zum Hauptinhalt
Die Inflation reduziert Kaufkraft - das muss auch steuerlich berücksichtigt werden.

© Hendrik Schmidt/dpa

Die Bundesregierung ist gefordert: Die Ampel muss jetzt die breite Mitte entlasten

Die Koalition muss sich auf einen Inflationsausgleich bei der Einkommensteuer verständigen. Anders als üppig kann der nicht ausfallen. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Albert Funk

Bald wird die Ampel sich entscheiden müssen. Nimmt sie die Inflation ernst und richtet ihre Politik wirklich danach aus? Oder verliert sie sich im Klein-Klein einer Debatte über eine Reihe von spezifischen Entlastungsmaßnahmen? Im September muss die Regierung zwei Berichte vorlegen – den Progressionsbericht und den Existenzminimumbericht. Was technokratisch klingt, hat erhebliche Auswirkungen im Leben fast aller. Oder sollte sie haben. Es geht dabei um die Anpassung der steuerlichen Belastung an die Preissteigerung – indem Grund- und Kinderfreibeträge sowie das Kindergeld erhöht werden und die Einkommensteuer über eine Anpassung des Tarifs neu justiert wird.

[Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Bundesfinanzminister Christian Lindner will wohl schon in der kommenden Woche – im Vorgriff darauf – eine Reihe von Vorschlägen präsentieren. Lindner wird das nicht allein tun, weil es ihm so gefällt, sondern weil er es muss. Das Anpassen ist gesetzlich vorgesehen.

Belastung nach Leistung

Ein Grundsatz im Steuerrecht lautet, dass sich die Belastung am individuellen Leistungsvermögen ausrichtet: Ärmere zahlen nichts bis wenig, Topverdiener werden rangenommen (sie haben ja trotzdem viel mehr im Leben). Das wirtschaftliche Leistungsvermögen hat sehr viel mit Preisen zu tun. Es geht dabei um Kaufkraft.

Was Lindner bald auf den Tisch legt, wird schnell heftig umstritten sein. Schon jetzt ist eine Richtung erkennbar: Der Ausgleich der „kalten Progression“ (das ist die Sache mit dem Steuertarif) laufe auf eine Entlastung vor allem von Gutverdienern hinaus. Eine Familie mit zwei Kindern und einem Haushaltseinkommen von brutto 40.000 Euro, so eine aktuelle Berechnung , käme auf eine Entlastung von 316 Euro im Jahr. Bei 150.000 Euro wären es 1002 Euro. Die Rechnung basiert auf der Annahme, dass der Steuertarif eine Inflation von sechs Prozent ausgleicht.

[Lesen Sie auch: Inflation einfach erklärt - in sechs Grafiken]

Ungerecht? Eigentlich nicht. So ist es eben in einem progressiven, also an die Leistungsfähigkeit gekoppelten Steuersystem – wer mehr Steuern zahlt, kommt bei einer Anpassung absolut auch besser weg. Würde nicht angepasst, wäre die faktische Belastungswirkung umgekehrt – 326 Euro hier, 1002 Euro da. Wer kann sich das eher leisten?

Weniger für Reiche

Aber als ganz gerecht wird dieser Mechanismus eben nicht empfunden. Daher sollte es bei einer Anpassung der Progression (also der fortlaufend höheren Besteuerung von Einkommen bis zum Spitzensteuersatz, derzeit 42 Prozent) auch möglich sein, den Gutverdienern weniger Entlastung zu bieten.

Es gibt da Möglichkeiten – angefangen beim gesonderten Spitzensteuersatz von 45 Prozent für die Reichen, den man dann einfach nicht in die Inflationsanpassung einbezieht. In dieser Einkommensgruppe wird das gar nicht bemerkt werden.

In jedem Fall ungerecht wäre allerdings, wenn die Ampel-Koalition gar nichts oder zu wenig täte bei der gebotenen Inflationsanpassung. Natürlich schmeckt es der Politik nicht, sich Einnahmeverluste zu bescheren. Aber sie sind nun einmal geboten. Lindner hat im Etatentwurf für 2023 daher schon eine Reserve von zehn Milliarden Euro versteckt – entsprechend hoch wäre das Einnahmeminus bei den Ländern.

Es gibt keinen Ausweg

Damit könne man doch viel Gutes tun, aber über eine andere Art der Verteilung, argumentieren diejenigen, die nicht an die Inflationsanpassung ran wollen. Etwa über andere Entlastungsmaßnahmen. Dafür gibt es jedoch keine Rechtfertigung mehr.

Bei geringer Preissteigerung wäre es wohl hinnehmbar, wenn die Politik untätig bliebe. Aber nicht mehr bei einer Inflation von sechs, sieben Prozent auf das Jahr gesehen – und der Aussicht, dass das Niveau im kommenden Jahr hoch bleibt. Die steuerliche Leistungsfähigkeit sinkt in diesem Jahr so deutlich, dass es keinen Ausweg gibt. Die Gehälter kommen nicht hinterher. Und die konzertierte Aktion des Kanzlers hat ja auch zum Ziel, keine Lohn-Preis-Spirale entstehen zu lassen. Olaf Scholz wird also nicht gegen die Inflationsanpassung sein.

[Der Nachrichtenüberblick aus der Hauptstadt: Schon rund 57.000 Leserinnen und Leser informieren sich zweimal täglich mit unseren kompakten überregionalen Newslettern. Melden Sie sich jetzt kostenlos hier an.]

Der Effekt einer höheren Besteuerung durch Unterlassen dieses Schritts ist vor allem ein Problem der unteren und mittleren Einkommen. Denn bei ihnen schlägt die steuerliche Progression am heftigsten zu. Die Wirkung dieses Phänomens kann am besten an Fällen verdeutlicht werden, die gar nicht so selten sind – den Leuten, die seit Jahren gar keine oder nur sehr geringe Gehaltserhöhungen sahen und auch keine Aussicht auf Besserung haben. Deren Kaufkraft nimmt mit jedem Jahr ab, aber ihre individuelle Steuerbelastung bliebe gleich – würde nicht angepasst.

"Kalte Progression"

Auch bei denen, die Gehaltserhöhungen bekommen, knabbert die „kalte Progression“ noch etwas weg vom Zugewinn weg. Erst bei Überkompensation der Inflation, was in guten Branchen ja oft der Fall ist, spielt das Phänomen keine oder kaum noch Rolle. Insofern spielt das Phänomen der „kalten Progression“ auch eine wesentliche Rolle bei der Verteilungsgerechtigkeit unter Arbeitnehmern. Es bestraft Verlierer, Gewinner dagegen betrifft es nicht.

Nicht übersehen sollte man in dem Zusammenhang den inflationären Effekt der Immobilienpreisblase der vergangenen Jahre, der sich örtlich in deutlich höheren Mieten niedergeschlagen hat. Bei der Inflationsmessung wird das kaum berücksichtigt. Entsprechend ist der Kaufkraftverlust durch massiv steigende Mieten steuerlich kein Thema. Im Übrigen: Auch bei den steuerlichen Pauschbeträgen für Arbeitnehmer und Sparer wäre die regelmäßige Anpassung eigentlich geboten.

Kurzum: Etwas anderes als die Anpassung des Steuertarifs an die Inflation im Herbst ist nicht vorstellbar. Sie muss dann auch üppig ausfallen. In der Koalition sollte man erst gar nicht beginnen, darüber zu streiten.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false