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Auf einem auf Fotopapier ausgedruckten Hinweisschild des Bundesgerichtshofs (BGH) liegt am 27.02.2016 in Karlsruhe (Baden-Württemberg) ein Stethoskop und ein iPhone, auf dem das Logo des Ärztebewertungsportal Jameda zu sehen ist.

© dpa

Bewertungsportale: Der Internet-Anonymität nicht länger ausgeliefert

Das BGH-Urteil über den Schutz von Berufsgruppen in Bewertungsportalen wird ihre Qualität und den Nutzen für die Verbraucher erhöhen. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Kurt Sagatz

Manchmal braucht es sogar für Selbstverständlichkeiten höchstrichterliche Urteile. Für den Bundesgerichtshof besteht kein Zweifel daran, dass sich ein Zahnarzt kein negatives Urteil auf einem Internetportal gefallen lassen muss, wenn es von jemandem stammt, den er nie behandelt hat. Verwunderlich an dieser Entscheidung ist nur, dass erst der Gang durch die Instanzen notwendig war, um zu diesem Ergebnis zu gelangen. Dass sich der BGH mit diesem Fall beschäftigte, macht somit vor allem deutlich, wie groß die Macht der Bewertungsportale ist. Ein negatives Urteil dort kann die wirtschaftliche Existenz eines Arztes gefährden. Genauso verhält es sich mit jeder anderen Berufsgruppe oder jedem anderen Wirtschaftszweig, wenn sie aus der Deckung der Internet-Anonymität ungeschützt bewertet werden können. Darum muss die Verantwortung der Portale genauso groß sein wie deren Macht, auch das steckt in dem Urteil des Bundesgerichtshofs.

Die wahren Mächtigen hinter den Portalen sind allerdings nicht die Betreiber, sondern die Menschen, die solche Plattformen durch ihre Bewertungen für andere Verbraucher interessant machen. Unter dem Schutz der Anonymität hat jeder die Möglichkeit, andere Nutzer vor schlechten Ärzten, Hotels mit niedrigen Hygienestandards oder Fehlkäufen von Produkten zu bewahren.

Danke, liebes Internet, dass du dies möglich machst, möchte man rufen. Doch anonym ist nicht gleichbedeutend mit verantwortungslos, sagt der BGH, und auch dafür muss man danken. Das Gericht hat den Portalbetreibern auferlegt, dass sie nachhaken müssen, ob jemand sich tatsächlich ein Urteil erlauben kann – im konkreten Fall also, ob er überhaupt jemals als Patient die Dienste eines Arztes in Anspruch genommen hat. Die Anonymität bleibt dennoch gewahrt: Auch nach dem Urteil muss niemand dem Arzt, dem er gerade die Schulnote sechs gegeben hat, seinen echten Namen mitteilen. Vielmehr reicht es aus, dass der Arztbesuch durch ein Rezept oder durch eine detaillierte Schilderung belegt wird.

Auf die Portale kommt ein Mehraufwand zu

Auf die Portale kommt durch die BGH-Entscheidung sicherlich ein gehöriger Mehraufwand zu – dennoch können auch sie zu den Gewinnern dieses Rechtsstreits gehören. Unlängst hat eine Studie der Verbraucherzentralen herausgefunden, dass bei Vergleichsportalen – hier werden die Ergebnisse nicht durch Nutzerbewertungen, sondern durch vermeintlich objektive Kriterien wie Preis und Leistung ermittelt – die besten Offerten längst nicht immer ganz oben in den Trefferlisten stehen. Solche Untersuchungen und Urteile wie das vom BGH sind Gift für die Glaubwürdigkeit der Bewertungs- und Vergleichsportale. Je mehr diese Plattformen dazu gezwungen werden, sauberer zu arbeiten, desto eher können ihnen die Verbraucher vertrauen.

Davon könnte auch der E-Commerce profitieren. Auf den großen Handelsplattformen können die Kunden schildern, welche Erfahrungen sie mit den dort verkauften Produkten gemacht haben und wie zufrieden sie mit dem Service des Händlers sind. Seit Jahren ist allerdings bekannt, dass viele dieser Bewertungen und Kommentare professionell im Sinne von Herstellern und Handelsplattformen geschrieben und gepostet werden. Die meisten Verbraucher wissen dies und sind inzwischen in der Lage, die besonders euphorischen Schilderungen mit der gebotenen Skepsis zu lesen.

Einige Online-Handelsplattformen gehen einen anderen Weg. Sie unterscheiden in den Bewertungen zwischen denen, die von beliebigen Schreibern stammen könnten, und „verifizierten Käufen“ – hier schreibt also ein echter Käufer, so die Message. Dadurch wird die Hürde für einen gekauften Jubel-Kommentar oder eine bestellte Herabsetzung eines Konkurrenzproduktes immerhin etwas höher gelegt. Die Anonymität nach außen bleibt dennoch gewahrt. Und daran sollte sich auch in Zukunft nichts ändern, denn es ist absolut nicht wünschenswert, dass demnächst Patienten oder Verbraucher nach ihren Internetkommentaren von Ärzten oder Händlern bewertet werden.

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