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Anhänger der linken Szene protestieren gegen das Verbot von „linksunten.indymedia.org“ (Archivbild)

© dpa/Patrick Seeger

Update

Bundesverwaltungsgericht weist Klage ab: Linksextreme Plattform „linksunten.indymedia“ bleibt verboten

2017 wurde die linksradikale Plattform linksunten.indymedia als verfassungsfeindlich eingestuft. Klagen gegen das Verbot hatten vor Gericht keinen Erfolg..

Von Frank Jansen

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage von fünf Linken aus Freiburg gegen das Verbot der Internetplattform linksunten.indymedia am Mittwochabend abgewiesen. Die Klage sei zulässig, jedoch nicht begründet, sagte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Ingo Kraft. Für eine Prüfung, ob ein Verbot rechtmäßig sei, komme nur die Klage der verbotenen Vereinigung selbst in Betracht.

Die fünf Linken hatten über ihre Anwälte in der mündlichen Verhandlung behauptet, es habe keinen Verein gegeben. Im August 2017 hatte der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) das Internetportal als verfassungsfeindlichen Verein eingestuft und aufgelöst. Die Verbotsverfügung wurde den fünf Linken als mutmaßliche Betreiber von linksunten.indymedia zugestellt. Die Verbotsverfügung war im August 2017 kombiniert mit einem größeren Polizeieinsatz.

Bei der Razzia wurden Schlagstöcke und weitere Gegenstände beschlagnahmt. Ein Anwalt sagt jetzt im Gericht, seinem Mandanten seien 2500 Euro weggenommen worden, „die er für einen Führerschein angespart hatte“. Doch der Vorsitzende Richter Ingo Kraft betont, es überzeuge ihn „nicht wirklich, zu sagen, wir klagen, sind aber kein Verein“.

Für das Bundesinnenministerium hebt Anwalt Wolfgang Roth hervor, es habe sehr wohl ein Verein existiert. Roth bescheinigt dem Betreiberteam von linksunten.indymedia eine „gemeinsame Willensbildung“ und arbeitsteiliges Vorgehen. Zum Beispiel beim Moderieren der Texte auf der Website wie auch bei der Suche nach weiteren Moderatoren.

Die Anwälte der Kläger kündigten nach dem Urteil an, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Das Bundesverwaltungsgericht habe sich um die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Frage gedrückt, ob ein „Telemedium“ über das Vereinsrecht verboten werden kann.

Gewalttätige Proteste gegen Verbot

Das Verbot von linksunten.indymedia hat die linksradikale Szene schwer getroffen. Unablässig wird protestiert, oft emotional und bisweilen auch mit Gewalt. Als vergangenen Sonnabend in Leipzig etwa 1600 Autonome und andere Linksextremisten gegen das Verbot demonstrierten, flogen Steine, Böller und Silvesterraketen auf die Polizei. Bei dem Krawall wurden 13 Beamte verletzt. Schon im Dezember hatten Linksradikale eine „militante und wütende Kampagne zum ,Tag i‘“ gestartet, dem bevorstehenden Termin am Bundesverwaltungsgericht.

Am ersten Weihnachtstag wurden am Landgericht Rostock Scheiben eingeworfen und am Eingang ein großes „i“ gesprüht. Vier Tage später brannten in Leipzig auf einem Dienstgelände der Polizei drei Fahrzeuge und ein Funkmast. Im Bekennerschreiben hieß es, „dieser Anschlag gilt in erster Linie den Repressionsorganen, die linksunten verboten haben, also den Bullen und ihren Chefs in den Innenministerien: Nehmt ihr uns unsere Medien weg, dann machen wir eben euren Kram kaputt“.

In der Nacht zum Dienstag setzten „autonome gruppen“ in Bremen das historische Portal des Polizeireviers Steintor in Brand. Die Bekennung zeugt von der Verachtung für Polizei, Justiz und den Staat an sich: „Mit dem Brand an der Bullenwache im Steintorviertel antworten wir auf die anhaltenden staatlichen Angriffe auf unsere Strukturen und das Verbot von Indymedia Linksunten. Das Verbot wird in den kommenden Tagen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Das Ergebnis ist für uns nicht relevant. Wir glauben nicht an die rechtsstaatlichen Güter der Presse- und Meinungsfreiheit“.

„Archiv“ der verbotenen Website wieder im Netz

Die Szene kombiniert die Anschläge und Tiraden zudem mit einer ganz speziellen Provokation. Anonyme Linksradikale stellten am 16. Januar linksunten.indymedia trotz des Verbots wieder ins Netz. Als „Archiv“, mit den vielen tausend Texten von der ersten Veröffentlichung im Februar 2009 bis zum Verbot im August 2017. Auch die Aufrufe zu Gewalttaten und die Bekennerschreiben zu Anschlägen sind dabei.

Kommuniziert werden kann über das „Archiv“ nicht, es steht einfach für sich. Und ist damit auch ein Beleg für den Willen der Szene, sich mit  ihrer Propaganda im Internet zu behaupten. Außerdem wird auf diversen Websites weiter agitiert wie einst bei linksunten. Eine Seite ist das fast namensgleiche „de.indymedia.org“, eine weitere nennt sich „chronik.blackblocks.org“. Gepostet werden auch da Bekennerschreiben und weitere Tiraden gegen Staat, Nazis und weitere Feindbilder.

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