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Symbolhafte Krake mit den Beschwerdeführern Christian Mihr, Geschäftsführer von "Reporter ohne Grenzen", und Ulf Buermeyer, Vorsitzender der "Gesellschaft für Freiheitsrechte".

© dpa

Bitter für deutsche Spione, gut für die Demokratie: Das BND-Urteil der Verfassungsrichter war überfällig

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt: Der BND muss sich auch im Ausland ans Grundgesetz halten. Gut so! Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Andrea Nüsse

Für den Bundesnachrichtendienst ist es bitter, für die deutsche Demokratie ist es gut: Der Geheimdienst wird rechtlich an die Leine genommen, muss transparenter arbeiten und vor allem stärker und unabhängig kontrolliert werden.

Und das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig festgestellt: Es gibt kein Grundgesetz nur für Deutsche. Sondern der BND ist bei der Überwachung von Ausländern im Ausland auch an das deutsche Grundgesetz gebunden, Fernmeldegeheimnis und Pressefreiheit inklusive.

Interessant ist, dass dieses Grundsatzurteil – das die Arbeit des BND weiter verrechtlicht – unter anderem von ausländischen Journalisten und „Reporter ohne Grenzen“ erstritten wurde.

Denn investigative Journalisten in repressiven Regimen wie die Klägerin Khadija Ismajilova aus Aserbeidschan befürchteten, dass ihre Arbeit erschwert oder unmöglich würde, wenn ihre Quellen sich nicht darauf verlassen können, dass die Kommunikation vertraulich ist.

Ausländische Journalisten fürchten Kooperation mit Geheimdiensten ihrer Heimatländer

Vor allem aber ängstigt sie die undurchsichtige Kooperation der deutschen Behörde mit ausländischen Diensten. Selbst durch Unaufmerksamkeit könnten hier Informationen weitergegeben werden, die in politischer Weise gegen die kritischen Journalisten in ihrem Heimatland instrumentalisiert werden. Und zu Haft oder gar Lebensgefahr führen.

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Die gelegentliche Naivität gegenüber solchen Regimen wird auch in der Praxis deutlich, dass die internationale Polizeiorganisation Interpol Oppositionelle an ihre Heimat-Regime auslieferte, weil jene sie mit fingierten Beschuldigungen per internationalem Haftbefehl suchen ließen. Auch diese Praxis wird mittlerweile überprüft.

Das Urteil aus Karlsruhe stärkt daher diejenigen Journalisten, die in repressiven Regimen ohnehin schon unter großen Gefahren unabhängigen und den Machthabern gegenüber kritischen Journalismus machen. Das steht Deutschland gut an. Denn nur Applaus reicht nicht.

Das Abfangen der Kommunikation von BBC-Journalisten in Afghanistan sollte der Vergangenheit angehören

Und die Arbeit dieser Journalisten, die sie immer öfter in internationalen Rechercheverbünden leisten, kommt auch der deutschen Öffentlichkeit zugute. Das Abfangen der Kommunikation von BBC-Korrespondenten oder New-York-Times-Mitarbeitern in Afghanistan sollte damit der Vergangenheit angehören. 

Wie im Zuge der Snowden-Enthüllungen bekannt geworden war, soll der BND seit 1999 etwa 50 ausländische Journalisten und Medienorganisationen als Selektoren geführt haben.

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Journalisten sind verletzliche Personengruppen – ebenso wie Rechtsanwälte – und müssen besonders geschützt werden, heißt es in dem Urteil. Diese Gruppen sollten dann auch explizit in der befohlenen Neufassung des BND-Gesetzes genannt werden.

Dem BND wird ein neues Selbstverständnis abverlangt

Aber die Kläger haben auch Deutschland einen großen Dienst erwiesen. Deutsche parlamentarische Institutionen müssen dankbar sein, dass der BND nun seine Kooperationen mit anderen Geheimdiensten offener legen muss.

Und gezwungen wird, genauer zu überlegen, welche Informationen er weitergeben darf. Und ein neues Gremium geschaffen wird, das über ein eigenes Budget verfügt und die Kontrolle des Geheimdienstes zur Aufgabe hat.

Arbeitslos werden die BND-Mitarbeiter dadurch nicht. Ihre Arbeit wird gebraucht. Und anlasslose Massenüberwachung im Internet ist nach Ansicht der Richter mit dem Grundgesetz vereinbar. 

Aber eben nicht pauschal und nach Gutdünken, sondern in engen Grenzen und unter Kontrolle. Dies erfordert nicht mehr und nicht weniger als ein neues Selbstverständnis der Arbeit des Bundesnachrichtendienstes.

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