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Peter Altmaier (CDU), Bundeswirtschaftsminister. Auch an ihn wenden sich Parlamentarier, um Unternehmen Geschäfte zu erleichtern.

© Wolfgang Kumm/dpa

Exklusiv

Corona-Geschäfte von Abgeordneten: Jetzt nennt auch Altmaier Namen

Der Wirtschaftsminister folgt dem Gesundheitsminister und schafft Transparenz. Aber nur, wenn die beteiligten Parlamentarier zustimmen.

Nach Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) veröffentlicht jetzt auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) Angaben zu Abgeordneten, die sich im Zusammenhang mit der Beschaffung von Corona-Schutzausrüstung an sein Ministerium gewandt hatten. Es handelt sich mit Sybille Benning (CDU), Florian Oßner (CSU), Ronja Kemmer (CDU) und Stefan Müller (CSU) ausschließlich um Parlamentarier der Unionsfraktion. In allen Fällen ging es um Luftreinigungsgeräte oder Filtersysteme.

Drei Abgeordnete erklärten, sie hätten keinerlei persönliche Vorteile von ihrem Engagement beim Minister gehabt oder entgegengenommen; Oßner ließ eine Tagesspiegel-Anfrage unbeantwortet.

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Noch im März hatte Altmaier entsprechende Auskünfte verweigert. Es sei zu aufwändig, die einzelnen Fälle zu ermitteln, hieß es. Eine Auskunft würde die „Durchsicht des kompletten Posteingangs von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier für einen Zeitraum von mehreren Monaten nach Absender und Inhalt des Schreibens“ erfordern, sagte eine Sprecherin damals auf Anfrage. Dies würde das zumutbare Maß überschreiten.

Spahn meldete 40 Abgeordnete

Ende April hat dann Spahn nach Anfragen aus Parlament und Presse eine Liste mit Namen veröffentlicht. Anlass war öffentliche Kritik an Masken-Geschäften verschiedener Parlamentarier, die zum Teil hohe Provisionen kassiert haben sollen. Spahn meldete daraufhin 40 Abgeordnete, die sich an Masken-Deals beteiligt haben. Offenbar setzte daraufhin bei Altmaier ein Umdenken ein.

Auch beim Wirtschaftsministerium sind mehr Abgeordnete im Zusammenhang mit Corona-Geschäften vorstellig geworden als die vier Genannten. Wie berichtet, wurden an den Tagesspiegel bereits im Oktober 2020 mehrere Schreiben auf einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hin herausgegeben.

In fünf Schreiben machten die Absender darin auf Firmen aufmerksam, die Masken herstellen oder vertreiben wollten. Wer die Absender waren, ist weiterhin unbekannt. Das Wirtschaftsministerium erklärte, es müsse vor einer weiteren Auskunft erst die Betroffenen anhören. In den vier neueren Fällen, die den Zeitraum seit November 2020 erfassen, hat das Ministerium das Verfahren bereits durchgeführt. Alle vier hätten der Herausgabe ihres Namens zugestimmt, hieß es.

Die Beteiligung der Betroffenen ist zwingend, meinen die Minister

Altmaier und Spahn halten diese Beteiligung der Parlamentarier für zwingend. Sie berufen sich dafür auf ein juristisches Gutachten des Augsburger Rechtswissenschaftlers Matthias Rossi, das das Gesundheitsministerium in Auftrag gegeben hatte. Demnach soll die Anhörung „unerlässlich“ sein, bevor die Namen öffentlich gemacht werden. Spahn hatte das Rossi-Gutachten mit der Liste der Parlamentariernamen Ende April ausgewählten Journalisten sowie dem Bundestags-Gesundheitsausschuss zukommen lassen.

Nach Ansicht der Bundestagsverwaltung ist eine Einbindung der Abgeordneten jedoch offenbar nicht unumgänglich: Abgeordnete hätten nach einschlägiger Rechtsprechung zwar ein berechtigtes Interesse an der Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten, die von der Freiheit des Mandats geschützt seien, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. In „eng begrenzten Ausnahmefällen“ dürften sie dennoch herausgegeben werden.

Ob ein solcher Fall hier vorlag, ist offen. Die vom Gesundheitsministerium angefragten Abgeordneten haben der Veröffentlichung ihrer Daten ebenso ausdrücklich zugestimmt wie die vier Unionsabgeordneten, die sich an Altmaier gewandt hatten. Daher stellte sich die Frage nicht mehr.

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