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Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) spricht bei der Auftaktveranstaltung zum Jubiläumsjahr "100 Jahre Weimarer Republik" im Deutschen Nationaltheater.

© Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa

Bundesjustizministerin: Barley: Trennung zwischen Abschiebehaft und Strafhaft beibehalten

Justizministerin Katarina Barley kritisiert Überlegungen des Innenministeriums, Abschiebehäftlinge künftig in regulären Justizvollzugsanstalten unterzubringen.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat Überlegungen des Bundesinnenministeriums kritisiert, Abschiebehäftlinge künftig auch in regulären Justizvollzugsanstalten unterzubringen. „Abschiebehaft und Strafhaft sind zwei unterschiedliche Dinge, was auch richtig ist“, sagte Barley im Interview der Woche im Deutschlandfunk. Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU) bekräftigte dagegen: „Wir sollten darüber nachdenken, das strenge Trennungsgebot zu lockern, nach dem abzuschiebende Personen nicht in Justizvollzugsanstalten untergebracht werden dürfen.“

Es gehe nicht darum, sie in die gleiche Zelle oder den gleichen Trakt mit Straftätern zu sperren, betonte Mayer in der „Passauer Neuen Presse“ (Samstag). „Es geht darum, im Ausnahmefall in derselben Liegenschaft einer Justizvollzugsanstalt auch abzuschiebende Personen unterzubringen.“ Derzeit gebe es mit nur 420 viel zu wenige Abschiebehaftplätze in Deutschland. „Manche Bundesländer haben keinen einzigen Haftplatz.“ Die „größte Achillesferse unserer Flüchtlingspolitik“ sei eine viel zu große Zahl an Ausreisepflichtigen, „die unser Land nicht verlassen, obwohl sie kein Bleiberecht in Deutschland haben“, monierte der Staatssekretär. Der Rechtsstaat müsse geltendes Recht auch durchsetzen.

Justizministerin Barley sagte dagegen, das größte Problem bei Abschiebungen sei, dass die Herkunftsländer die Personen nicht zurücknähmen. „Da ist schon ewig das Innenministerium in der Pflicht, Abkommen zu verhandeln und schafft es nicht“, kritisierte die SPD-Politikerin. Es habe in den vergangenen Jahren schon zahlreiche rechtliche Verschärfungen gegeben. Es gebe kein Regelungs- sondern ein Vollzugsdefizit.

In Strafhaft komme, wer als Straftäter verurteilt sei. „Das ist etwas anderes, als wenn man nur in Haft genommen wird, weil man auch tatsächlich am Ende abgeschoben werden können soll“, betonte die Justizministerin: „Von daher ist diese klare Trennung zwischen Abschiebehaft und Strafhaft einzuhalten.“

Auch der nordrhein-westfälische Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) äußerte sich skeptisch. Es werde europarechtliche Probleme geben, sagte er im Deutschlandfunk und bezog sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, nach denen Abschiebehäftlinge nicht in normalen Gefängnissen, sondern nur in speziellen Einrichtungen untergebracht werden dürfen. Stamp hält aber Sonderregelungen für besonders gefährliche Personen und für einen bestimmten Zeitrahmen für denkbar. Fakt sei, dass man mehr Abschiebungshaftplätze brauche. (epd)

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