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Mit Einstufung als sicherer Herkunftsstaat können Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden.

© Christoph Schmidt/dpa

Bundesrat zu Algerien, Tunesien, Marokko: Maghreb-Staaten keine sicheren Länder

Seit Monaten ist der Gesetzentwurf umstritten. Bayern hebt ihn zum Auftakt des Wahljahres aber wieder auf die Agenda. Der Bundesrat ließ ihn nun durchfallen.

Der Bundesrat hat erwartungsgemäß den Gesetzentwurf der Bundesregierung durchfallen lassen, Algerien, Tunesien und Marokko zu sicheren Herkunftsländern zu erklären. Der Entwurf erhielt am Freitag nicht die notwendige Mehrheit von 35 der insgesamt 69 Stimmen in der Länderkammer. Bis auf Baden-Württemberg hatten Landesregierungen mit grüner und auch Linken-Beteiligung Bedenken gegen den Entwurf der schwarz-roten Bundesregierung. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und die bayerische Landesregierung bedauerten die Entscheidung. Bundesregierung oder Bundestag können nun noch den Vermittlungsausschuss anrufen.

Mit einer Einstufung als sicherer Herkunftsstaat können Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern als offensichtlich unbegründet abgelehnt und die Verfahren beschleunigt behandelt werden. Sichere Herkunftsländer sind Staaten, von denen angenommen wird, dass es dort keine politische Verfolgung oder unmenschliche Bestrafungen gibt.

De Maizière sprach von „einem schlechten Tag für unsere Bemühungen, illegale Migration zu stoppen. Dafür tragen die Grünen, insbesondere die Grünen im Bund die Verantwortung“. Kriminelle Schlepper schickten nach wie vor Menschen ohne jede Bleibeperspektive auf eine lebensgefährliche Überfahrt nach Europa, mit falschen Versprechen auf eine bessere Zukunft. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nannte die Entscheidung ein „völlig falsches Signal“: „Wir müssen Asylanträge, die nicht wegen politischer Verfolgung, sondern aus rein wirtschaftlichen Gründen gestellt werden, rasch und ohne großen Aufwand ablehnen können. Dies ist bei mehr als 95 Prozent der Asylantragssteller aus den Maghreb-Staaten der Fall.“

Auch die Kölner Silvesternacht war Grund für die erneute Diskussion

Die Initiative zu der Abstimmung war aus Bayern gekommen. Herrmann begründete dies in der Diskussion über den Gesetzentwurf auch mit den Geschehnissen aus der Kölner Silvesternacht 2015/16. Damals war es dort zu massenhaften Diebstählen und zahlreichen sexuellen Übergriffen auf Frauen gekommen. Die Täter seien hauptsächlich junge Männer aus Nordafrika gewesen, sagte der CSU-Politiker. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU), meinte, von dem Gesetz gehe Signalwirkung aus: „Wir brauchen diese Klarheit in der Kommunikation. Nur dann können wir den unberechtigten Asylstrom aus diesen Ländern effektiv stoppen.“

Das eine ist die Frage, ob ein Asylantrag berechtigt ist, und hier sind zumindest Algerien und Tunesien für Gruppen wie Homosexuelle oder Oppositionelle nicht sicher. Das andere ist die Frage, ob bei unbegründeten Asylanträgen eine schnelle Abschiebung erfolgt.

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Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) hingegen betonte, sein Land sperre sich nicht gegen das Ziel schnellerer Abschiebungen. Es gebe aber Zweifel, ob die drei nordafrikanischen Länder den Anforderungen an sichere Herkunftsländer gerecht würden. Er wies etwa auf den Schutz von Homosexuellen und vor politischer Verfolgung in den Staaten hin. Der Grünen-Politiker Robert Habeck sagte vor der Bundesratssitzung: „Die Staaten sind nicht sicher, das Instrument löst kein einziges Problem. Deshalb ist das Gesetz Augenwischerei.“ In Deutschland gelten als sichere Herkunftsländer neben den EU-Mitgliedstaaten etwa auch Albanien, das Kosovo und Ghana.

Im März 2016 hatte der Bundesrat erstmals zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Im Mai 2016 verabschiedete dann der Bundestag das Gesetz ohne Änderungen. Im Bundesrat kam es bislang nicht zu einer Abstimmung. Das Vorhaben war im Juni 2016 kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt worden.

(dpa)

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