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Vielerorts sind Clubs unter Auflagen wieder geöffnet.

© Felix Kästle/dpa

Corona-Lockerungen bei Niedrig-Inzidenz: Hier ohne Masken shoppen, dort ein großes Festival besuchen

Bei einer Inzidenz unter 10 ist derzeit vieles möglich – noch. Denn die Neuinfektionen steigen langsam aber steig wieder an. Was gilt wo? Ein kleiner Überblick.

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Deutschland nimmt vor allem wegen der Deltavariante wieder zu – wenn auch auf noch vergleichsweise geringem Niveau. Seit mehr als einer Woche steigt auch die Sieben-Tage-Inzidenz jeden Tag an. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) von Mittwochmorgen lag sie bei 7,1 – am Vortag betrug der Wert 6,5, beim jüngsten Tiefststand am 6. Juli 4,9.

Die Zahl soll zwar nicht mehr alleinig maßgeblich für Auflagen sein, doch gilt der Wert von 10 teilweise für aktuelle Lockerungen. Beispiele, wie Bundesländer wieder versuchen, zu mehr Normalität zu ermöglichen:

Offene Clubs, Volksfeste und Gottesdienste in NRW

Bereits seit dem 9. Juli gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Corona-Schutzverordnung, die eine weitgehende Öffnung vieler Lebensbereiche vorsieht. Möglich macht das eine neue „Inzidenzstufe Null“, wie Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) mitteilte. Die Stufe greift, sobald Kreise oder kreisfreie Städte an fünf Tagen hintereinander höchstens zehn Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen aufweisen.

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Dort dürfen Diskotheken wieder öffnen, Sportveranstaltungen, Musikfestivals und Volksfeste sind erlaubt. In vielen Bereichen fallen zudem Kontaktbeschränkungen, Masken- und Nachverfolgungspflichten. Auch ein Großteil der Kirchengemeinden in Nordrhein-Westfalen kann so wieder weitgehend ohne Einschränkungen Gottesdienste feiern. Es gilt kein Mindestabstand mehr, es gibt keine Maskenpflicht und keine Rückverfolgbarkeit mehr. Auch das Singen ohne Mund-Nasen-Schutz ist wieder möglich. Die Inzidenz für NRW gab das Robert Koch-Institut Stand Mittwoch (0 Uhr) mit 8 an.

Ohne Maske shoppen in Sachsen

In Sachsen soll die Maskenpflicht beim Einkaufen bei einer Wocheninzidenz von unter 10 entfallen. Diese Regelung greife ab diesem Freitag mit der neuen Landesverordnung, kündigte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) in Dresden an. Ein Mund-Nasen-Schutz muss aber weiter in Bus und Bahn sowie in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen getragen werden. Derzeit liegen alle Landkreise und Städte im Freistaat unter dem Schwellenwert von zehn wöchentlichen Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Die Inzidenz für Sachsen gab das Robert Koch-Institut Stand Mittwoch (0 Uhr) mit 3 an.

Disko-Öffnungen in Bayern im Herbst

Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will Clubs und Diskotheken wieder öffnen lassen – allerdings nur für Geimpfte oder Genesene und erst im Herbst. Dies soll jüngeren Menschen Anreize fürs Impfen geben. Vorher soll es eine Impfkampagne für junge Menschen geben.

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Der bayerische Ministerpräsident will Geimpften auch einen leichteren Zugang zu Kultur- und Sportveranstaltungen ermöglichen. Hier stellte Söder in Aussicht, dass Geimpfte nicht bei der vorab festgelegten Höchstzahl von Zuschauern mitgerechnet werden. Genaue Festlegungen auf einen Zeitpunkt für die Lockerungen machte er nicht. Die Inzidenz liegt nach RKI-Angaben derzeit bei 8.

Clubs und Diskotheken sind auch in anderen Bundesländern wie Sachsen, dem Saarland, Schleswig-Holstein oder auch Niedersachsen bereits unter Auflagen geöffnet. Überall gelten strenge Hygienevorschriften und Testpflicht für nicht Geimpfte.

Dass Club-Öffnungen ein größeres Risiko darstellen könnten, zeigt ein aktueller Fall aus Karlsruhe. In der Nacht vom 2. Juli feierten dort 200 Menschen, unter ihnen eine infizierte Mallorca-Urlauberin. Bis Montag war das Coronavirus bei 34 Personen nachgewiesen worden, bei allen Infektionen handelt es sich um die Deltavariante. Sechs der betroffenen Personen hatten sich trotz doppelter Impfung angesteckt. (Tsp)

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