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Gegenstand oft emotionaler Debatten: das Kopftuch.

© Marijan Murat/dpa

Bundesverfassungsgericht: Rechtsreferendarin scheitert mit Eilantrag gegen Kopftuchverbot

Darf eine Frau mit Kopftuch den Staat vor Gericht vertreten? Karlsruhe wertet die Neutralität vorerst höher als die Religionsfreiheit.

Eine Juristin ist mit einem Eilantrag gegen ein Kopftuchverbot vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. In einer vorläufigen Abwägung gaben die Karlsruher Richter der staatlichen Neutralitätspflicht mehr Gewicht als der Religionsfreiheit der Rechtsreferendarin. „Auch Rechtsreferendare, die als Repräsentanten staatlicher Gewalt auftreten und als solche wahrgenommen werden, haben das staatliche Neutralitätsgebot zu beachten“, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.

Das hessische Justizministerium hatte der Juristin verboten, während ihrer Ausbildung mit Kopftuch Gerichtsverhandlungen zu führen oder die Staatsanwaltschaft zu vertreten. Karlsruhe sah darin nur einen zeitlich und örtlich begrenzten Eingriff in die Religionsfreiheit. Der weit überwiegende Teil der Ausbildung in Arbeitsgemeinschaften sei von dem Verbot nicht berührt. Eine endgültige Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde der Muslimin wird es erst zu einem späteren Zeitpunkt geben. (dpa)

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