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Hat hart gerungen mit den Ministerpräsidenten der Länder: Kanzlerin Angela Merkel.

© AFP (Pool)/Michael Sohn

Update

Corona-Gipfel mit Merkel: Was ist neu, was bleibt? Die Ergebnisse im Überblick

Bund und Länder verlängern die Kontaktbeschränkungen bis 5. Juni. Viele andere Beschränkungen fallen weg. Außerdem gibt es eine Infektions-„Notbremse“.

Von Michael Schmidt

In der Corona-Krise bekommen die Länder weitgehende Verantwortung für die Lockerung von Beschränkungen - sie sollen aber auch eventuell wieder nötige Verschärfungen garantieren. Darüber verständigten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten bei Beratungen am Mittwoch.

[Alle aktuellen Entwicklungen in Folge der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier in unserem Newsblog. Über die Entwicklungen speziell in Berlin halten wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.]

WAS IST NEU?:

  • Kontaktbeschränkungen/Mindestabstand: Als weiterhin entscheidend gilt zwar, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Dies sei die wichtigste Maßnahme gerade angesichts der Öffnungen. Sie werde „noch für lange Zeit“ erhalten bleiben. Verlängert wurden auch die coronabedingten Kontaktbeschränkungen in Deutschland bis zum 5. Juni. ABER: Die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten einigten sich auch auf eine Lockerung: So sollen sich künftig auch Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen. Alle, die jetzt schon etwas anderes beschlossen haben, dürfen daran festhalten. Heißt: In Sachsen-Anhalt dürfen bis zum 5. Juni auch weiter 5 Leute zusammen vor die Tür. Das Bundesland war mit dieser Regel schon am Wochenende vorgeprescht.
  • Besuche: Die Besuchsbeschränkungen in Kliniken, Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen sollen gelockert werden. Jedem Patienten oder Bewohner soll wiederkehrender Besuch durch eine festgelegte Person ermöglicht werden. NRW und Bayern hatten hier im Vorfeld schon Besuchsmöglichkeiten ab dem Wochenende angekündigt.
  • Geschäfte: Die Länder können alle Geschäfte wieder öffnen - ohne Quadratmeterbegrenzung. Es müssten Auflagen zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erfüllt werden. Wichtig sei dabei, dass eine maximale Personenzahl von Kunden und Personal bezogen auf die Verkaufsfläche vorgegeben werde.
  • Gastronomie, Hotels, Ferienwohnungen: Über schrittweise Öffnungen der Gastronomie sollen die Bundesländer selbst entscheiden. Dies gilt auch für Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen. Einige Länder wie Bayern, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein stellten bereits eigene Pläne auch für die Gastronomie und Tourismusbranche vor. Erste Restaurants könnten bereits am 9. Mai wieder unter Auflagen öffnen.
  • Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos: Die Länder werden in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund über die schrittweise Öffnung der Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der Kulturministerkonferenz entscheiden.
  • Profifußball: Überraschend wurde beschlossen: Die Fußball-Bundesliga darf die derzeit wegen der Corona-Krise unterbrochene Saison ab der zweiten Mai-Hälfte mit Geisterspielen fortsetzen
  • Breitensport: Bund und Länder wollen den wegen der Corona-Pandemie unterbrochenen Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wieder erlauben. Darauf verständigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder bei ihren Beratungen am Mittwoch, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen erfuhr. Die Freizeitsportler müssten sich aber an bestimmte Auflagen halten.
  • Schulen: Allen Schülern soll schrittweise unter Auflagen bis zu den Sommerferien eine Rückkehr an die Schulen ermöglicht werden. Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf etwa wegen der häuslichen Situation oder der technischen Ausstattung sollten „möglichst umgehend gezielte pädagogische Präsenzangebote an den Schulen erhalten“. Berlin kündigte am Mittwochabend an, allen Schülern bis spätestens zum 29. Mai Teilzeit-Unterricht in den Schulen ermöglichen zu wollen.
  • Kinderbetreuung: Um die schwierige Situation von Familien mit Kindern zu erleichtern, kann vom 11. Mai an eine erweiterte Notbetreuung in allen Bundesländern eingeführt werden. Dazu gehören vordringlich unter anderem Kinder mit besonderem pädagogischen oder Sprachförderbedarf, Kinder die in beengten Wohnverhältnissen leben - etwa wenn ein eigenes Kinderzimmer fehlt - sowie Kinder, die am Übergang zur Vorschule oder Schule stehen. Einige Länder haben bereits weitergehende Kita-Öffnungspläne bekanntgegeben. So hatte Niedersachsen die Aufnahme des Kita-Regelbetriebs ab 1. August angekündigt. Berlin hatte seine Notbetreuung bereits Ende April auf Kinder von Alleinerziehenden und aus schwierigen Familienverhältnissen ausgeweitet.
  • Bei all dem gibt es aber eine Art Infektions-„Notbremse“. Wie genau das vor sich gehen soll, können und müssen die Länder unabhängig voneinander entscheiden. Im Prinzip geht es um eine Obergrenze für Neuinfektionen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder nennt sie eine „Notbremse“ für den Fall, dass die Infektionen in Teilen Deutschlands wieder aufflammen. Im Ergebnis bedeutet sie: Die Länder sollen sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt wird. Mit Hilfe eines „konsequenten Beschränkungskonzeptes“ muss dann dafür gesorgt werden, dass die Zahl wieder sinkt. Lokal können alle Einschränkungen wieder eingeführt werden, die gerade aufgehoben oder gelockert wurden: Schulen und Kitas geschlossen, Restaurants und Cafés wieder dicht gemacht. Damit sollen Hotspots verhindert werden, aus denen heraus sich das Virus dann in größere Räume verteilt. Derzeit liegt der Bundesschnitt bei zwölf Infektionen je 100.000 Einwohner (die aktuelle Situation in den Landkreisen sehen Sie hier auf unserer interaktiven Karte). In der Schalte hatte es laut dpa-Informationen heftige Diskussionen über diesen Punkt gegeben, weil vor allem die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen diese Obergrenze nicht akzeptieren wollten. Am Ende habe sich aber Kanzlerin Merkel mit ihrem Vorschlag durchgesetzt, hieß es.

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WAS GILT WEITER?

  • Großveranstaltungen: Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Straßen- oder Schützenfeste sowie Kirmes-Veranstaltungen bleiben wegen der Corona-Pandemie untersagt - voraussichtlich bis mindestens zum 31. August. In Berlin gilt bei mehr als 5000 Teilnehmenden bereits ein Verbot bis zum 24. Oktober.
  • Maskenpflicht: In ganz Deutschland muss beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Diese Regelung könnte in den kommenden Tagen auf weitere Bereiche ausgeweitet werden.
  • Friseure, Spielplätze, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten können unter Auflagen wieder öffnen.Profifußball: Der Bund gibt dem deutschen Profifußball grünes Licht für die Wiederaufnahme des seit Mitte März ausgesetzten Spielbetriebes in der 1. und 2. Bundesliga. Allerdings gibt es vorerst nur Geisterspiele.
  • Tracing-App: Es wird die „doppelte Freiwilligkeit“ des Einsatzes sowie einer möglichen Datenweitergabe an das Robert-Koch-Institut betont. Gebe ein Bürger die Daten nicht frei, habe dies keinen negativen Einfluss auf die Nutzungsmöglichkeiten der App. Ein konkreter Termin zur Einführung der App wird nach wie vor nicht genannt.
  • Industrie und Mittelstand: Da man weiterhin in der Pandemie lebe, müssten nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden vermieden werden. Zugleich müssten allgemeine Hygienemaßnahmen umgesetzt und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Maßnahmen minimiert werden. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger sollen die Unternehmen dabei beraten und Kontrollen durchführen.

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