zum Hauptinhalt
Das Akw Gundremmingen in Bayern wurde zum Jahresende abgeschaltet. Das Entsorgungsproblem bleibt.

© Stefan Puchner/dpa

Bundesverfassungsgericht zu Atomtransporten: Die Wege der Kernkraft gehören dem Bund

Der Karlsruher Beschluss zum Umschlagverbot im Bremer Hafen verwehrt den Ländern eine Option, sich gegen den Handel umstrittener Güter zu stemmen. Eine Analyse.

Zehn Jahre galt ein Verbot von Atomtransporten durch den Bremer Hafen, seit Dienstag ist es Vergangenheit. Das Bundesverfassungsgericht hat es für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Der Hansestadt Bremen fehle die Gesetzgebungskompetenz, um ein Umschlagsverbot zu erlassen, hieß es. Ausschließlich dem Bund stehe die Befugnis zu, die friedliche Nutzung der Kernenergie zu regeln. Nach Ansicht des Zweiten Senats unter Gerichtsvizepräsidentin Doris König betreffe die Bremer Regelung jedenfalls im Schwerpunkt diese Materie und greife damit unzulässig in Bundeskompetenzen ein (Az.: 2 BvL 2/15).

Der Karlsruher Beschluss weist über den Fall hinaus, denn in Teilen der Politik gab es Überlegungen, mit derartigen regionalen Maßnahmen auch gegen den Handel mit anderen politisch umstrittenen Gütern vorzugehen, etwa Rüstungsexporten. In Hamburg wurde zum Umgang mit Kernbrennstoffen ein ähnliches Vorgehen wie in Bremen erwogen, dann aber verworfen. Im Ergebnis erklärten die Hafenunternehmen dort freiwillig, auf die Abfertigung von Atomtransporten zu verzichten.

Der Bremer Vorstoß war politischer Widerstand

Der Bremer Vorstoß kann als Widerstand gegen die damals von einer schwarz-gelben Bundesregierung beschlossene Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke gelesen werden. Die von einer Koalition von SPD und Grünen getragene Bremer Landesregierung wurde seinerzeit, noch vor der Atomkatastrophe von Fukushima 2011, von der Bürgerschaft zum Verbot gedrängt. Sie solle alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Transporte von Kernbrennstoffen durch die bremischen Häfen und andere Transportwege im Land zu verhindern; die Entscheidung für die Laufzeitverlängerung der Akw sei falsch und unverantwortlich.

[Wenn Sie die wichtigsten News aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere runderneuerte App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Von Anfang an bestanden mit Blick auf die Bundeskompetenz für das Atomrecht verfassungsrechtliche Zweifel an der Maßnahme. Beseitigt wurden sie durch ein vom Bremer Senat beauftragtes Gutachten einer Rechtsanwaltskanzlei, das einen juristischen Kniff empfahl: Statt ein verkehrsrechtliches Verbot festzuschreiben, das mit dem Atomgesetz des Bundes kollidieren würde, solle Bremen sein Widmungsrecht für den Hafen nutzen; es eröffne hier einen „umfassenden Gestaltungsspielraum“. Mit einer „Teilentwidmung“ könnten Atomtransporte ausgeschlossen werden. Im Jahr 2012 trat eine entsprechende Änderung im Bremischen Hafenbetriebsgesetz in Kraft.

Der Kniff war ein Rechtsbruch

Mehrere Unternehmen aus der Nuklearbranche zogen dagegen vor dem Bremer Verwaltungsgericht zu Felde und erreichten, dass das Verfahren ausgesetzt und die Regelung dem Bundesverfassungsgericht zur Kontrolle vorgelegt wurde. Für dies stellt sich der Kniff nun als glatter Rechtsbruch dar: Das Umschlagsverbot sei nicht aus betriebswirtschaftlichen Gründen für den Hafen erfolgt, sondern im gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes an erneuerbaren Energien. Die nach dem Atomgesetz des Bundes getroffene Grundsatzentscheidung für die Zulässigkeit solcher Transporte würde auf diese Weise jedoch „konterkariert“, heißt es im Beschluss.

Mit seiner Entscheidung bleibt das Gericht seiner Linie treu, Bundeskompetenzen im Zweifel zu schützen, wenn Länder aus politischen Motiven über Umwege auf sie zugreifen. So hatte ebenfalls der Zweite Senat den Berliner Mietendeckel im vergangenen Frühjahr wegen eines Verstoßes gegen Kompetenzzuweisungen für nichtig erklärt. Das Mietpreisrecht können nur per Bundesgesetz geregelt werden, für Maßnahmen einzelner Länder sei kein Raum. Anders als damals, als die Entscheidung im Ergebnis einstimmig erging, stimmten jetzt aber zwei Richter gegen den Beschluss der Senatsmehrheit.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false