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Eine Ampel warnt Autofahrer vor kreuzenden Fußgänger auf dem Weg zur Agentur für Arbeit.

© Jan Woitas/ZB/dpa

Bundesagentur für Arbeit: Jeder zehnte Hartz-IV-Bezieher seit 2005 „im System“

Ein Teil der erwerbsfähigen Leistungsbezieher bekommt seit der Arbeitsmarktreform ununterbrochen Geld vom Amt – in Sachsen ist der Wert am höchsten.

Mehr als jeder zehnte Hartz-IV-Bezieher in Deutschland lebt bereits seit der Arbeitsmarktreform von 2005 von der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Das geht aus einer Auswertung der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf eine Anfrage der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung hervor, über die die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet.

Von insgesamt 4,25 Millionen erwerbsfähigen Leistungsbeziehern Ende 2017 waren laut Bundesagentur rund 470.000 Personen schon seit Januar 2005 „im System“. Das entspricht einem Anteil von 11 Prozent. Als dauerhaft wertet die Statistik dabei einen Leistungsbezug, wenn er im gesamten Zeitraum für höchstens 31 Tage unterbrochen wurde.

In Ostdeutschland beträgt der Anteil der Betroffenen der Auswertung zufolge im Schnitt 15,1 Prozent, im Westen sind es 9,6 Prozent. Im Vergleich der Bundesländer hat Sachsen mit 16,1 Prozent den höchsten Wert. Baden-Württemberg und Bayern stehen dagegen mit 6,1 Prozent am anderen Ende der Skala.

Wie ein Zeitvergleich zeigt, ist aber in den jüngsten Aufschwungjahren auch die Gruppe besonders arbeitsmarktferner Sozialleistungsbezieher deutlich kleiner geworden, so die Zeitung weiter. Demnach hatte die Bundesagentur im Februar 2015 noch 821.399 Erwerbsfähige gezählt, die seit dem Inkrafttreten der Hartz-Reform von Grundsicherung lebten. Ihre Zahl ist damit in weniger als drei Jahren um 43 Prozent gesunken. Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Hartz-IV-Bezieher verringerte sich im selben Zeitraum um 4 Prozent.

Zum Jahreswechsel 2004/2005 trat die nach dem früheren VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz benannte Arbeitsmarktreform der rot-grünen Koalition in Kraft. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes wurde gekürzt, die Unterstützung für Langzeitarbeitslose auf das Niveau der Sozialhilfe gesenkt - durch Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II. (KNA, dpa)

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