zum Hauptinhalt
Sollen Frauen und Mädchen vollverschleiert am Unterricht teilnehmen dürfen? Darüber diskutieren mehrere Länder.

© Boris Roessler/dpa

Update

Debatte um Burka und Nikab: Mehrere Bundesländer wollen Vollverschleierung an Schulen verbieten

Nach einem Gerichtsurteil zugunsten einer Schülerin mit Nikab will Hamburg sein Schulgesetz ändern. Berlin wartet zunächst noch ab.

Deutschlandweit ist eine Debatte um Vollverschleierung an Schulen und Universitäten entbrannt. In Baden-Württemberg will Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) das Schulgesetz ändern, um das Tragen von Gesichtsschleiern an Schulen verbieten zu können. Sie reagiert damit auf eine Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts zugunsten einer vollverschleierten muslimischen Schülerin. Zuvor hatte der Kieler Landtag über einen ähnlichen Fall diskutiert.    

Baden-Württemberg dulde keine Vollverschleierung, sagte Eisenmann am Dienstag in Stuttgart. Die Religionsfreiheit habe Grenzen, wenn sich Lehrer und Schülerinnen „im wahrsten Sinne des Wortes nicht mehr ins Gesicht schauen können“. Unterricht basiere auf einer offenen Kommunikation, die ein verhülltes Gesicht verhindere. Obwohl es sich deutschlandweit nur um Einzelfälle handele, bedürfe es einer „wasserdichte Regelung“, um „im Ernstfall“ die Vollverschleierung verbieten zu können.

SPD und FDP begrüßten den Vorstoß, der Koalitionspartner Grüne zeigte sich skeptisch. Die Grünen-Landesvorsitzenden Sandra Detzer und Oliver Hildenbrand erklärten, dass Burka und Nikab „Unterdrückungssymbole“ seien und offene Kommunikation verhinderten.

Entscheidend sei aber, dass die Fallzahlen im Südwesten „nahe null“ seien. Deshalb sei die Relevanz des Vorstoßes klar beantwortet. Die CDU-Spitzenkandidatin für die nächste Landtagswahl könne „der Versuchung nicht widerstehen, Themen nachzulaufen, die letztlich nur die Rechten stärken“.

Gericht beruft sich auf die Glaubensfreiheit

In Hamburg hatte das Verwaltungsgericht am Montag das Tragen eines Gesichtsschleiers in der Schule gestattet. Es wies damit eine Beschwerde der Stadt gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurück.

Die Hansestadt hatte versucht, einer muslimischen Schülerin das Tragen ihres Nikabs im Unterricht einer Berufsschule zu verbieten. Für eine Anordnung der Schulbehörde an die Mutter der 16-Jährigen, dafür zu sorgen, dass die Tochter im Unterricht ihr Gesicht zeige, fehle die gesetzliche Grundlage. „Die Schülerin kann für sich die vorbehaltlos geschützte Glaubensfreiheit in Anspruch nehmen“, hieß es.

Die strenggläubige Muslima, die Tochter eines Ägypters und einer zum Islam konvertierten Deutschen ist, hatte ihren Nikab seit etwa einem Jahr nur zu Hause oder bei Freundinnen abgelegt. Der Gesichtsschleier weist nur einen Schlitz für die Augen auf. Für die Schulleitung kam eine Teilnahme am Unterricht nur mit unverhülltem Gesicht infrage, weshalb die 16-Jährige getrennt von ihren Mitschülern in einem Nebenraum sitzen musste.  

Hamburg will Schulgesetz schnell ändern

Nach dem Urteil sprach sich der Schulsenator Ties Rabe (SPD) für eine schnelle Änderung des Hamburger Schulgesetzes aus.  „In der Schule gehört es sich, dass die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler ein offenes freies Gesicht haben, nur so kann Schule und Unterricht funktionieren“, sagte Rabe am Montag in Hamburg. „Und deswegen werden wir jetzt zügig das Schulgesetz ändern, damit das auch in Zukunft gewährleistet ist.“

Hamburgs Zweite Bürgermeisterin, Katharina Fegebank von den Grünen, sagte, dass Burka und Nikab für sie „Unterdrückungssymbole“ seien. Für eine gute Kommunikation zwischen Schülern und Lehrern sei es wichtig, das Gesicht des anderen zu sehen. Zuvor hatten bereits die Hamburger CDU, FDP und AfD ein Verbot von Nikabs und Burkas im Unterricht gefordert.

Berlin: Verbot auch ohne Gesetz

Für die Berliner Bildungsverwaltung erklärte Sprecherin Iris Brennberger, die Zulässigkeit von Vollverschleierungen im Unterricht sei „nicht ausdrücklich im Schulgesetz geregelt“. „Wir argumentieren aber allgemein mit dem Schulverhältnis, das eine Vollverschleierung ausschließt“, sagte Brennberger weiter. Sie erklärte zudem, mit dem in Hamburg vergleichbare Fälle habe es bislang an Berliner Schulen nicht gegeben.

Brennberger erklärte weiter, das Tragen einer Burka sei mit dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag nicht vereinbar, „da eine pädagogische Interaktion mit einer das Gesicht verdeckenden und nicht identifizierenden Vollverschleierung nicht möglich ist.“ Ein normaler Unterricht würde damit ausgeschlossen, da einerseits die Kommunikation erschwert und andererseits bei Prüfungssituationen keine hinreichende Identifizierung möglich wäre.

Mit Blick auf das Urteil des Hamburger Oberverwaltungsgerichts sagte Brennberger: „Wir verfolgen natürlich, was Hamburg macht und werden uns sicherlich dazu austauschen und für uns Schlüsse daraus ziehen.“

Mehrheit der Muslime lehne Vollverschleierung ab

In Schleswig-Holstein hatte ein ähnlicher Fall für Streit in der Jamaika-Koalition gesorgt. Die Kieler Universität hatte einer muslimischen Studentin die Vollverschleierung in Lehrveranstaltungen verboten. Sie kam trotzdem immer wieder auch verschleiert zu Veranstaltungen. Die Uni bat das Land deshalb, eine Regelung zu schaffen, die ein Verbot möglich machen würde. Dagegen sprach sich vergangene Woche die Grünen-Fraktion aus.

„Die Möglichkeit, religiöse Symbole zu tragen oder auf sie zu verzichten, zeichnet eine demokratische Gesellschaft aus“, sagte die migrationspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Filiz Polat, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland am Dienstag. „Dabei steht fest, dass die Vollverschleierung von den allermeisten Musliminnen in Deutschland abgelehnt wird.“

Özdemir kritisierte Kieler Grüne

Es sei überdies „verfassungsrechtlich geboten, gläubigen Musliminnen den Zugang zu unserem Bildungssystem zu ermöglichen“, fügte Polat hinzu. „In unserem Rechtsstaat wäre ein derartiges Verbot sicherlich nicht möglich und auch der falsche Weg.“

Die Haltung der Grünen in Schleswig-Holstein stieß aber auch in der eigenen Partei auf Kritik. „Auch wenn es nur um einen Fall geht, sind Burka oder Nikab etwas ganz anderes als etwa ein Kopftuch“, sagte der frühere Grünen-Bundesvorsitzende Cem Özdemir der „Bild“ am Montag.

Jamaika-Koalition hat sich geeinigt

„Hier geht es darum, die Frau als Mensch im öffentlichen Raum unsichtbar zu machen. Warum? Damit Männer nicht wie Tiere über sie herfallen? Sorry, das überzeugt mich nicht.“ Tübingens grüner Bürgermeister Boris Palmer sagte der Zeitung: „Burka und Nikab haben in einer aufgeklärten Gesellschaft keinen Platz.“

Die Koalition aus Grünen, FDP und CDU hat nun eine Einigung erzielt. Für das Verbot an Schulen werde eine Änderung im Schulgesetz vorgelegt, teilten die Koalitionäre mit. Im Hochschulbereich sei man sich einig, dass es Regelungen „zur Identitätsfeststellung für Prüfungen und Einschreibungen“ bedürfe. Zwar lehne man die Vollverschleierung ab, wolle zugleich aber allen Frauen den Zugang zu Bildung ermöglichen, hieß es. (Tsp, dpa, KNA)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false