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Ein Mitglied des Flüchtlingsrats Berlin protestiert am 20.03.2017 gegen die Aussetzung des Familiennachzugs.

© dpa/Sophia Kembowski

Deutscher Anwaltverein: Rechtsexperten kritisieren neue Regelung des Familiennachzugs

Der Deutsche Anwaltverein und Pro Asyl haben die Kriterien für den neue Regelung des Familiennachzugs kritisiert. Bald dürfen auch subsidiär Schutzbedürftige ihre Angehörigen wieder nachholen.

Die neuen Regeln zum Familiennachzug weisen aus Sicht von Rechtsexperten schwere Mängel auf. „Das ist im Ergebnis ein völlig justizfreier Raum“, sagte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein, Thomas Oberhäuser. „Wer dieses Gesetz erarbeitet hat, der wusste ganz genau, wie man die Rechte von Betroffenen klein hält.“

Ab dem 1. August sollen auch Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus wieder enge Angehörige zu sich nach Deutschland holen dürfen. In diese Kategorie fallen viele Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien. Allerdings soll davon nur ein Kontingent von bis zu 1.000 Menschen pro Monat profitieren. Darauf hatten sich Union und SPD bei ihren Koalitionsverhandlungen verständigt. Bei der Auswahl sollen unter anderem die Dauer der Trennung, das Kindeswohl, Gefahr für Leib und Leben und Krankheit berücksichtigt werden. Die Auswahl soll das beim Innenministerium angesiedelte Bundesverwaltungsamt treffen.

„Welches Gewicht die Kriterien haben, die das Bundesverwaltungsamt seiner Entscheidung zugrunde legt, kann im Einzelfall nicht nachvollzogen werden“, kritisiert Oberhäuser. „Selbst wenn sich die genaue Gewichtung der Kriterien im Einzelfall nachvollziehen ließe, müsste man ja genau wissen, wie die Kriterien bei allen anderen Bewerbern auf Familiennachzug gewichtet wurden - was unmöglich ist.“

Botschaften in Syrien-Anrainerstaaten verzeichnen über 31.000 Anfragen

„Es geht nur um eine Ermessensentscheidung. Damit hat ein Gericht keine klaren Kriterien zur Beurteilung einer Entscheidung“, sagt auch Bellinda Bartolucci, Rechtsexpertin bei Pro Asyl. Dennoch hofft sie auf Klagen: „Wir sind der Meinung, dass man genau wegen der unzureichenden Gestaltung des Gesetzes klagen sollte.“ Bartolucci setzt darauf, dass Gerichte das Gesetz als grundrechtswidrig einstufen, etwa weil der Schutz der Familie nicht gewährleistet sei.

Die deutschen Botschaften und Konsulate in den Syrien-Anrainerstaaten verzeichnen einem Bericht zufolge einen großen Andrang beim Familiennachzug. Den Vertretungen in Jordanien, Libanon, Irak und der Türkei liegen derzeit 31.340 Terminanfragen von Angehörigen in Deutschland lebender Flüchtlinge vor, wie laut Redaktionsnetzwerk Deutschland aus einer Antwort des Auswärtigen Amts auf eine schriftliche Frage der Linken-Abgeordneten Sevim Dagdelen hervorgeht.

Allein 22.100 dieser Anträge gingen demnach in der deutschen Botschaft in der libanesischen Hauptstadt Beirut ein. In seiner Antwort kündigt das Auswärtige Amt den Angaben zufolge auch personelle Verstärkung an: "Die Botschaften Amman und Beirut werden kurzfristig einen zusätzlichen Visa-Entscheider erhalten", heißt es in dem Schreiben.

Auch Dagdelen kritisierte das Vorgehen der Behörden scharf. "Der Familiennachzug gleicht einer Lotterie zulasten Tausender Kinder und Frauen", sagte sie dem RND. "Das vorgesehene Personal für solch lebenswichtige Entscheidungen ist völlig unzureichend, und die Ermessensregelung öffnet der Willkür Tür und Tor." Die Kriterien nach denen entschieden werde, seinen völlig unklaren Kriterien, sagte die Linken-Politikerin. (AFP, dpa)

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