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Ein Pfleger hält in einem Alten-und Pflegeheim die Hand einer Bewohnerin.

© picture alliance / dpa

Bundesverwaltungsgericht: Richter erlauben Sterbehilfe in Ausnahmefällen

In "extremen Einzelfällen" dürfen Schwerkranke Zugang zu tödlichen Medikamenten bekommen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit Verweis auf das Persönlichkeitsrecht entschieden.

Der Staat muss unheilbar kranken und leidenden Patienten in Ausnahmefällen den Zugang zu Betäubungsmitteln für eine Selbsttötung erlauben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag entschieden.

Das im Grundgesetz geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse auch das Recht eines Schwerkranken, „wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. In „extremen Einzelfällen“ sei daher eine Ausnahme vom entsprechenden Abgabeverbot im Betäubungsmittelgesetz zu machen.

Geklagt hatte ein Mann, dessen Ehefrau vom Hals abwärts gelähmt war und die unter starken Schmerzen litt. Sie nahm sich 2005 in der Schweiz das Leben, nachdem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis abgelehnt hatte.

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