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Abgelehnte Asylbewerber steigen im Rahmen einer Sammelabschiebung in ein Flugzeug.

© Daniel Maurer/dpa

Casdorffs Agenda: Kein Innehalten

25 Jahre nach der Verschärfung des deutschen Asylrechts wird wieder gestritten: Die Pläne der EU gehen weit über die damalige Grundgesetzänderung hinaus. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Stephan-Andreas Casdorff

25 Jahre ist es her: Der Bundestag änderte, ja verschärfte das Grundrecht auf Asyl. Wie hart war darüber gestritten worden. Vor allem in der SPD. Dann wurde entschieden. Heute wird wieder gestritten: weil die Drittstaatenlösung „immer weiter ausufert“, wie die Kritiker sagen.

Die ganze EU-Flüchtlingspolitik wird von dieser deutschen Entscheidung geprägt, und das, obwohl seinerzeit Wolfgang Schäuble als Unionsfraktionschef im Parlament erklärt hatte, „unsere Probleme werden nicht auf unsere Nachbarn in Europa verlagert“. Nun geht es um die Verschärfung des europäischen Asylrechts, über das die Staats- und Regierungschefs Ende Juni und anschließend das EU-Parlament und die EU-Kommission beraten.

"EU vor entscheidender Weichenstellung"

Die Dimensionen gehen über die Grundgesetzänderung hinaus. Fluchtgründe spielen demnach eine nachgeordnete Rolle, Schutzsuchende sollen in jedem Fall in Lager kommen, ob Hotspots oder Ankerzentren genannt, anwaltliche Beratung und Rechtsschutz werden insofern schwierig, als die Betroffenen nicht wissen, wie sie gegen Ablehnung sogenannten Rechtsbehelf bei Gericht einlegen können.

Und dann die Zurückschiebung. Die Berichte über unhaltbare Zustände in Afghanistan, im Irak, in Libyen – nichts hatte bisher die Wirkung, dass die EU-Staaten innehalten. „25 Jahre nach der Änderung des deutschen Grundrechts steht die Europäische Union vor einer entscheidenden Weichenstellung“, erklärt die Hilfsorganisation Pro Asyl. Das kann man wohl sagen.

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