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orDer 93-jährige Angeklagte Bruno D., der von August 1944 bis April 1945 Wachmann im Lager Stutthof war, entschuldigte sich vor Gericht bei den Opfern und ihren Angehörigen.

© Axel Heimken/AFP

Update

Bewährungsstrafe als letztes Urteil in NS-Prozess?: Zwei Jahre Jugendstrafe für 93-jährigen früheren SS-Wachmann

Der frühere SS-Wachmann im Lager Stutthof soll beim Mord an mindestens 5230 Menschen geholfen haben. Es könnte das letzte Urteil in einem NS-Prozess sein.

Es könnte das letzte Urteil in einem NS-Prozess sein: Mehr als 75 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ging es in einem deutschen Gerichtssaal noch einmal um die Verbrechen in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern. Vor dem Landgericht Hamburg endete das Verfahren gegen einen 93-Jährigen, der im ehemaligen Lager Stutthof Wachmann im Dienst der SS gewesen war. 

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte zwischen August 1944 bis April 1945 als Wachmann im nationalsozialistischen Konzentrationslager Stutthof Beihilfe zum Mord an 5232 Menschen geleistet hatte. Außerdem sprachen ihn die Richter des versuchten Mordes in einem Fall schuldig. Die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring warf Bruno D. vor, er habe als Wachmann die Opfer daran gehindert, „der Hölle von Stutthof“ zu entkommen.

Ins Gefängnis muss der heute 93-jährige Bruno D. allerdings nicht mehr, die Richter verhängten zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung.

In dem Lager Stutthof wurden insgesamt etwa 65.000 Menschen getötet. Sie wurden in der Gaskammer ermordet, erschossen oder starben an Hunger und Krankheiten. Letzteres war Teil des nationalsozialistischen Vernichtungsprogramms, die Bedingungen im Lager waren am Ende gezielt so gestaltet, dass viele Häftlinge nicht überlebten.

Angeklagter Bruno D. sieht sich nicht als schuldig

Das Lager Stutthof, das in der Nähe von Danzig liegt, wurde unmittelbar nach dem deutschen Überfall auf Polen eingerichtet. Anfangs waren dort polnische Intellektuelle inhaftiert, im weiteren Verlauf des Krieges wurden immer mehr Juden nach Stutthof deportiert.  

Während die Menschen in Stutthof qualvoll starben, hatte Bruno D. Dienst auf den Wachtürmen oder in einer der Postenketten rund um das Lager.

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Die Staatsanwaltschaft wertete dies als Beihilfe zur Tötung der Häftlinge und forderte für den Angeklagten drei Jahre Haft. Er sei ein „Rädchen in der Mordmaschinerie“ gewesen. Der Angeklagte sagte vor Gericht, das wahre Ausmaß der „Grausamkeiten“ habe er erst durch den Prozess erfahren. In seinem letzten Wort vor dem Urteil entschuldigte er sich „bei denen, die durch diese Hölle des Wahnsinns gegangen sind, und deren Angehörigen“.

Als schuldig sieht der Angeklagte sich aber nicht. Sein Verteidiger forderte einen Freispruch und argumentierte, Bruno D. habe keinen Ausweg gesehen und keine Wahl gehabt. Dem Wachdienst im Lager habe sich der Jugendliche nicht entziehen können, so die Argumentation.

Die Gedenkstätte im ehemaligen Konzentrationslager Stutthof. Auf einem solchen Wachturm stand auch der ehemalige SS-Mann Bruno D.
Die Gedenkstätte im ehemaligen Konzentrationslager Stutthof. Auf einem solchen Wachturm stand auch der ehemalige SS-Mann Bruno D.

© Wojtek Radwanski/AFP

Weil Bruno D. zum Zeitpunkt der Taten erst 17 beziehungsweise 18 Jahre alt war, war klar, dass er im Fall einer Verurteilung eine Jugendstrafe erhalten würde. Dass nun in Hamburg ein Greis vor einer Jugendkammer stand, wirft ein Schlaglicht auf die Versäumnisse in der juristischen Aufarbeitung der NS-Verbrechen.

Denn nach den SS-Wachleuten in den Konzentrationslagern hatte die deutsche Justiz jahrzehntelang nicht systematisch gesucht. Vor Gericht wurden praktisch nur diejenigen gestellt, denen die Tötung eines Menschen unmittelbar nachgewiesen werden konnte.

Bruno D. würde weiter ein beschauliches Leben als Rentner in Hamburg führen, wenn nicht der Jurist Thomas Walther als Ermittler an der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg auf den Fall John Demjanjuk gestoßen wäre. Dieser hatte als SS-Wachmann im nationalsozialistischen Vernichtungslager Sobibor Dienst getan.

Noch laufen 14 Ermittlungsverfahren gegen ehemalige SS-Wachleute

Walther war der Ansicht, dass die Tätigkeit eines Wachmanns in einem Vernichtungslager juristisch als Beihilfe zum Mord gewertet werden müsse, und begann zu ermitteln. Seiner Auffassung schlossen sich später nicht nur Staatsanwälte, sondern am Ende auch das Münchner Landgericht an. Demjanjuk wurde 2011 wegen Beihilfe zum Mord verurteilt.

Erst jetzt begannen die Ermittler, nach den noch lebenden Wachleuten zu suchen. Im Jahr 2015 wurde in Lüneburg der ehemalige „Buchhalter von Auschwitz“, Oskar Gröning, zu vier Jahren Haft verurteilt, die Entscheidung ist rechtskräftig. Ein Jahr später folgte das Detmolder Urteil gegen den ehemaligen SS-Wachmann in Auschwitz, Reinhold Hanning. Andere Verfahren scheiterten allerdings am Gesundheitszustand der betagten Beschuldigten.

Derzeit laufen in Deutschland noch 14 Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Wachleute in nationalsozialistischen Lagern. Ob aber noch einer dieser Fälle vor Gericht kommen wird, ist angesichts des hohen Alters der Beschuldigten ungewiss.

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