zum Hauptinhalt
Zum Jahreswechsel waren 1500 Beamte von Land und Bund vor dem Kölner Dom und im Hauptbahnhof eingesetzt.

© Ronald Wittek/dpa

Update

Debatte über Racial Profiling: Das Raster der Polizei in Köln

Durften Polizeibeamte in der Silvesternacht Nordafrikaner gezielt kontrollieren? Für Kritiker ist das Racial Profiling - die Polizei wehrt sich gegen die Vorwürfe.

Von

Wieder Köln, wieder Silvester. Auch nach dem weitgehend friedlichen Jahreswechsel in der Kölner Innenstadt rund um Dom und Hauptbahnhof wird erneut über den dortigen Polizei-Einsatz diskutiert. Hintergrund ist eine Twitternachricht vom Silvesterabend, in der die Polizei mitteilte, am Kölner Hauptbahnhof würden mehrere Hundert „Nafris“ überprüft. Gemeint waren Nordafrikaner. Die Grünen-Vorsitzende Simone Peters kritisierte daraufhin, es sei „völlig unakzeptabel“, wenn die Polizei „herabwürdigende Gruppenbezeichnungen wie ’Nafris’“ gebrauche. Andere schlossen sich dem an.

Die Kölner Polizei muss sich nun also gegen Rassismusvorwürfe wehren und gegen den Verdacht, ein sogenanntes racial profiling betrieben zu haben, sprich Personen allein wegen ihres Aussehens und ihrer mutmaßlichen ethnischen Zugehörigkeit kontrolliert zu haben. Ein Verbot von „Racial profiling“ ist in Deutschland nicht explizit geregelt. Es entzünden sich aber immer wieder politische Diskussionen um den Begriff und auch Verwaltungsgerichte haben sich damit schon beschäftigt. Grund ist, dass durch polizeiliche Maßnahmen, wie einer Identitätskontrolle, die sich an dem äußeren Erscheinungsbild orientieren, der Vorwurf der Diskriminierung im Raum steht. Der Gleichheitsartikel des Grundgesetzes aber bestimmt: „Niemand darf wegen seiner Rasse benachteiligt werden.“

Die Polizei entschuldigt sich für den Begriff "Nafri"

Der zuständige Polizeipräsident wies den Vorwurf des Rassismus am Montag „ausdrücklich zurück“. Gleichzeitig entschuldigte sich Jürgen Mathies aber für den Begriff „Nafri“. Es handle sich dabei um einen polizeiinternen „Arbeitsbegriff“, der in einem öffentlichen Tweet nicht verwendet werden sollte, sagte Mathies am Montag im Westdeutschen Rundfunk. Polizeisprecher Thomas Held erläuterte, die Polizei habe in der Silvesternacht Passanten nicht allein nach ihrer mutmaßlichen Herkunft kontrolliert. „Bei den Kontrollen haben die Beamten verschiedene Kriterien berücksichtigt“, sagte Held dem Tagesspiegel. Entscheidend sei nicht allein das Aussehen gewesen, sondern auch das Verhalten von Personen: „Handelt es sich um eine Gruppe, die sich dynamisch oder sogar aggressiv bewegt? Wie ist die Stimmung in der Gruppe?“ Vergleichbar sei dies beispielsweise mit der Situation vor Fußballspielen, wenn größere Fangruppen anreisten.

„Es wäre sicher falsch zu sagen, wir hätten nicht auf Nordafrikaner geschaut“, erläuterte der Sprecher weiter, „aber es waren keineswegs nur Nordafrikaner, die kontrolliert wurden“. Die Polizei habe auch darauf achten müssen, ob Anhänger der NPD, der AfD und der Republikaner trotz des ausgesprochenen Versammlungsverbots anreisen. Die Parteien hatten an Silvester in Köln Demonstrationen angemeldet, die jedoch nicht gestattet worden waren. Zusätzlich habe es im Internet Aufrufe von Hooligans gegeben, sich in der Kölner Innenstadt zu versammeln. Insgesamt wurden demnach 650 Personen kontrolliert. „Durch das konsequente Einschreiten konnte eine Situation wie im Jahr zuvor verhindert werden. Die Polizei war Herr der Lage“, sagte Sprecher Held.

Nach den Erklärungen der Kölner Polizei nahm Grünen-Chefin Simone Peter ihre anfängliche Kritik zurück und ließ am Abend ein ausdrückliches Lob für die Polizei folgen.

In der Silvesternacht 2015 hatte es zwischen Hauptbahnhof und Dom massive Übergriffe vor allem auf Frauen gegeben. Insgesamt 1200 Anzeigen gingen danach bei der Polizei ein, in rund 500 Fällen handelte sich um verbale und körperliche sexuelle Belästigungen in Verbindung mit Diebstählen. Auch einzelne Vergewaltigungen wurden anzeigt. 2016 gab es nach Auskunft des Polizeisprechers in der Kölner Partyzone vor dem Dom, in der am Silvesterabend nach Schätzungen der Stadt Köln rund 50 000 Menschen feierten, vier sexuell motivierte Übergriffe, wobei es sich ausschließlich um „Beleidigungen auf sexueller Basis“ gehandelt habe, wie der Sprecher sagte. Angaben zu den Tätern könnten derzeit noch nicht gemacht werden. Zudem sprach die Polizei insgesamt 180 Platzverweise aus und nahm 92 Personen in Gewahrsam. Wie viele Nordafrikaner darunter waren, werde noch ausgewertet, hieß es am Montag.

"Werden Kontrollen anhand äußerlicher Merkmale durchgeführt, ist das racial profiling"

Grundsätzlich bleibt die Polizei dabei, dass sie es mit einem neuen Phänomen zu tun hat. „Dass an einem solchen Abend bis zu 1000 Männer aus dem nordafrikanischen Raum, teils in größeren Gruppen am Hauptbahnhof anreisen, ist ein neues Phänomen, das wir vor Silvester 2015 in dem Umfang nicht kannten“, sagt Polizeisprecher Held. Seinen Angaben zufolge wollten allerdings nicht alle diese Gruppen auf die Domplatte. Wie viele in der Absicht kamen, Straftaten zu begehen, ist zudem völlig unklar. Klar ist aber, dass sich die Zahl der Straftäter mit nordafrikanischen Hintergrund in dem vergangenen Jahr stark erhöht hat. Viele Großstädte haben bereits Sonderkommissionen speziell für diese Tätergruppe eingerichtet. In diesem Zusammenhang wird bei den Behörden in Nordrhein-Westfalen auch der Begriff „Nafri“ verwendet.

Der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam sieht die Maßnahmen der Polizei in Köln dennoch kritisch: „Wenn überwiegend Menschen aus Nordafrika kontrolliert worden sind, gehe ich davon aus, dass die Kontrollen anhand von äußerlichen Merkmalen durchgeführt wurden. Und das ist racial profiling.“ Den Verweis der Polizei, dass auch das Verhalten mitbeachtet worden seien, lässt er nicht gelten. „Wenn die Hautfarbe ein Teil der Entscheidungsstruktur ist, warum eine Gruppe kontrolliert wird, verstößt das gegen den Gleichheitsgrundsatz.“

Auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte 2012 in einem anderen Fall einen Verstoß gegen das Grundgesetz festgestellt, als nach einer Personenkontrolle der Beamte zugegeben hatte, der Betroffene „sei in das Raster gefallen, weil er anderer Hautfarbe ist“. So eindeutig sind die Fälle aber nicht immer gelagert. Adam ist auch Anwalt in einem "racial-profiling"-Verfahren, in dem das Verwaltungsgerichts Köln 2015 nicht erkennen konnte, dass die dunkle Hautfarbe seines Mandanten das alleinige, beziehungsweise ausschlaggebende Kriterium für die Ausweiskontrolle war. Der Fall geht in die nächste Instanz. Die Hautfarbe dürfe überhaupt kein Kriterium sein, sagt Adam.

In Köln hätte die Polizei dies umgehen können, wenn sie stichprobenartig alle Silvesterbesucher auf der Domplatte kontrolliert hätte, sagt Adam. Rein rechtlich wäre das auch möglich gewesen, denn die Domplatte und der Hauptbahnhof Köln wurden als „gefährlicher Ort“ eingestuft. In Berlin werden diese Orte „kriminalitätsbelastete Orte“ genannt und eröffnen der Polizei einen größeren Handlungsspielraum. Die Beamten dürfen dann jeden, der sich an dem Ort aufhält, ohne Verdacht auffordern, sich auszuweisen.

Zur Startseite