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Hilflos. Über die Ausweitung von Arzneiversuchen an Demenzkranken gibt es heftigen Streit.

© REUTERS

Demenzkranke: Union gibt Abstimmung über Arzneiversuche frei

Im Streit um Arzneiversuche an Demenzkranken korrigiert die Unionsfraktion ihren Gesundheitsminister. Außerdem will sie mehr Zeit für die Debatte - und eine freie Gewissensentscheidung ihrer Abgeordneten.

Nach heftiger Kritik an der geplanten Ausweitung von Arzneiversuchen an Demenzkranken hat sich nun auch die Unionsfraktion auf Korrekturen am Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) verständigt. Gleichzeitig kündigte Fraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer an, dass die Abstimmung über diesen Teil des neu gefassten Arzneimittelgesetzes nicht dem Fraktionszwang unterliegen solle. Anvisiert ist dafür die nächste Sitzungswoche Anfang Juli.

Man werde anregen, dass „im Bundestag zu diesem Punkt eine ausführliche Debatte stattfinden kann“, sagte Grosse-Brömer am Mittwoch. Und da es sich dabei um eine „ethisch schwierige Frage“ handle, sollten auch alle Mitglieder der Unionsfraktion darüber „frei nach ihrem Gewissen entscheiden“ können. Dabei sollten auch abweichende Ansichten zum Ausdruck gebracht werden können. Bisher war – erst für Anfang Juni, dann für den kommenden Freitag – eine Abstimmung im Schnellverfahren vorgesehen.

Beratungspflicht statt Beratungsrecht

Der Unionsantrag sieht vor, dass klinische Forschung an Dementen nur dann erlaubt sein soll, wenn die Betroffenen solchen Tests vorher in geistig klarem Zustand zugestimmt, dies in einer sogenannten Probandenverfügung dokumentiert haben – und darüber auch ärztlich beraten worden sind. In Gröhes Entwurf war nur ein Beratungsrecht vorgesehen. Zudem hatte Gröhe die Einverständniserklärung zu Arzneitests zu einem Teil der Patientenverfügung machen wollen.

In der Bundestagsfraktion von CDU und CSU wurde der Änderungsantrag laut Grosse-Brömer mit „großer Mehrheit“ beschlossen. Dem Vernehmen nach gab es zehn Gegenstimmen und drei Enthaltungen. Die SPD hat noch keinen Beschluss gefasst. Ein Vorschlag von Fraktionsvize Karl Lauterbach sieht aber ähnliche Regelungen vor.

Linke bietet Unionskritikern Zusammenarbeit an

Nach Informationen dieser Zeitung ist aufgrund der Abstimmungsfreigabe nun auch fest mit einem fraktionsübergreifenden Gegenantrag aus der Koalition zu rechnen. "Da wird mit Sicherheit was kommen ", hieß es am Mittwoch in Unionskreisen. Inhaltlich werde man fordern, das bisherige Verbot gruppennütziger Forschung an Demenzkranken beizubehalten, weil es für einen solchen "Tabubruch" keinen zwingenden Bedarf gebe.

Man werde dafür auch bei der Opposition werben, hieß es. Linkspartei und Grüne signalisierten ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Kritikern. Man habe zwar eigene Änderungsanträge vorbereitet, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Kathrin Vogler, dem Tagesspiegel. „Wir sind aber auch offen für fraktionsübergreifende Gruppenanträge.“

"Mit Blanko-Vorab-Vollmachten werden wir uns nicht abfinden"

Nicht einwilligungsfähige Menschen bräuchten besonderen Schutz, weil sie selbst nicht mehr für sich sprechen könnten, beharrte Vogler. "Mit Blanko-Vorab-Vollmachten noch einwilligungsfähiger Menschen für zukünftige Tests, die den Probanden selbst nichts nützen, aber deren Schadenspotenzial niemand vorhersagen kann, werden wir uns nicht abfinden."

Die Grünen haben ebenfalls bereits einen Änderungsantrag formuliert, wonach Medikamentenversuche an nicht einwilligungsfähigen Personen nur erlaubt sein sollen, wenn der „direkte Nutzen“ für den Probanden „die Risiken und Belastungen einer Teilnahme an der klinischen Prüfung überwiegt“. Anders als vielfach behauptet, lasse die umzusetzende EU-Regelung ein Verbot von gruppennütziger Forschung an Demenzkranken auch explizit zu, sagte Grünen-Expertin Kordula Schulz-Asche dem Tagesspiegel. "Ich hoffe, wir können diesen Antrag fraktionsübergreifend in der nächsten Sitzungswoche abstimmen."

Patientenschützer: Aufklärung muss auch qualifiziert sein

Skeptisch zu dem Kompromissvorschlag der Union äußerte sich auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Entscheidend sei, dass es eine qualifizierte Beratung gebe, sagte Vorstand Eugen Brysch der Katholischen Nachrichten-Agentur. „Nicht jeder Arzt hat das nötige Wissen über diese Forschung und ist unabhängig.“ Deshalb seien Ärzte, die sich an solcher Forschung beteiligten, von solcher Beratung grundsätzlich auszuschließen An ihrer Stelle kamen auch Ethiker, Theologen und Juristen als Berater in Betracht.

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