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Es kann noch lange dauern, bis die Briten aus der EU ausgetreten sind.

© AFP

Brexit: Die rechtlichen Hürden eines Ausstiegs aus der EU

Es ist gar nicht so einfach, aus der EU auszutreten. Großbritannien kann noch lange Zeit einen Rückzieher machen, wenn die Nachteile zu groß werden. Die drei Phasen des Austritts.

Eine Woche nach dem Votum der Briten für einen Ausstieg aus der EU gibt es mehr Fragen als Antworten. Spekulationen schießen ins Kraut, weil die Brexit-Befürworter zwar eine wirkungsvolle Kampagne angezettelt haben. Ein Drehbuch, wie der Ausstieg ablaufen soll, haben sie aber nicht entwickelt. Zwei Fragen werden besonders diskutiert: Was wäre, wenn die Briten es sich noch einmal anders überlegten und drinbleiben wollten? Und: Wer zahlt, wenn der Nettozahler Großbritannien aussteigt und sich finanziell nicht mehr am EU-Haushalt beteiligt?

Es wird viel geraunt über einen Exit vom Brexit, also den Ausstieg vom EU-Ausstieg. Hintergrund sind die ausgesprochen schwierigen rechtlichen Bedingungen aus Sicht der EU für einen Brexit. Die Juristen der EU-Kommission unterscheiden drei Phasen. In Phase 1 befindet sich Großbritannien gerade: Das Referendum ist ausgezählt, aus rechtlicher Sicht hat der Volksentscheid aber noch keine Relevanz. Wenn es sich die Briten jetzt noch anders überlegten, wäre es aus Brüsseler Sicht kein Problem, weil das Referendum nicht bindend für die Regierung in London ist und nur einen beratenden Charakter hat.

Dann kommt Phase 2: Laut Artikel 50 des EU-Vertrages muss Großbritannien den Wunsch zum Austritt förmlich unter Berufung auf diesen Artikel anzeigen. Im Brüsseler Juristendeutsch heißt es dazu: „Diese Notifizierung ist ein Rechtsakt mit schwerwiegenden Konsequenzen und muss daher eindeutig sein.“ Ein Brief muss kommen. Danach beginnen die Verhandlungen mit der EU über die Trennung, die zunächst einmal auf 24 Monate angesetzt sind. Die Verhandlungen können in beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden. Auch in dieser Phase kann Großbritannien jederzeit zurück, sollten die Nachteile für das Land zu groß sein.

Wer zahlt, wenn die Briten nicht mehr zahlen?

Phase 3 beginnt, wenn Großbritannien raus ist. Die Juristen sind sich einig, ab wann der Ausstiegsprozess unumkehrbar ist. „Wenn die Ratifizierung des Ausstiegsdokuments in den Mitgliedstaaten beginnt, ist London definitiv raus“, heißt es in Brüssel. Um wieder Zugang zum Club zu bekommen, müsste das Land den ganz normalen Beitrittsprozess über sich ergehen lassen. Wie die Ukraine, wie Albanien, wie die Türkei. Allerdings dürfte es Großbritannien leichter fallen als anderen Kandidaten, die vielen Beitrittskapitel abzuhaken. Etwa die Rechtsstaatlichkeit müsste wohl nicht aufwendig überprüft werden.

Und wer zahlt statt der Briten? Großbritannien ist trotz Britenrabatt Nettozahler in der EU. 2014 flossen unter dem Strich knapp 5 Milliarden Euro in den EU-Haushalt, 2013 waren es noch 8,6 Milliarden, 2012 7,3 Milliarden. Die BertelsmannStiftung hat auf der Basis der Zahlen von 2013 ausgerechnet, dass Deutschland 2,5 Milliarden Euro im Jahr zusätzlich tragen müsste. Das ist aber eine theoretische Betrachtung. Sie unterstellt nämlich, dass sich im EU-Haushalt nichts ändert, wenn die Briten aussteigen. Das ist aber nicht wahrscheinlich: Wenn Großbritannien nicht mehr zahlt, bekommt es auch keine Leistungen aus Brüssel mehr. Die entscheidende Frage ist: Welche Beziehungen wird London künftig mit der EU haben? Wie sie sie zum Beispiel zu Chile unterhält? Dann werden die Zahlungsströme komplett gekappt. Oder wie sie sie zu Norwegen unterhält, das zwar am Binnenmarkt angedockt ist, als Nicht-EU-Land nicht mitbestimmen darf, aber bezahlen muss. Der Haushaltsexperte der SPD im Europaparlament, Jens Geier, hat gerechnet und ist zu interessanten Ergebnissen gekommen. Mit Britenrabatt, den London in den 80er Jahren der EU abgetrotzt hat, zahlt London als Vollmitglied der EU derzeit 77 Euro pro Staatsbürger im Jahr an die EU. Das Nicht-EU-Mitgliedsland Norwegen überweist dagegen 107 Euro im Jahr je Einwohner nach Brüssel. Geier: „Der Status Norwegen würde die Briten also sehr teuer zu stehen kommen.“

Derzeit laufen in Brüssel die Vorbereitungen für den Haushalt 2017. Wie zu erfahren ist, ignorieren die Haushälter dabei den Brexit noch völlig. Die Unsicherheit, wann und ob Großbritannien aussteigt und welcher Beziehungsstatus angestrebt wird, sei zu groß, heißt es. In Brüssel rechnet man damit, dass irgendwann ein Sondergipfel anberaumt wird, bei dem die Folgen des Brexits für den EU-Haushalt beschlossen werden. Dort müsste ein neuer Verteilungsschlüssel für die Beiträge erstellt werden.

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