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BND-Umzug: Gericht: Vergünstigungen für BND-Mitarbeiter bleiben

Kostenlose Freiflüge und Eigenheim-Zulagen waren für BND-Angestellte an der Tagesordnung. Dann schaffte das Kanzleramt die Privilegien ab. Das darf nicht sein, sagt jetzt ein Gericht.

Wieder Ärger beim Umzug des Bundesnachrichtendienstes nach Berlin. Die Bundesregierung muss nach einem Urteil des Münchner Arbeitsgerichtes die Rahmenbedingungen für den Umzug der Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) von Pullach nach Berlin ändern. Wie der "Münchner Merkur" berichtet, hatte ein Mitarbeiter gegen die Abschaffungen von Vergünstigungen für seinen Umzug geklagt und Recht bekommen.

Der Großteil der 6000 BND-Mitarbeiter soll bis zum Jahr 2012 nach Berlin umziehen. 1400 Mitarbeiter arbeiten schon in der Hauptstadt. Ihnen hatte das Kanzleramt Vergünstigungen nach dem Bonn-Berlin-Gesetz gewährt. Viele Mitarbeiter können den Angaben zufolge jahrelang kostenlose Freiflüge nach Hause und zinslose Darlehen für den Kauf eines Eigenheims in Anspruch nehmen.

Bundesrechnungshof: zu teuer

Der Bundesrechnungshof hatte diese Praxis 2005 gerügt und die Kosten auf bis zu 60 Millionen Euro geschätzt. Im März 2006 beendete das Kanzleramt die Sonderregelung und beschloss, dass Mitarbeiter, die in Zukunft nach Berlin umziehen, nicht mehr in den Genuss des Hauptstadt-Gesetzes kommen.

Nach dem Urteil muss die Bundesregierung alle betroffenen Mitarbeiter des Geheimdienstes gleich behandeln. Die Richter betonten, es handele sich nicht um ein Grundsatzurteil für alle vom Umzug betroffenen Mitarbeiter. Dennoch wird der Prozess im Kanzleramt mit großem Interesse verfolgt: Setzt sich der Kläger durch, müsste das Umzugsgesetz für Hunderte Mitarbeiter wieder in Kraft gesetzt werden. Die Bundesregierung will gegen das Urteil nicht in Berufung gehen. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das eine ähnliche Klage eines BND-Beamten verhandelt, steht noch aus. (mpr/ddp)

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