zum Hauptinhalt
Helmut Kohl, hier auf einem Bild von 2014. Er fühlt sich von dem Journalisten und Buchautor Heribert Schwan hintergangen.

© Arno Burgi/dpa

Der Altkanzler und die Geschichte: Helmut Kohl darf von seinem Ex-Ghostwriter Schadensersatz verlangen

Kölner Richter sehen einen Anspruch, weil Autor Heribert Schwan für ein eigenes Buch vertrauliche Gespräche ausgewertet hat. Wie hoch, ist offen.

Helmut Kohl ist, wie politische Weggefährten bestätigen, unerbittlich gegenüber Leuten, die er für Verräter hält. „Ein ganz großer Verräter“, so urteilte er etwa über den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff. „Eine Null“.

Nun soll ein Verräter zahlen müssen. Keiner aus dem Politikbetrieb, es ist sein früherer Ghostwriter Heribert Schwan. Fünf Millionen Euro verlangt der Altkanzler dafür, dass Schwan für ein eigenes Buch aus vertraulichen Gesprächen mit Kohl zitiert. Darunter die Einlassungen zu Wulff. Es ist die höchste Schadensersatzforderung, die in Deutschland je für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten verlangt worden ist. Am Donnerstag gab das Oberlandesgericht (OLG) Köln bekannt, dass es in der Sache von einem „bestehenden Ersatzanspruch“ ausgeht. Entscheiden wollen die Richter aber noch nicht. Kohls Anwälte sollen weiter darlegen, weshalb sie die Höhe des Schadensersatzes für berechtigt halten. Außerdem muss Schwan eine vollständige Abschrift und eine digitalisierte Kopie der Bänder vorlegen, die Schwan bei seinen Gesprächen mit Kohl aufgezeichnet hatte. Eine weitere mündliche Verhandlung setzte das Gericht für den 8. Dezember an. Ob dann ein Urteil fällt, ist weiterhin offen.

Fünf Millionen Euro sind wahrscheinlich zu hoch

Abzulesen ist aus den Nachforderungen, dass sich die Richter noch kein vollständiges Bild von der Angelegenheit gemacht haben. Wobei es nur um die Höhe der Ansprüche gehen dürfte. Dass sie fünf Millionen Euro für angemessen halten, dürfte eher unwahrscheinlich sein. Dasselbe Gericht hatte kürzlich dem früheren Wettermoderator Jörg Kachelmann eine halbe Million Euro zugesprochen, weil die Boulevardpresse allzu rücksichtslos über das Strafverfahren wegen Vergewaltigung gegen ihn und sein Privatleben berichtet hatte. Auch Kachelmann wollte weit mehr Geld haben. Die Richter hielten ihm allerdings entgegen, dass es Anlässe für die Berichterstattung gab – die Anklage, Kachelmanns Inhaftierung, die Hauptverhandlung. Nur weil er am Ende als Unschuldiger das Gericht verließ, darf er nicht erwarten, dass sämtliche Fotos und Berichte über ihn als Rechtsverletzung gelten.

Ähnlich abwägend könnte das Gericht auch den Streit zwischen Kohl und Schwan betrachten. Dann könnte bei der Festlegung der Schadenssumme eine Rolle spielen, welches öffentliche Interesse es an den Inhalten der Bänder gab. Zugleich werden die Richter keine Rolle rückwärts machen. Denn sie haben die Verbreitung des Buches und der darin enthaltenen Zitate ja bereits in früheren Urteilen verboten.

200.000 Bücher verkauft

Auch die Kölner Justiz ist der Auffassung dass die Tonbänder zeitgeschichtliche Dokumente sind. Aber es soll irgendwann Historikern überlassen bleiben, sie auszuwerten, nicht früheren WDR-Journalisten mit Bestseller-Ambitionen. Immerhin hatten sich von Schwans Buch „Das Vermächtnis“, das er zusammen mit dem Autor Tilman Jens verfasste, rund 200.000 Stück verkauft, bevor die Gerichte die Auslieferung stoppten.

Über kurz oder lang wird der Bundesgerichtshof (BGH) auch diesen Fall entscheiden müssen. Denn immerhin kann Schwan Grundrechte wie das der Pressefreiheit für sich in Anschlag bringen. Die Kölner Richter sind bislang der Auffassung, Schwan habe wirksam darauf verzichtet, als er mit Kohls Verlag den Memoiren-Vertrag unterschrieb. Daraus folgerten sie eine Geheimhaltungsabrede, die sich auch auf die Aufzeichnungen erstreckt haben soll.

Möglich, dass es sich die Richter mit dieser Sichtweise zu einfach machen. Kohl und Schwan hatten zwischen sich nichts Schriftliches vereinbart. Der Altkanzler war einverstanden, dass Schwan bei den Gesprächsstunden im Bungalow-Keller ein Mikrofon aufstellte und die Bänder mit nach Hause nahm. Er hat sich nicht darum gekümmert, was mit ihnen geschieht. Durfte er erwarten, dass Schwan sie auf ewig unter Verschluss behält? Fest steht bislang nur, dass Kohl seinem Ex-Ghostwriter voll vertraut zu haben schien. Und man darf wohl auch sagen, dass Schwan dieses Vertrauen ausgenutzt hat.

Zur Startseite