisiert

Viele können sich auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Mitglied einer Partei, die in Teilen vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird, das Parlament nach außen repräsentiert. Zumal sich die AfD in den letzten vier Jahren weiter radikalisiert hat.

Dazu kommt: Wenn ein AfDler regelmäßig Sitzungen des Bundestages leitet, würde das die Partei normalisieren, sie salonfähig machen – und damit ihre radikal rechten Positionen. Darin liegt womöglich die größte Gefahr. Die Abgeordneten sollten das auch in der nächsten Legislatur im Hinterkopf behalten. Denn klar ist: Die AfD wird es weiter versuchen.

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