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Politik: "Die deutsche Mehrheit bekommt Zuwachs" - die Berliner Auslänmderbeauftragte im Interview

Das Gesetz über die neue Staatsangehörigkeit tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.

Das Gesetz über die neue Staatsangehörigkeit tritt am 1. Januar 2000 in Kraft. Die Bundesländer müssen den Ausführungsvorschriften bei der Umsetzung des Gesetzes noch zustimmen. Darüber sprach Albrecht Meier mit der Berliner Ausländerbeauftragten Barbara John (CDU).

Nach der Unterschriftenaktion der Union gegen den Doppelpass vom Frühjahr startet die Regierung nun eine Kampagne für ihr Gesetz. Kampagne gegen Kampagne?

Wir haben bei der Unterschriftenaktion im Frühjahr gemerkt, dass die Deutschen an der Frage der Staatsangehörigkeit sehr viel Interesse haben. Das ist auch verständlich, denn die deutsche Mehrheit bekommt praktisch Zuwachs und muss sich darauf verlassen können, dass dies zu Bedingungen geschieht, die von ihr als richtig und fair beurteilt werden. Eine Kampagne wie die der Regierung kann einfach die Neugierde auf das neue Staatsangehörigkeitsrecht wecken.

Noch ungeklärt ist unter anderem die Frage, wieviel Deutschkenntnisse künftig jemand mitbringen muss, der sich einbürgern lassen will.

Noch gibt es ja keine bundeseinheitlichen Ausführungsvorschriften. Es gibt einen Entwurf, der von verschiedenen Bundesländern - darunter auch Berlin - so nicht akzeptiert wird. Aus der Praxis wissen wir, dass selbst ein 15jähriger Aufenthalt in Deutschland nicht automatisch zu ausreichenden Deutschkenntnissen führt. Die Frage der Deutschkenntnisse muss eine zentrale Rolle spielen. Ich stelle mir vor, dass - sofern Sprachprüfungen notwendig sind - diese bei den Volkshochschulen stattfinden und dort auch zertifiziert werden. Ich halte es für fragwürdig, wenn jeder Einbürgerungsbeamte in den Standesämtern sein eigener Germanistik-Experte ist.

Nach der Unterschriftenaktion der Union gegen den

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