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Demonstrieren kann man ungehindert Dank des Grundrechts - auch zu unpopuläreren Themen als dem Klimaschutz.

© Annette Kögel

Das Grundgesetz muss man aushalten: Die Freiheit wird an ihren Rändern verteidigt, nicht in der Mitte

Gerade wurde noch das Loblied des Grundgesetzes gesungen. Doch mit der Verfassungspraxis haben manche seiner Fans Schwierigkeiten. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Fatina Keilani

Die Lobreden zum Geburtstag des Grundgesetzes klingen noch nach, da erweist sich dessen Qualität schon wieder im Alltag. Und zwar als Herausforderung – für diejenigen, die es eben noch gern lobten. Dass die CDU auf das Video des Youtubers Rezo zur „Zerstörung der CDU“ denkbar hilflos reagierte, soll hier nicht erneut thematisiert werden, wohl aber, wie sich der sachsen-anhaltinische Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) kürzlich in der Talkshow von Sandra Maischberger äußerte.

Die „Zerstörung“ der Parteien sei „ein Anlegen der Axt an die freiheitlich-demokratische Grundordnung“, sagte er. Denn die Parteien hätten die Freiheit erst aufgebaut, die ihre Kritiker jetzt nutzten. Das verkennt nicht nur den Sprachgebrauch des Youtubers, der „Zerstörung“ nicht wörtlich meint, sondern es verkennt auch das Wesen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die braucht die Parteien nicht, um zu überleben. Die Parteien haben dazu beigetragen, den Deutschen ein demokratisches Bewusstsein zu vermitteln, und das nutzen die nun, um sich anderen zuzuwenden.

Die Freiheit des Volkes, eine Partei in der Versenkung verschwinden zu lassen, ist ein konstitutives Element der freiheitlich-demokratischen Ordnung.

Das Internet verändert die Demokratie

Zu den Kernsätzen der Verfassung gehört jener, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Damit ist gemeint, dass das Volk – vertreten durch die Parlamente – sich die Gesetze selbst macht, nach denen es leben will. Diese sind Ergebnis eines gesellschaftlichen Diskussionsprozesses. In diesem Prozess haben bisher Parteien die Mehrheiten organisiert. Durch das Internet verändert sich das jedoch. Den Parteien gelingt es kaum noch, Mehrheiten zusammenzubekommen, über das Netz funktioniert das hingegen gut. Darin liegt vielleicht eine Gefahr für die Parteien – aber keine für die Verfassung.

Auch der Hamburger Verfassungsschutzchef Torsten Voß sah jüngst im Interview mit „Spiegel Online“ die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Gefahr, und zwar durch Einfluss von rechts. „Wenn es solche Ideologien schaffen, schleichend in politische Diskurse einzudringen, an relevante Debatten und populäre Themen anzuknüpfen, dann ist unsere freiheitliche demokratische Grundordnung in Gefahr“, wird Voß zitiert. Dabei ist natürlich auch ideologische Opposition statthaft.

Das Thema, dass sich die rechten Ideologen im Bürgertum breitmachen, ist erst mal keines, das den Verfassungsschutz etwas angeht. Es ist nicht gesagt, dass die Menschen, die den „rechten Ideologen“ erliegen, dies aufgrund von irrationaler Manipulation tun. Es könnte ihre bewusste Entscheidung sein. Die Sicherheitsbehörden sollten Extremisten daher zwar im Blick behalten, aber Maß halten im Sinne der Freiheit.

Eine Demo muss nicht genehmigt werden, denn sie ist es bereits

Auch das Versammlungsrecht ist für manchen ein Problem. Mehrere Kommentatoren äußerten, die israelfeindliche „Al-Quds-Demo“, die am vorvergangenen Samstag durch die Berliner Innenstadt zog, hätte „gar nicht erst genehmigt“ oder gar „verboten“ werden sollen. Eine Demonstration wird in Deutschland aber nicht genehmigt, denn sie ist es bereits. Das Grundrecht aus Artikel 8 des Grundgesetzes schützt das Recht auf Versammlungsfreiheit, und diesem wohnt inne, dass eine Demo einfach stattfinden kann. Sie wird lediglich angemeldet, wenn überhaupt.

Jüngst stritten Gerichte um die Frage, ob ein Camp mit Privatzelten – wie am Pfingstwochenende vor dem Kanzleramt – als Versammlung geschützt sein kann. Vorläufige Antwort: Ja. Ehe eine Kundgebung verboten werden kann, müssen zudem alle milderen Mittel ausgeschöpft sein, etwa Auflagen, Untersagung von Fahnen oder Uniformen oder bestimmter strafbarer Aussagen. Sie ganz zu verbieten, ist so gut wie unmöglich. Mit Recht. So unwillkommen, schwer auszuhalten oder gar widerlich manch ein Video oder Kommentar, manche Demo und manche Veröffentlichung auch sein mag, so gilt doch: Die Freiheit wird an den Rändern verteidigt, nicht in der Mitte.

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