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Ein Airbus A400M mit einem Vorauskommando der Bundeswehr hebt in Jagel, Schleswig-Holstein, in den Syrien-Einsatz ab.

© AFP

Update

Deutscher Syrien-Einsatz: Erste Soldaten aufgebrochen - Kritik hält an

Die ersten Soldaten der Bundeswehr sind am Donnerstag in den Syrien-Einsatz aufgebrochen. Ihre Entsendung wird unter anderem von einem Rechtsgutachten der Linken-Fraktion sowie vom Berliner Bischof Markus Dröge kritisiert.

Die ersten deutschen Luftwaffen-Soldaten sind in den Syrien-Einsatz aufgebrochen. Ein aus rund 40 Soldaten bestehendes Vorauskommando hob am Donnerstag um 10.23 Uhr mit einem Airbus A400M in Jagel (Schleswig-Holstein) in Richtung Türkei ab. Mit an Bord haben die Soldaten acht Paletten an Kommunikationstechnik und Gerätschaften für ihre Basis im türkischen Incirlik.

Später am Vormittag starteten auch die beiden „Tornado“-Jets. Insgesamt sechs dieser Spezialmaschinen sollen den Kampf gegen die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien mit Aufklärungsflügen unterstützen. Diese Flüge über Syrien sollen im Januar beginnen. Der Bundestag hatte am vergangenen Freitag die Entsendung von maximal 1200 Soldaten beschlossen. An dem Einsatz nehmen auch eine Fregatte sowie ein Tankflugzeug teil, dessen Abflug sich am Donnerstag in Köln zunächst verzögerte.

Gutachter: Die rechtliche Begründung für den Einsatz ist unhaltbar

Ein Rechtsgutachten für die Linke im Bundestag kommt zu dem Schluss, dass der Syrien-Einsatz der Bundeswehr rechtswidrig ist. „Die von der Bundesregierung in Anspruch genommene rechtliche Begründung für die Entsendung deutscher Streitkräfte nach Syrien ist unhaltbar“, heißt es in dem 11-seitigen Papier des emeritierten Rechtsprofessors Norman Paech, das die Linksfraktion am Donnerstag vorstellen will. Die Bundesregierung beruft sich in ihrer rechtlichen Begründung des Einsatzes unter anderem auf das in der UN-Charta festgeschriebene Recht auf „kollektive Selbstverteidigung“ nach den Terroranschlägen von Paris. Für Paech ist entscheidend, dass der syrische Staat nicht für die Terroranschläge verantwortlich ist. Deswegen dürften ohne seine Erlaubnis auch keine Bomben auf sein Staatsgebiet abgeworfen werden, argumentiert er.

Der Berliner Bischof Markus Dröge sagt, es gebe mehr Fragen als Antworten

„Das Völkerrecht besteht nach wie vor darauf, dass ein Staat nur dann angegriffen werden kann, wenn ihm die Terroranschläge, die von seinem Territorium ausgehen, zugerechnet werden können“, schreibt der frühere Linke-Bundestagsabgeordnete. „Dies ist ein Gebot der Souveränität und territorialen Integrität sowie des zwingenden Gewaltverbots, die nur mit Zustimmung Syriens aufgehoben werden können.“ Diese Zustimmung gibt es für Angriffe der Anti-IS-Allianz nicht.

Der Berliner Bischof Markus Dröge kritisierte, dass beim Syrien-Einsatz der Bundeswehr viele Fragen noch ungeklärt sind. Es gebe mehr Fragen als Antworten, sagte Dröge in einem Gottesdienst vor dem am Donnerstag beginnenden Parteitag der SPD in Berlin. Ungeklärt sei, was Ziel des Einsatzes sei, ob der „Islamische Staat“ tatsächlich militärisch geschwächt werden könne und ob sich ein Friedenskonzept für die Zeit danach abzeichne, sagte der Berliner evangelische Bischof. „Die Entscheidung für den Militäreinsatz löst die Pflicht aus, für diese Fragen nun umso dringender und ernstlicher nach Antworten zu suchen“, mahnte er.

Dröge, der auch Mitglied im Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist, sagte, die Abgeordneten des Bundestags seien sich dieses Dilemmas durchaus bewusst gewesen beim Ringen um eine Antwort. Er hätte sich aber noch mehr „Bewusstsein für die Fraglichkeit eines Militäreinsatzes“ gewünscht. (dpa/epd)

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