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Ein Stapel mit Fragebögen zum Zensus 2011 in Berlin und Brandenburg

© dpa/Tobias Kleinschmidt

Update

Bundesverfassungsgericht: Volkszählung 2011 war verfassungsgemäß

Berlin und Hamburg sind mit einer Klage in Karlsruhe gescheitert. Die Verfassungsrichter halten die Methoden der Volkszählung 2011 für rechtmäßig.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Aufregung war groß, als Berlin nach der letzten Volkszählung, Zensus 2011 genannt, auf einmal 180.000 Einwohner fehlten. Hamburg ging es ähnlich, dort schrumpfte die Zahl der Hanseaten rein statistisch um fast 83 000. Also gingen beide Stadtstaaten vor das Bundesverfassungsgericht, um die Zählung und deren Methoden anzufechten. Am Mittwoch dann die böse Überraschung: Die Klage wurde von den Karlsruher Richtern komplett abgeschmettert.

Das verblüffend eindeutige Urteil spielt den Ball an Berlin und Hamburg zurück. Die Bundesländer seien „in Konzeption und Vollzug des Zensus 2011 über ihre Statistikbehörden eng eingebunden“ gewesen, stellte das hohe Gericht fest. Sie hätten von Anfang an ausreichende Kontroll- und Mitwirkungsmöglichkeiten gehabt, um ihre Interessen an einem ordnungsgemäßen Vollzug der Zählung zu wahren. Es sei auch nicht ersichtlich, dass die Länder „Zweifel an der Nachvollziehbarkeit der Verfahrensschritte“ geäußert hätten.

Einfach gesagt: Berlin und Brandenburg hätten sich bei der mehrjährigen Vorbereitung des Zensus 2011 wirksamer einbringen sollen. Hinterher meckern bringt nichts ein. Zumal das Bundesverfassungsgericht gegen den erstmals erprobten Wechsel der statistischen Methode, weg von der traditionellen Volkszählung, aus juristischer Sicht nichts einzuwenden hat. Um die deutsche Bevölkerung, alle Wohnungen und Gebäude zu zählen, wurde im Mai 2011 auf eine Vollerhebung verzichtet. Es wurden nur knapp zehn Prozent der Bevölkerung stichprobenweise befragt und ansonsten die kommunalen Melderegister überprüft, um beispielsweise Karteileichen aus der Datenbank zu entfernen oder Doppelanmeldungen zu streichen. Haushaltsbefragungen gab es nur in Gemeinden über 10.000 Einwohner.

Die Aufregung ist nach dem Urteil nicht mehr so groß

Im Ergebnis des Zensus stellte sich heraus, dass vor allem größere Gemeinden und Großstädte Einwohner „verloren“. Über tausend betroffene Kommunen klagten vor den Verwaltungsgerichten, Hamburg und Bremen in Karlsruhe. Denn weniger Einwohner, das ist kein Imageproblem, sondern wirkt sich auf den kommunalen und den bundesstaatlichen Finanzausgleich aus. Berlin gehen in den zehn Jahren zwischen dem Zensus 2011 bis zur nächsten Zählung 4,7 Milliarden Euro aus dem Finanzausgleich verloren. Hamburg büßt fast 1,2 Milliarden Euro ein. Trotzdem ist die Aufregung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr so groß, weil die Konjunktur brummt und auch Berlin mit Steuergeldern überschwemmt wird.

Außerdem haben selbst die größten Optimisten nicht mit einem Urteil gerechnet, das den Bund gezwungen hätte, Berlin und Hamburg einen Nachschlag aus dem Finanzausgleich in Milliardenhöhe zu gewähren. Auswirkungen wird die Entscheidung trotzdem haben, denn folgenden Satz haben die Richter mit Bedacht ins Urteil hineingeschrieben: „Der Gesetzgeber hat bei zukünftigen Volkszählungen die Erfahrungen mit dem Zensus 2011 zu berücksichtigen und die Erforderlichkeit von Anpassungen zu prüfen“.

Das ist als Aufforderung zu verstehen, für den Zensus 2021 die komplexe und in Fachkreisen heftig diskutierte Methodik der Bevölkerungszählung nachzujustieren. Entsprechend versöhnlich gab sich am Mittwoch Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD): „Mit dem heutigen Urteil haben wir Rechtssicherheit und Klarheit“. Er hoffe, dass auch der Bund die Schwächen des Zensus 2011 aufgreife und bei der nächsten Zählung vermeide. „Auch wir werden an unseren Verfahren arbeiten.“ Ende 2017 hatte Berlin übrigens 3 613 495 Einwohner – sagt das Amt für Statistik.

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