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Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) im Tagesspiegel-Interview.

© Thilo Rückeis

Bundestag: Schäuble mahnt zügige Reform des Wahlrechts an

Der Bundestagspräsident sagt, die Wahlrechtsreform komme der Quadratur des Kreises nahe. Daher mahnt er die Fraktionen, die Sache nun zügig anzugehen. Die Grünen stimmen zu.

Die stille Zeit wird im Bundestag noch eine Weile dauern. Vor März dürfte es keine neue Bundesregierung geben, und das gibt dem Parlament die Chance, sich auch mal stärker mit sich selbst zu beschäftigen. Zum Beispiel zu der Frage, wie man das Wahlrecht reformiert. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) jedenfalls will die Kollegen in den sechs Fraktionen hier nicht aus der Verantwortung entlassen. Dass es mit dem 2012 reformierten Wahlrecht nun zu wegen vieler Überhang- und Ausgleichsmandate einem Bundestag mit 709 Abgeordneten gekommen ist – bei einer gesetzlichen Mindestgröße von 598 Sitzen , das lässt den obersten Parlamentarier nicht ruhen.

„Vor jeder Wahl im Unklaren zu sein, wie viele Abgeordnete am Ende im Parlament sind, ist ja nicht optimal. Deswegen habe ich mich schon vor Weihnachten mit den Fraktionsvorsitzenden zusammengesetzt und dafür geworben, die Reform nun zu Beginn der Wahlperiode anzugehen“, sagte Schäuble dem Tagesspiegel. „Auch wenn die Wahlrechtsreform der Aufgabe der Quadratur des Kreises relativ nahekommt, muss sich der Bundestag mit aller Kraft und so früh wie möglich darum bemühen.“

Es könnten auch mehr als 709 Abgeordnete sein

Das aktuelle Wahlsystem macht die Zahl der Abgeordneten unwägbar. Schäuble selbst sieht die Gefahr, dass es auch noch mehr als die 709 Abgeordneten werden könnten. In der Tat erbrachte die Berechnung der Sitzgröße nach den jeweiligen Umfragen bei dem Portal „mandatsrechner.de“ seit der Bundestagswahl im September fast durchweg noch größere Bundestage. Aktuell ergibt sich aus der Erhebung der Online-Demoskopen von Civey eine Größe von 754 Mandaten. Bei Emnid waren es zuletzt 719 Abgeordnete, bei der Forschungsgruppe Wahlen („Politbarometer“) 729. In der Spitze waren es 785 Abgeordnete – beim Insa-Institut Ende November.

Der Grund: Die SPD schafft kaum noch Direktmandate, während die Union bei Ergebnissen zwischen nur noch 30 und 33 Prozent die große Mehrzahl der 299 direkt gewählten Abgeordneten stellt, was den Proporz verzerrt, weshalb massiv ausgeglichen werden muss. Das Kernproblem des bestehenden Wahlsystems ist die Garantie der nach dem Mehrheitswahlprinzip vergebenen Direktmandate selbst dann, wenn die Ergebnisse in einer tatsächlichen Mehrheitswahl gar nicht reichen würden. In Großbritannien zum Beispiel liegen die Wahlkreissieger in der Regel über 40 Prozent. Bei der Bundestagswahl im September reichten oft schon 35 Prozent oder weniger für ein Direktmandat.

Schäuble betont, dass die Fraktionsspitzen seinem Wunsch, nun zügig die Reform anzugehen, zugestimmt hätten. „Jede Fraktion soll nun klären, welche Vorstellungen sie hat“, sagt er. Ein Kreis von Beauftragten soll die Chance einer gemeinsamen Reform aller Fraktionen klären, die Schäuble anstrebt. Er selbst will keine Vorgaben machen, da hat er aus dem Scheitern seines Vorgängers Norbert Lammert Schlüsse gezogen: „Der Bundestagspräsident kann den Prozess befördern, aber wenn er eine Lösung vorgibt, geht es nur schief“. Lammert hatte mit einem eigenen Vorstoß im Jahr 2016 über seine Unions-Fraktion hinaus keine Zustimmung erhalten.

Bundestagspräsident nennt Fixpunkte

Schäuble nennt allerdings einige „Fixpunkte“ für eine Reform. „Das Prinzip, dass sich der Bundestag entsprechend den jeweiligen Stimmenanteilen der Parteien zusammensetzt, hat eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung“, sagte er. „Das gilt auch für die Existenz von Wahlkreisen.“ Dass sich die Bundesrepublik Deutschland in Länder gliedere, sei ein Prinzip unseres Grundgesetzes. „Daraus folgt, dass auch die Länder entsprechend ihrer Bevölkerungszahl im Parlament repräsentiert sein sollten.“ Will heißen: Schäuble möchte eine Reform, die sowohl den Parteienproporz als auch den Länderproporz wahrt.

Die Grünen-Wahlrechtsexpertin Britta Haßelmann pocht darauf, dass das Verhältniswahl-Prinzip nicht verwässert wird. "Fest steht für uns, dass sich bei einer Wahlrechtsreform das Zweitstimmenergebnis in der Zusammensetzung des Bundestages eins zu eins widerspiegeln muss", sagte sie dem Tagesspiegel. "Jede Stimme muss uns gleich viel wert sein. Dieser demokratische Grundsatz muss Ausgangspunkt der Überlegungen sein." 

Grüne wollen eigenen Vorschlag vorlegen

Spätestens seit der letzten Wahlrechtsreform wüssten alle, dass es weiterer Änderungen bedarf. "Union und SPD haben eine Reform in der letzten Legislaturperiode schleifen lassen. Und der Vorschlag des ehemaligen Bundestagspräsidenten Lammert ist vom Tisch. Er hätte das Wahlergebnis erheblich zugunsten der Union verzerrt." Sie unterstützt das zügige Herangehen: "Es ist gut, dass die Fraktionen im Bundestag Anfang des Jahres ausloten wollen, wie eine Wahlrechtsreform aussehen kann."

Offenkundig will ihre Fraktion zunächst mit ihrem früheren Reformvorschlag in die Gespräche gehen. "Wir Grüne haben schon seit der letzten Wahlrechtsreform Gesprächsbereitschaft signalisiert. Wir hatten die Verrechnung von Überhängen über die Landeslisten vorgeschlagen und eine Reduzierung von Direktwahlkreisen ins Gespräch gebracht. Diese Vorschläge wurden bislang abgelehnt."

Wie weit die mögliche Lösung, das Entstehen von Überhangmandaten durch eine deutliche Verringerung der Wahlkreise (und damit Direktmandate), im Bundestag eine Mehrheit findet, ist offen. Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch hatte nach dem Treffen mit Schäuble vor zwei Wochen gesagt, bei einer Neuregelung müsse gewährleistet sein, „dass die Abgeordneten noch die Chance haben, den Kontakt mit den Bürgern aufrechtzuerhalten“. Der Grünen-Wahlrechtsexperte Volker Beck hatte schon vor einiger Zeit dazu die Einschätzung getwittert: „Mit der Reduzierung der Zahl der Direktwahlkreise müssten alle Wahlkreise neu zugeschnitten werden. Das wirbelt die Union und SPD auf.“

Statt der Wahlkreisverminderung könnten die Fraktionen auch am bestehenden System ansetzen – etwa über ein einfacheres Zuteilungssystem und die Abschaffung des Stimmensplittings (das das Entstehen von Überhangmandaten befördern kann). Möglich wäre auch eine kleine Systemveränderung, bei dem die Direktmandate durch eine zweite Liste der Wahlkreisbesten ersetzt werden, mit dem Effekt, dass Wahlkreissieger kein garantiertes Mandat mehr hätten.

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