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Corona-Testzentrum der Universitätsmedizin Göttingen

© Swen Pförtner/dpa

Update

Corona-Ausbruch nach privaten Feiern: Göttingen droht Quarantäne-Brechern mit Einweisung

Kontaktpersonen von Infizierten in Göttingen sind nicht zu Tests erschienen. Der Krisenstab kündigt Zwangsmaßnahmen an, um den Ausbruch nach Privatfeiern in den Griff zu bekommen.

Nach dem Corona-Ausbruch in Göttingen mit knapp 70 Infizierten hat der Krisenstab der Landesregierung möglichen Quarantäne-Brechern mit einer Einweisung gedroht. Wer sich nicht an eine Quarantäne-Auflage halte, begehe eine Straftat und könne vom Gericht in eine geschlossene Einrichtung überstellt werden, sagte die stellvertretende Leiterin des Krisenstabs, Claudia Schröder.

Weil Dutzende mögliche Betroffene in Göttingen über das Pfingstwochenende zunächst nicht freiwillig zu einem Test erschienen seien, sei das Gesundheitsamt mit Unterstützung der Polizei bei den Menschen vorstellig geworden. „Das läuft jetzt auch“, meinte Schröder zum Erfolg des „robusten Zugehens“ auf die Betroffenen.

[Aktuelle Entwicklungen zur Coronavirus-Pandemie finden Sie hier in unserem Newsblog. Speziell für Berlin gibt es an dieser Stelle einen weiteren Newsblog.]

Nach mehreren privaten Familienfeiern waren in Göttingen 68 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Über das Pfingstwochenende seien 166 Menschen getestet worden, sagte Schröder. Es seien mehr als 300 Kontaktpersonen über den Großraum Göttingen hinaus auch in Thüringen und Nordrhein-Westfalen ermittelt worden.

Unter den Kontaktpersonen sind auch mindestens 57 Kinder und Jugendliche. Das hat weitreichende Folgen für mehrere hundert Schüler: In 13 Schulen müssten nun die Sicherheitsvorkehrungen daher angepasst werden.

Dazu zähle unter anderem die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf dem Schulgelände und in den Gebäuden, ausgenommen sind Klassenräume, hieß es. Zudem würden die Schulen verstärkt auf Krankheitsanzeichen achten. Sollte ein Schüler positiv auf das Coronavirus getestet werden, erhielten alle Mitschüler sowie deren Lehrkräfte als Kontaktpersonen ersten Grades eine Quarantäneverfügung. (dpa)

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