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Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen bleiben bis bis 29. Juni.

© dpa/ Robert Michael

Bund und Länder einigen sich: Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen bis 29. Juni

Die bis bis 5. Juni geltenden Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie werden bis zum 29. Juni verlängert. Darauf verständigten sich Bund und Länder.

Bund und Länder haben am Dienstag beschlossen, die Anfang Mai gelockerten Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus vorerst beizubehalten – und zwar zunächst bis zum 29. Juni. Damit bleiben der Mindestabstand von 1,5 Metern und das Tragen von Masken in bestimmten öffentlichen Bereichen für einen weiteren Monat Pflicht.

Allerdings sollen über die bestehenden Einschränkungen hinaus vom 6. Juni an öffentliche Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen erlaubt sein. Wie bisher schon können sich auch Angehörige von zwei Haushalten treffen, mehr aber nicht.

Bei privaten Zusammenkünften zu Hause soll gelten, dass „die Zahl der Personen an der Möglichkeit zur Einhaltung der Abstandsregel bemessen“ wird. Weiter wird festgehalten, „dass die Abstands- und Hygieneregeln so lange in das Alltagsleben integriert bleiben, wie die Pandemie nicht durch einen Impfstoff oder ein Heilmittel überwunden ist“.

Im Bund-Länder-Papier wird bekräftigt: Wo eine „regionale Dynamik im Infektionsgeschehen“ es erfordere, sollen weiter gehende Kontaktbeschränkungen erlassen werden. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Montag bereits, Kanzlerin Angela Merkel befürworte „verbindliche Anordnungen und nicht bloß Gebote“.

Bund und Länder appellieren an die Bürger, private Zusammenkünfte wenn möglich ins Freie zu verlagern – weil das Infektionsrisiko dann geringer sei. Die „Nachvollziehbarkeit“ der Teilnehmer soll gewährleistet werden. Allen Bürgern, die die Regeln konsequent eingehalten hätten, wird ausdrücklich gedankt.

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