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So kann's natürlich auch gehen: Nummern statt Namen.

© Kitty Kleist-Heinrich

Datenschutz: Was vom "Klingelschild"-Chaos übrig bleibt

Namen am Klingelbrett widersprechen der EU-Datenschutzbestimmung und müssen weg? Eine Riesen-Ente sorgt für Aufregung. Was einen daran aufregen kann. Ein Einspruch.

Man muss nichts über den Haarwasser-Hersteller Gottlieb Biedermann gelesen haben, um zu wissen, dass man Brandstifter nicht in sein Heim einlädt. Anders hat es ausgerechnet Deutschlands größter Immobilieneigentümer-Verband „Haus & Grund“ gesehen. Als vergangene Woche bekannt wurde, dass ein Wiener Wohnungsunternehmen Klingelschilder abschrauben lässt, weil die Namensnennung gegen die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen soll, wandte sich der Lobby-Verein an Deutschlands größte Boulevardzeitung; tags darauf die Schlagzeilen vom „Datenschutz-Irrsinn“ und dem „Klingelschild-Chaos“. „Haus & Grund“ setzte noch einen drauf und forderte auf seiner Webseite, das „Datenschutz-Chaos“ sofort zu beenden. Kein geringerer als „die Bundesregierung“ solle jetzt klarstellen, dass Namensschilder bleiben dürfen.

Schnell wurde deutlich, weder in Wien noch in Berlin muss das ernsthaft debattiert werden. Klingelschilder sind keine automatisierte Datenverarbeitung, die DSGVO ist unanwendbar. Nicht die Bundesregierung stellte dies klar, sondern die EU-Kommission und die Bundesdatenschutzbeauftragte. Im Übrigen gibt es noch Paragraf 535 des (deutschen) Bürgerlichen Gesetzbuchs über Inhalt und Pflichten des Mietvertrags. Daraus folgt: Mieter und Vermieter müssen füreinander erreichbar sein, im Zweifel für die Zustellung der Kündigung.

Informieren - oder alarmieren? Das ist die Frage

Mieter konnten schon immer verlangen, ihren Namen abmontieren zu lassen. Sie müssen dann nur sicherstellen, dass Vermieter-Post sie trotzdem erreicht. Die DSGVO ändert nichts daran. Freilich gibt es immer ein Risiko. So eindeutig, wie man es sich wünscht, sind Rechtsfragen selten zu beantworten. Vielleicht kommt irgendwann noch ein Fall mit einem Klingelschild-Verfahren. Doch noch gibt es keines. War das Risiko groß genug, um eine Debatte zu entzünden?

Brandstiftern ist kein Vorwurf zu machen. Ihre Absichten sind bekannt, weshalb sie es unterlassen, sich um die kompetente oder zumindest mehrseitige Einschätzung eines Rechtsproblems zu bemühen, bevor sie die Nachricht vom „Irrsinn“ auf eine Titelseite heben. Aber wie ist es mit dem Biedermann? Sollte er informieren – oder alarmieren? Bei „Haus & Grund“ gibt man zu, es sollte eine öffentliche Debatte angestoßen werden. Aber: „Dass diese so emotional geführt wird, war dabei nicht abzusehen.“ Künftig will der Verband „möglicherweise einen anderen Weg gehen“.

Es bleibt immer etwas hängen. Hier ist es dies: Datenschutz ist Wahnsinn, die in Brüssel spinnen mit ihren Verordnungen, die Bürokratie bringt uns noch alle um; eine fette Portion Staats- und Politikverachtung. Wenn die Hütte richtig brennt, werden die Hauseigentümer die letzten sein, die daran Schuld haben wollen.

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