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Olaf Scholz (SPD), Bundesminister der Finanzen

© Kay Nietfeld/dpa

Bundesfinanzhof weist Politik zurecht: Jetzt ist es vorbei mit der „Schönrechnerei“ im Finanzministerium

Schon lange gab es Warnungen vor einer Doppelbesteuerung von Renten, doch die Politik hat sie überhört. Nun muss sie handeln. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Cordula Eubel

Es klingt nur auf den ersten Blick wie eine gute Nachricht für Finanzminister Olaf Scholz: Der Bundesfinanzhof hat die Klage von zwei Rentnern abgewiesen, die ihre Altersbezüge zu Unrecht doppelt besteuert sahen. In den konkreten Fällen, ein ehemaliger Steuerberater aus Süddeutschland und ein Zahnarzt aus Hessen, sei das aus Sicht des Gerichts nicht der Fall, machte die Vorsitzende Richterin des X. Senats, Jutta Förster, deutlich.

Doch das große „aber“, das die Richterin im Nachsatz formulierte, ist eine Rüge für den Finanzminister und seine Amtsvorgänger. Vor allem bei künftigen Rentnergenerationen sieht der Bundesfinanzhof die Gefahr, dass die steuerliche Belastung der Rente höher ausfällt als die Entlastungen bei den Vorsorgeaufwendungen.

Das Urteil könnte Folgen für Millionen Menschen haben

Das Urteil dürfte deshalb für Millionen Menschen in Deutschland die Folge haben, dass sie im Alter weniger Steuern zahlen müssen. Denn der Bundesfinanzhof legt der Bundesregierung eine Änderung der bisherigen Praxis bei der Rentenbesteuerung nahe. Erstmals formulieren die Richter eine konkrete Berechnungsformel, auf die sich nun alle berufen können.

Der Bundesfinanzhof zur Rentenbesteuerung
Der Bundesfinanzhof zur Rentenbesteuerung

© Carsten Hoefer/dpa

Bislang hatte sich der Finanzminister viel Interpretationsspielraum in der Frage herausgenommen, in welchen Fällen eine Doppelbesteuerung vorliegt. Dabei hätte er es besser wissen können: Seit Jahren warnen Expert:innen davor, dass es bei einem Teil der Rentner:innen zu der doppelten Besteuerung kommen könne, die das Bundesverfassungsgericht klar und deutlich untersagt hat.

Doch trotz der Mahnungen verfolgte das Ministerium einen Ansatz, den seine Kritiker:innen als „Schönrechnerei“ bezeichneten. Im Ergebnis kam heraus, dass praktisch nie eine verbotene Doppelbesteuerung vorliegen könne.

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Diese Praxis muss sich nun ändern. Die Berechnungsformel des Bundesfinanzhofs sieht vor, dass die Finanzämter - anders als bisher -  nur noch auf die Rente selbst schauen und die Frage, wie hoch der steuerpflichtige Anteil ist. Der Grundfreibetrag, die Werbungskostenpauschale oder steuerfreie Sozialversicherungsbeiträge dürfen nicht mehr einberechnet werden.

Wer wird davon vor allem profitieren? Selbstständige stärker als Arbeitnehmer:innen, Männer stärker als Frauen, Singles stärker als Verheiratete. Und grundsätzlich eher Menschen mit hohen Altersbezügen. Denn wer eine niedrige Rente bezieht, zahlt in der Regel auch keine Steuern.

Der Systemwechsel bei der Rentenbesteuerung bleibt

Den Systemwechsel in der Rentenbesteuerung zweifelt auch der Bundesfinanzhof nicht an. Seit 2005 ist dieser im Gang, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine grundlegende Änderung verlangt hatte. Seitdem werden die Aufwendungen für die Altersvorsorge während des Arbeitslebens zunehmend steuerfrei. Im Gegenzug werden die späteren Rentenzahlungen immer stärker besteuert. Bis 2040 dauert der Übergang noch an.

Für viele Bürger:innen ist diese Umstellung auch nicht von Nachteil. Zwar mag es lästig sein, auch im Ruhestand weiterhin eine Steuererklärung abgeben zu müssen. Aber Berufstätige haben meist einen höheren Steuersatz als im Ruhestand, wenn ihre Einkünfte geringer ausfallen.

Doch die begründete Sorge, dass der Staat in vielen Fällen zweimal kassieren könnte, hat in den vergangenen Jahren für viel Verdruss gesorgt. Es ist deshalb eine gute Nachricht, dass der Bundesfinanzhof für Klarheit sorgt und nachvollziehbare Kriterien für die Berechnung definiert. Die gesetzlichen Regelungen zu ändern, wie das Finanzministerium nun ankündigt, ist überfällig. Hätte die Politik früher gehandelt, hätte sie sich eine Menge Ärger sparen können.

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