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Europa-Staatsminister Michael Roth (SPD) am vergangenen Dienstag in Brüssel.

© REUTERS

Boris Johnsons Binnenmarktgesetz: „Das wird die EU nicht akzeptieren"

Der Brexit und der Rechtsstaatsstreit mit Polen und Ungarn belasten Deutschlands EU-Vorsitz. Außenamts-Staatsminister Roth hofft in beiden Fällen auf Lösungen.

Zu Beginn dieser Woche war Außenamts-Staatsminister Michael Roth (SPD) in Brüssel, um mit dem Europaparlament über das EU-Finanzpaket in Höhe von insgesamt 1,8 Billionen Euro zu verhandeln, das Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten soll. Anschließend sprach der Tagesspiegel per Videokonferenz mit Roth über die Verhandlungen, die Rolle der Rechtsstaatlichkeit in der EU und den Brexit.

Herr Roth, Sie verhandeln derzeit im Namen des deutschen EU-Vorsitzes mit dem Europaparlament über den nächsten europäischen Etat für die Jahre von 2021 bis 2027. Was sind die größten Knackpunkte? 

Wir verhandeln über das größte Finanzpaket in der Geschichte des vereinten Europas. Das ist unsere Antwort auf die schwere Krise, die bei den Menschen große Verunsicherung ausgelöst hat. Wir führen die Gespräche mit dem Europäischen Parlament  auf Augenhöhe und mit dem gebührenden Respekt. Ich nehme das Parlament als Haushaltsgesetzgeber sehr ernst. Derzeit wird im Wesentlichen über vier Punkte gestritten: Da ist zum einen die Höhe des mehrjährigen Finanzrahmens… 

…für den sich die Staats- und Regierungschefs im Juli auf ein Volumen von 1,1 Billionen Euro geeinigt haben und in welchem die Europaabgeordneten gerne mehr Geld für Forschung und Bildung ausgeben würden…

Für eine großzügige Aufstockung sehe ich derzeit im Kreis der EU-Mitgliedstaaten keine Unterstützung. Zweitens möchte das Europäische Parlament mitreden, wenn es darum geht, die Gelder aus dem Corona-Hilfsfonds in Höhe von 750 Milliarden Euro zu verteilen. Drittens wünscht sich das Europäische Parlament verbindliche Zusagen über neue EU-Steuern, mit denen der Corona-Hilfsfonds zum Teil finanziert werden soll. Und es gibt - last but not least - Streit um die Rechtsstaatsklausel. Diese Klausel sieht vor, dass die Auszahlung von EU-Geldern für die Mitgliedstaaten künftig an die Achtung rechtsstaatlicher Prinzipien geknüpft ist. Wir brauchen ein wirkungsvolles und anwendbares Instrument – keinen Papiertiger.

Gefährden die Europaabgeordneten mit überzogenen Forderungen die endgültige Verabschiedung des EU-Finanzpakets in Höhe von 1,8 Billionen Euro? 

Nein. Wir brauchen jetzt aber ein Höchstmaß an Verantwortungsbewusstsein auf allen Seiten, weil wir dieses große Paket möglichst rasch beschließen müssen. Wir setzen uns nach Kräften dafür ein, dass wir schon bis Ende September zu einer Einigung mit dem Europäischen Parlament kommen.  

Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban wehrt sich gegen strikte Auflagen in der geplanten EU-Rechtsstaatsklausel.
Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban wehrt sich gegen strikte Auflagen in der geplanten EU-Rechtsstaatsklausel.

© AFP

Das könnte aber schwierig werden, weil sich vor allem im Streit um die Rechtsstaatsklausel ein zähes Ringen abzeichnet. Wo sehen Sie da die Kompromisslinien? 

Wir verhandeln auf Grundlage der Ergebnisse des Juli-Gipfels. Der Beschluss des EU-Gipfels ist in diesem Punkt trotz manch kruder Formulierung sehr klar. Und es gibt bereits  einen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission, der seit 2018 auf dem Tisch liegt. Wenn die Kommission in einem Mitgliedstaat generelle Mängel der Rechtsstaatlichkeit feststellt, schlägt sie Maßnahmen wie die Aussetzung von Zahlungen vor. Auf dieser Grundlage muss der Rat dann zu einem Beschluss kommen. Mit Blick auf mögliche „Tatbestände“, die Mängel bei der Rechtsstaatlichkeit, kann es beispielsweise um die Gefährdung der Unabhängigkeit der Gerichte gehen. Die parteiübergreifende Erwartungshaltung - seitens der Konservativen, der Sozialdemokraten, der Liberalen und Grünen - im Europäischen Parlament ist sehr klar: Sie bestehen zu Recht auf einer Rechtsstaatsklausel, die diesen Namen auch wirklich verdient. Daher müssen wir jetzt sehr rasch zu einer positiven Entscheidung kommen. Wir dürfen das nicht auf die lange Bank schieben.

Und für eine derart breite Auslegung der Rechtsstaatsklausel gibt es auch Unterstützung in Ungarn und Polen?

Darüber wird noch gestritten. Das Thema der Rechtsstaatskonditionalität war von Anfang an hoch kontrovers. Aber wie gesagt: Es gibt im Europäischen Parlament  ein ganz breites Bündnis dafür, dass die Verknüpfung der Vergabe von EU-Geldern und der Rechtsstaatlichkeit im nächsten EU-Etat stark verankert wird. Und auch auf der Seite der EU-Mitglieder gibt es eine überwältigende Mehrheit  von Staaten, die die Rechtsstaatskonditionalität endlich verpflichtend verankern wollen.

Aber ohne die Zustimmung von Ungarn und Polen wird es am Ende nicht gehen.

Klar, so funktioniert Europa. Die Rechtsstaatklausel ist Teil eines großen Pakets, das wir nicht wieder aufschnüren können. Aber  klar muss auch sein: Die Rechtsstaatsklausel darf nicht nur dann greifen, wenn EU-Gelder aufgrund von Korruption und Betrug in dunklen Kanälen zu versickern drohen. Die Rechtsstaatsklausel muss auch immer dann greifen, wenn gemeinsame Grundwerte der EU - wie Medienvielfalt oder die Unabhängigkeit der Justiz - infrage gestellt werden. 

Ein weiteres Dauerthema in der EU sind die Post-Brexit-Gespräche, die sich seit Monaten im Kreis drehen. Jetzt will der britische Premierminister Boris Johnson ein umstrittenes Binnenmarktgesetz durchs Parlament bringen, mit dem internationale Recht gebrochen wird. Verspielt Johnson seine Glaubwürdigkeit damit endgültig?

Der Gesetzesentwurf ist mit zentralen Teilen des gemeinsam verhandelten Austrittsabkommen mit der EU nicht vereinbar. Im Kreise der EU sind wir uns alle einig: Das kann und wird die EU nicht akzeptieren. Aber wir bleiben cool und gelassen. Denn wir sind weiter an möglichst engen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich interessiert.  Denn es geht schließlich  um das Wohl und die Interessen von Millionen von Menschen und unserer Wirtschaft. Wir brauchen Fairness, Respekt und vor allem gegenseitiges Vertrauen. Das ist der Schlüssel für einen guten gemeinsamen „Deal“. 

Die EU hat Johnson aufgefordert, das Binnenmarktgesetz bis Ende September wieder vom Tisch zu nehmen.

Der Verhandlungsführer der EU, Michael Barnier, hat sehr deutlich gemacht, was wir erwarten. Das Vereinigte Königreich muss das Austrittsabkommen vollständig umsetzen. Und wir halten an unserem Ziel fest: Ein für beide Seiten gutes Abkommen ist noch immer möglich. Aber die Zeit rennt, alle Seiten sollten sich nun auf das Wesentliche konzentrieren. An der EU wird eine gute gemeinsame Lösung jedenfalls nicht scheitern.

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