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Geht da was? Überschuss beim Bund = mehr Geld beim Bürger?

© Jens Wolf/dpa-Zentralbild/dpa

Bund macht hohen Überschuss: Was wäre an Entlastung drin?

19 Milliarden Euro im Plus, 48 Milliarden in der Rücklage: Das weckt Phantasien, um Bürgern etwas zurückzugeben. Ein Überblick über Mögliches und Unmögliches.

Überschuss auf Überschuss – seit 2015 geht das so. Die Bundesregierung, schwarz-rot gefärbt, hat seither stets weniger ausgegeben als geplant – und auch mehr eingenommen als gedacht. Die Steuereinnahmen entwickelten sich gut dank guter Konjunktur. Andererseits aber – zum Teil ist das auch eine Folge einer ausgelasteten Wirtschaft – hat der Staat Probleme damit, seine Investitionsmittel unterzubringen.

Dazu kommen die niedrigen Zinsen. Die Ausgaben des Bundes (und auch der Länder) dafür sind stetig gesunken, und zwar Jahr für Jahr stärker als geplant. Und nun waren, wie Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) verkündete, 2019 auch die Abführungen an die EU nicht so hoch wie im Etat eingestellt, weil ein ungeregelter und damit teurer Brexit zunächst vom Tisch war.
So hat der Bund im Vorjahr 13,5 Milliarden Euro weniger ausgegeben als vorgesehen. Und über Steuern und sonstige Einnahmen ist ihm so viel Geld zugeflossen, dass er die zur Deckung des Etats vorgesehene Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 5,5 Milliarden Euro nicht brauchte. Macht zusammen einen Gesamtüberschuss von 19 Milliarden Euro.

Die Rücklage wuchs damit auf gut 48 Milliarden Euro. Zwar ist sie zum größeren Teil bereits in der Finanzplanung bis 2025 zur Haushaltsdeckung eingestellt. Aber aktuell stellt sich vielen eher die Frage: Was könnte man zeitnah mit dem überschüssigen Geld machen? Zumal in Nebenhaushalten und Sondertöpfen noch einige Milliarden Euro mehr ungenutzt schlummern. Investieren, lautet die eine Meinung, die auch Scholz vertritt. Andere Koalitionspolitiker aber denken verstärkt an Entlastungen der Bürger und der Wirtschaft – über Steuer- und Abgabensenkungen.

Solidaritätszuschlag

Am nächsten liegt es, die Abschaffung des Solidaritätszuschlags früher und breiter anzugehen. Der Wirtschaftsflügel der Union fordert das schon länger. Beschlossen hat die Koalition, den „Soli“ für 90 Prozent der Zahler – also die breite Mitte – zum 1. Januar 2021 abzuschaffen. Das Ende des nunmehr schon ein Vierteljahrhundert lang erhobenen Zuschlags auf die Einkommensteuer für die meisten Bürger ist also ohnehin Regierungsprogramm. Aktuell fließen dem Bund durch den „Soli“ (er allein nimmt das Geld ein) etwa 19 Milliarden Euro zu.

Würde er zum 1. Juli abgeschafft, müssten also über einen Nachtragshaushalt für 2019 etwa zehn Milliarden Euro an Steuerausfällen eingeplant und aus der Rücklage gedeckt werden. Unions-Fraktionsvize Carsten Linnemann wittert die Chance, nun auch die gut verdienenden Selbständigen und Angestellten, insbesondere aber die Unternehmen zu entlasten. Geschähe das auch zum 1. Juli, müssten nochmals knapp zehn Milliarden Euro aus der Rücklage entnommen werden – ruckzuck wäre sie fast schon halbiert, denn eine niedrige Milliardenentnahme ist ohnehin schon zum Etatausgleich 2020 eingeplant.

Bisher lehnt die SPD das Aus des „Soli“ für alle Zahler ab, doch gibt es bei der Teilabschaffung verfassungsrechtliche Risiken. Klagen in Karlsruhe sind angekündigt, etwa von der FDP. Ein möglicher Kompromiss, der die Finanzplanung weniger aus dem Lot bringen würde: Eine schnelle Entlastung für die Mitte, aber auch ein Beschluss zur Komplettabschaffung 2021 oder im Jahr darauf.

Unternehmensteuerreform

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) fordert schon länger eine Reduzierung der Körperschaftsteuer und hat natürlich Verbündete: die Unternehmen, ob groß oder klein. Aus der Körperschaftsteuer nimmt der Staat etwa 32 Milliarden Euro ein. Laut Bundesfinanzministerium bedeutet eine Senkung um einen Prozentpunkt einen Verlust von gut drei Milliarden Euro in den Etats. Im Entwurf für den neuen Jahreswirtschaftsbericht hat Altmaier keine konkrete Entlastung erwähnt. Aber mehr als ein Prozentpunkt (oder vielleicht zwei) dürfte es nicht werden.

Ein Ende des Solidaritätszuschlags würde der Wirtschaft also auf einen Schlag mehr bringen – beides zusammen dürften die Sozialdemokraten verweigern. Andererseits gibt bei der Unternehmensbesteuerung auch die Möglichkeit, die Abschreibungsregeln attraktiver zu gestalten. Die CSU etwa hat gerade eine Sonderabschreibung für Digitalinvestitionen gefordert. Scholz stellt verbesserte Bedingungen bei Forschungs- und Entwicklungsausgaben in Aussicht.

Doch jede Maßnahme bei der Körperschaftsteuer trifft auch die Länder, welche die Hälfte der Einnahmen bekommen. Und im Bundesrat wird sich die Begeisterung in Grenzen halten. Zwar haben auch die Länder Überschüsse, aber sie müssen von diesem Jahr an die Schuldenbremse strikt einhalten, die ihnen – im Gegensatz zum Bund – keinen Spielräume für neue Schulden auch in Wachstumsphasen einräumt.

Einkommensteuer

Die Chancen für eine große Einkommensteuerreform waren nie gut – und sie werden jetzt nicht besser. Grund eins: Auch hier teilt sich der Bund die Einnahmen mit Ländern und Kommunen. Grund zwei: Die Groko hat hier doch etwas vorzuweisen. Im Kleinen gab es Bewegung. Über die regelmäßige Anpassung des Grundfreibetrags (vom Verfassungsgericht erzwungen) und die Anpassung des Steuertarifs an die Inflation (die regelmäßige Korrektur der „kalten Progression“) ist die Einkommensteuer, mit mehr als 300 Milliarden Euro eine der beiden Hauptquellen der Staatseinnahmen, im permanenten Anpassungsmodus.

Umsatzsteuer

Bleibt also die zweite Säule des Systems: die Umsatzsteuer. Der Normalsatz liegt bei 19 Prozent, der ermäßigte – auf viele Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs – bei sieben Prozent. Immer wieder wird gefordert, mal den einen Steuersatz zu senken, mal den anderen. Insgesamt nimmt der Staat aktuell gut 240 Milliarden Euro im Jahr ein, indem er den Konsum so belastet. Der Löwenanteil kommt aus dem höheren Satz, etwa acht Prozent der Summe gehen auf die ermäßigte Steuer zurück.

Und das bedeutet, dass eine Senkung des höheren Satzes um einen Prozentpunkt die Bürger insgesamt um immerhin 11,5 Milliarden Euro entlasten würde, wie das Finanzministerium ausgerechnet hat. Beim ermäßigten Satz, würde er auf sechs Prozent sinken, wären es 2,7 Milliarden Euro. Etwa die Hälfte der Steuerausfälle träfen den Bund, die andere Hälfte Länder und Kommunen. Die Neigung, hier zu entlasten, ist gering – Umsatzsteuersätze ändert man nicht gern in kurzen Abständen, die Mindereinnahmen wären also von längerer Dauer.

Abgaben

Ein weites Feld. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt brachte am Dienstag die EEG-Umlage ins Gespräch, also den Aufschlag auf den Strompreis, der zur Förderung erneuerbarer Energiequellen erhoben wird. Die ist zwar seit 2014 nicht mehr stark gestiegen, außerdem soll sie mit der Umsetzung des Klimapakets in einigen Jahren wieder deutlich geringer ausfallen. Aber man kann ja schon früher, also gleich, etwas tun, mag sich Dobrindt angesichts von Überschuss und Rücklagenvermehrung gedacht haben. Mit zehn Milliarden Euro aus dem Überschussgeld, so sein Gedankengang, könne man die Hälfte der Belastung von den Bürgern nehmen.

Ausschüttung

Eine hübsche Idee: Der Bund könnte seine Überschüsse einfach jedes Mal an die Bürger ausschütten. Eine direkte Überschussbeteiligung sozusagen. Pro Kopf, Kinder inklusive, wären das bei 19 Milliarden Euro gut 200 Euro. Realitätsfern? Wahrscheinlich. Andererseits wird seit Jahren mehr oder weniger ernsthaft über „Helikoptergeld“ geredet, also das Auszahlen einer bestimmten Summe an jeden Bürger als letztes Mittel der Zentralbanken, um die Konjunktur anzukurbeln, wenn beim Leitzins und beim Anleihenkaufen gar nichts mehr geht.

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