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Politik: Bewährung für SED-Politiker im letzten Mauer-Prozess

Berlin - Der letzte Prozess gegen ehemalige DDR-Spitzenpolitiker wegen der Mauer-Toten endete mit deutlichen Worten. Siegfried Lorenz und Hans-Joachim Böhme hätten „verdammt noch mal“ wenigstens versuchen müssen, etwas gegen den menschenverachtenden Schießbefehl an der Mauer zu unternehmen, sagte Richter Thomas Groß.

Berlin - Der letzte Prozess gegen ehemalige DDR-Spitzenpolitiker wegen der Mauer-Toten endete mit deutlichen Worten. Siegfried Lorenz und Hans-Joachim Böhme hätten „verdammt noch mal“ wenigstens versuchen müssen, etwas gegen den menschenverachtenden Schießbefehl an der Mauer zu unternehmen, sagte Richter Thomas Groß. Die ehemaligen Mitglieder des SED-Politbüros wurden am Freitag der Beihilfe zum Mord an drei DDR-Flüchtlingen schuldig gesprochen. Das Berliner Landgericht verhängte nach DDR-Recht Bewährungsstrafen mit einer Androhung von je 15 Monaten Haft.

Als Mitglieder des SED-Politbüros hätten Lorenz und Böhme „sehenden Auges stillgehalten und Beschlüsse abgesegnet“, hieß es im Urteil. Dabei wäre es auch nach der DDR-Verfassung ihre Pflicht gewesen, sich für das Wohl jedes einzelnen Bürgers einzusetzen. „Doch sie setzten den Schutz des Staates an oberste Stelle.“ Die drei jungen Flüchtlinge – darunter der letzte Mauer-Tote Chris Gueffroy – hätten lediglich ihr Lebensglück in einem anderen Land suchen wollen. „Sie wurden völlig grund- und sinnlos erschossen.“

Lorenz und Böhme hatten vor Gericht den Tod der Flüchtlinge zwar bedauert, gleichzeitig aber deutlich gemacht, dass sie dem Grenzregime noch treu zur Seite stehen. Obwohl sie einen Freispruch erreichen wollten, werden sie voraussichtlich auf eine Revision verzichten. „Wir müssen mit dem Urteil wohl leben“, sagte der 73-jährige Lorenz. Der 74-jährige Böhme sagte, er habe nicht die Absicht, erneut in Revision zu gehen. Zufrieden äußerte sich Oberstaatsanwalt Bernhard Jahntz. Das Wichtigste sei, dass ein Unterlassen zu einer Verurteilung geführt habe. Die Anwendung des milderen DDR-Rechts zeige aber: „Wir sind keine Siegerjustiz.“ Die Angeklagten waren vor vier Jahren freigesprochen worden. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof (BGH) auf.

Knapp 15 Jahre nach dem Fall der Mauer sind im Zusammenhang mit den Toten an der Mauer 126 Personen vom Grenzsoldaten bis zur militärischen und politischen Führung rechtskräftig verurteilt worden. Gegen den früheren DDR- Staats- und Parteichef Egon Krenz erging mit sechseinhalb Jahren eine der härtesten Strafen. Krenz war 2003 nach vier Jahren im Gefängnis entlassen worden. Während er zu Beginn des Prozesses aus „Solidarität“ als Zuschauer gekommen war, fehlte er beim Urteil.

Kerstin Gehrke

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