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Wohnhaus in Berlin.

© Kitty KLeist-Heinrich

Bundesverfassungsgericht urteilt: Klare Unklarheit beim Berliner Mietendeckel

Nach zwei Gerichtsentscheiden ist zumindest eines klar: Der Mietendeckel gilt - und zwar bis zum Grundsatzurteil. Ein Kommentar

Ein Kommentar von Ralf Schönball

Am Mittwoch das Urteil vom Amtsgericht Charlottenburg gegen den Mietendeckel, am Donnerstag das Bundesverfassungsgericht zu dem in Berlin erstmals überhaupt von einem Land beschlossenen Gesetz zur Deckelung der Mieten. Mit diesen zwei Richtersprüchen ist die Kampfzone abgesteckt, die nicht nur die Berliner bis in die Freundeskreise hinein entzweit. Und die Urteile sorgen für mehr Klarheit.

Die Richter in Karlsruhe haben nicht die Notbremse gezogen. Wären sie dem Antrag von Vermietern gefolgt, hätten sie dazu weit in die Souveränität des Gesetzgebers in Berlin eingreifen müssen. Die Vermieter hatten gefordert, die Möglichkeit der Verhängung von Bußgeldern auszusetzen bei Verstößen gegen den Mietendeckel, bis zur Klärung dessen Verfassungsmäßigkeit. Dazu mussten sie abwägen: Sind Vermietern das Gesetz und die Sanktionen zuzumuten oder eher Berlin ein Verzicht auf die im Gesetz verankerte Androhung von Bußgeldern.

Vermietern droht kein "irreparabler" Schaden

Sie entschieden zugunsten des Landes. Viele Vermieter, so die Richter, würden sich ohne Bußgeldandrohung wohl nicht an die Regeln zur Erhebung staatlich gekappter Mieten halten. Das Gesetz wäre ausgehöhlt, noch bevor geklärt ist, ob es verfassungsgemäß ist. Der Schaden für das Land wäre groß.

Dagegen drohe den Vermietern kein „irreparabler“ Schaden. Die nicht gedeckelte Miete können sie weiterhin nennen und erhöhen. Und falls der Deckel gegen die Verfassung verstößt, können sie die Differenz zur vollen Miete fordernd, auch rückwirkend.

Deshalb wies das Bundesverfassungsgericht den Antrag ab. Doch Vorsicht. Die Richter betonen, dass sie damit kein Wort zur Kernfrage gesagt haben: Ob Berlins Sondergesetz gegen die Verfassung verstößt oder nicht.

Bemerkenswertes Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg

Was dafür spricht, hat das Amtsgericht Charlottenburg in einem bemerkenswerten Urteil zusammen- gefasst. Und dabei beruft es sich seinerseits auf einen älteres Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten schon einmal einen regionalen „Mietenstopp“ verhandelt. Damals kamen sie zum Ergebnis: Nur dem Bund steht es zu, den Wohnungsmarkt durch Gesetze zu regulieren und das tue er auch. Deshalb hätten Gesetze des Bundes Vorrang vor solchen des Landes.

Wo Bundesrecht gilt, kann das Land nichts regeln – zu diesem Ergebnis kam am Donnerstag auch das Landgericht Berlin. Es war die zweite Instanz in einem weiteren Rechtsstreit zur Zulässigkeit des Mietendeckels. Das Verfahren setzte das Landgericht aus. Das Bundesverfassungsgericht müsse diese Grundsatzfrage klären.

Wann auch immer Karlsruhe entscheidet. Sicher ist jetzt: Seit dem 23. Februar gilt der Mietendeckel – und zwar bis zum Grundsatzurteil.

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