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Ein Bild aus Wahlkampfzeiten 2017: Heilmann und eine Problem-Immobilie mit riesigem CDU-Plakat.

© picture alliance / Kay Nietfeld/

CDU will Berliner Gesetz in Karlsruhe bekämpfen: „Der Mietendeckel eine Katastrophe für die Mieter und die Wirtschaft“

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um Berlins Mietenpläne zu stoppen. Im Interview erklärt er, warum.

Von Fatina Keilani

Die Reaktionen auf die Mietendeckel-Pläne von Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) sind nahezu einhellig negativ. Die CDU-Fraktion als stärkste Fraktion im Bundestag hat als einzige genug Sitze, um ein abstraktes Normenkontrollverfahren in Karlsruhe anzustrengen - und das hat sie auch vor. Der frühere Justizsenator und Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann (CDU) beschreibt im Interview die Motive für dieses Vorhaben.

Herr Heilmann, was halten Sie von dem geplanten Mietendeckel?
Er ist in jeder Hinsicht eine Katastrophe für die Mieter und die Wirtschaft in Berlin. Er ist nicht nur eine falsche Entscheidung, sondern der klare Angriff auf die soziale Marktwirtschaft in diesem Bereich. Die Linkspartei will den Wohnungsmarkt verstaatlichen.

Was werden Sie tun?
Wir als CDU werden uns mit allen Mitteln wehren. Noch gibt es ja kein Gesetz, aber wenn es dann vorliegt, werden wir einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht stellen. Das kann auch nur unsere Fraktion, weil man dafür mindestens ein Viertel der Abgeordneten des Bundestages braucht.

Eine solche Kompetenzüberschreitung und eine solche vollständig grundgesetzwidrige Neuordnung der Wirtschaftsstruktur Deutschlands können wir nicht zulassen.

Das Bundesverfassungsgericht hat sinngemäß festgestellt, dass Vermieter kein Recht auf Gewinnmaximierung haben, es andererseits aber auch nicht zu dauerhaften Verlusten oder gar Substanzgefährdungen kommen darf. Das ist ein Spannungsfeld. Demnach liegt die Verfassungswidrigkeit von Lompschers Plänen nicht auf der Hand. Oder?
Doch! Es gibt zwei fundamentale Fragen. Erstens, das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist konkurrierende Gesetzgebung, der Bund hat es umfassend geregelt, also gibt es für das Land keine Gesetzgebungskompetenz.

Und zweitens: Hier geht es nicht um Renditeaussichten der Zukunft. Hier geht es darum, dass ein bestehender Mietvertrag von zum Beispiel zwölf auf sechs Euro halbiert wird, damit wird der Wert des Grundstücks halbiert, denn der hängt von den Mieteinnahmen ab. Das ist ein klarer enteignungsgleicher Eingriff, der in Deutschland zwar geht, aber nur mit Entschädigung.

Das wiederum wäre natürlich absurd, denn dann müsste der Steuerzahler den Hauseigentümern ihre Ausfälle bezahlen.

Hintergrund zum Berliner Mietendeckel – alles, was Sie wissen müssen:

Und gebaut wird dann auch nicht mehr.
Genau! Neubau wird durch die Pläne praktisch verhindert. Der Wohnungsmangel wird weitergehen, und eine private Wohnraumversorgung gibt es nur noch für Eigentümer.

Dahinter steckt die Idee: Diejenigen, die heute in Berlin wohnen, stellen wir gut, Zuzug jedoch verhindern wir de facto oder lassen ihn nur noch für solche Leute zu, die sich für eine siebenstellige Summe eine Eigentumswohnung kaufen können. Das ist grob unsozial. Dann können nur noch Millionäre zuziehen.

Die Zuständigkeit für das Wohnungswesen liegt beim Land. Kann das Land darüber etwas regeln?
Schon, zum Beispiel die Struktur des öffentlichen Wohnungsbaus, aber nicht das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter und auch nicht die Höhe der Mieten. Dafür hat das Land keine Gesetzgebungskompetenz. Deswegen ist der Deckel klar verfassungswidrig.

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