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Die Behörden haben seit Anfang 2013 28 mutmaßliche Dschihadisten an der Ausreise gehindert.

© dpa

Bürgerkrieg in Syrien: Behörden hindern 28 deutsche Dschihadisten an Ausreise

Die deutschen Behörden haben seit Anfang 2013 insgesamt 28 Personen an der Ausreise gehindert, die sich mutmaßlich den Dschihadisten in Syrien anschließen wollten. Die Regierung prüft nun eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts.

Deutsche Behörden haben seit Anfang vergangenen Jahres insgesamt 28 Personen an der Ausreise gehindert, die mutmaßlich im Dschihad in Syrien kämpfen wollten. Zuvor waren im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg nur zwei Menschen aufgehalten worden, im September 2009. Von den insgesamt 30 Personen waren 18 deutsche Staatsangehörige. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag hervor, die dem Berliner "Tagesspiegel" vorliegt (Donnerstagsausgabe). Von insgesamt 400 aus Deutschland ausgereisten mutmaßlichen Syrienkriegern seien mehr als ein Drittel zumindest zeitweise wieder in ihr Heimatland zurückgekehrt, heißt es weiter. Zu 40 Personen lägen zudem unbestätigte Hinweise vor, dass diese in Syrien verstorben seien. 20 Personen hätten nach der Ausreise ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland verloren. 

Die Regierung bestätigte Überlegungen zum Verlust der Staatsangehörigkeit deutscher Dschihadisten. Dazu verwies das Innenministerium auf das Staatsangehörigkeitsgesetz. Demzufolge verlieren Deutsche ihre Staatsangehörigkeit, wenn sie sich Kampfverbänden ausländischer Staaten anschließen. Angesichts terroristischer Reisebewegungen in Krisenregionen werde „derzeit umfassend auch etwaiger gesetzlicher Anpassungsbedarf geprüft“. Bei den Kämpfern des „Islamischen Staats“ (IS) herrsche eine „hohe Akzeptanz ausländischen Kämpfern gegenüber“.

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