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Alles in Form. Die roten Richter-Roben signalisieren Bedeutung.

© Uli Deck / dpa

Bundesverfassungsgericht im EU-Dialog: Freiheit ist auch nur ein Prozess

Die Beschlüsse zum "Recht auf Vergessen" sind eine Weichenstellung für ein modernes Verfassungsrecht - die wichtigste des Jahres, mindestens. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Im politischen Leben herrscht zwischen medialer Aufmerksamkeit für einen Vorgang und dessen tatsächlicher Bedeutung oft erhebliche Diskrepanz. Bei Gerichtsurteilen ist es ähnlich. So hatte das Bundesverfassungsgericht im November über zwei Fälle entschieden, in denen es um eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Medienberichte ging. Weil es ihm wichtig war, vergab es für die Beschlüsse sogar Eigennamen, was es sonst selten tut: „Recht auf Vergessen I“ und „Recht auf Vergessen II“. Anschließend hieß es, die Richter hätten dieses Recht „gestärkt“, weil Archiv-Löschungen für Betroffene erleichtert würden. Dabei entschieden sie nur wie üblich: Einzelfälle müssen im Einzelfall bewertet werden, Schemata gibt es keine.

Das Gericht stärkt ein Recht - sein eigenes

Tatsächlich stärkte das Gericht das Recht, nicht vergessen zu werden. Und zwar sein eigenes Recht. Denn der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte sich mit der Auslegung der EU-Grundrechtecharta Gebiete erobert, die man in Karlsruhe früher allein verteidigte. Mit den Beschlüssen holten sich die Deutschen Terrain zurück. Sie wollen künftig selbst Fragen zur Charta beurteilen. Das Bundesverfassungsgericht wird faktisch zu einem EU-Gericht. Die Verfassungsbeschwerde, mit der sich jede Bürgerin und jeder Bürger an das Gericht wenden darf, kann sich neben den Grundrechten der Verfassung künftig auch auf EU-Rechte stützen.

Das mag theoretisch klingen. Im Ergebnis war es die wichtigste Festlegung eines deutschen Gerichts im ablaufenden Jahr, vielleicht sogar des ablaufenden Jahrzehnts. Sie reklamiert nicht den Anspruch auf ein letztes Wort, sondern öffnet sich für den Dialog, wie nationale Verfassungen und EU-Grundrechte ineinander greifen können. Das richtige Maß der Freiheit wird gemeinsam bestimmt.

Das ist vor allem deshalb nötig, weil es noch keiner kennen kann. Die ganze Unsicherheit bündelt sich in einem Satz aus dem ersten der beiden Beschlüsse: „Die Möglichkeit des Vergessens gehört zur Zeitlichkeit der Freiheit“.

Die digitale Parallelwelt löst Kontexte auf

Wie sieht sie aus, die „Zeitlichkeit der Freiheit“? Die andauernde Präsenz einer digitalen Parallelwelt, die der (mobile) Internet-Zugriff ermöglicht, löst Kontexte auf und zerbricht Chronologien. Was das bedeuten kann, merken nicht nur Politiker, deren jahrzehntealte verschwurbelte Sätze heute Empörungswellen erzeugen, oder Prominente, deren Karrieren durch Twitter-Hashtags in einem neuen Licht erscheinen. Das digital gestützte Bewusstsein, das alles mit allem verknüpft und sich ständig aktualisiert, verbindet auch Zukunft und Gegenwart, wie die Erfolge der Klimaproteste eindrucksvoll belegen. Meint „Zeitlichkeit der Freiheit“ womöglich auch ihre punktuelle Endlichkeit?

Die Auseinandersetzung damit verträgt kein abschließendes Urteil. Sie ist ein Prozess. Gut, dass er begonnen hat.

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