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Beschwerde abgelehnt. Kritiker des umstrittenen Polizeigesetzes von Baden-Württemberg konnten sich beim Bundesverfassungsgericht nicht durchsetzen

© Uli Deck/dpa

Beschwerde gegen Staatstrojaner gescheitert: Der ewige Kampf um Vertrauen in die Sicherheitsbehörden

Das Bundesverfassungsgericht weist eine Beschwerde gegen den Staatstrojaner der Polizei in Baden-Württemberg ab. Doch der Konflikt bleibt. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Frank Jansen

Reden wir über Vertrauen. Der Chaos Computer Club Stuttgart, Journalisten, Anwälte und weitere Akteure trauen der Polizei in Baden-Württemberg zu, gezielt IT-Sicherheitslücken zu „horten“, durch die Überwachungssoftware auf Handys, Laptops und andere Geräte aufgespielt werden kann. Die Polizei will sich mit dem Staatstrojaner bei Terroristen und anderen hochgefährlichen Kriminellen heimlich einschalten, schon bevor diese eine verschlüsselte Kommunikation beginnen. Aus Sicht der Kritiker sollte die Polizei jedoch dafür sorgen, dass erkannte IT-Sicherheitslücken geschlossen werden, um Einfallstore für Hacker schnellstmöglich zu schließen.

Beschwerde war unzureichend begründet

Eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen eine Novelle des Polizeigesetzes von Baden-Württemberg ist nun jedoch gescheitert. Allerdings eher aus formalen Gründen. Die Richter in Karlsruhe hielten die Beschwerde für unzureichend begründet. Der Zielkonflikt zwischen den Interessen der Strafverfolger und der Pflicht des Staates, bei ihm bekanntgewordenen Sicherheitslücken vorrangig die Nutzer betroffener IT-Systeme zu schützen, bleibt ungelöst. Ein brisantes Politikum.

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Der Streit um Staatstrojaner und die Überwachung schon im Frühstadium von Telekommunikation, die so genannte Quellen-TKÜ, reicht zudem weit über Baden-Württemberg hinaus. Auch wenn es um entsprechende Befugnisse für Bundespolizei und Verfassungsschutz geht, stößt praxisorientierte Sicherheitspolitik auf das Misstrauen in Teilen der Zivilgesellschaft. Letztlich geht es um den ewigen Konflikt zwischen Sicherheit und Freiheit. Moderieren und von Fall zu Fall entscheiden müssen Politikerinnen und Politiker, vor allem die in Parlamenten und Regierungen. Das Misstrauen von Bürgerinnen und Bürgern ist ja verständlich.

Der Pegasus-Skandal verstärkt Ängste

Allein schon der globale Skandal um die Pegasus-Spähsoftware, mit der unter anderem in Ungarn gezielt Journalisten vom Staat ausspioniert werden, verstärkt Ängste vor Big Data und scheinbar überall wuchernder Überwachung. Doch Deutschland ist ein Rechtsstaat. Darauf kann die Bevölkerung vertrauen. Die Quellen-TKÜ ist hier kein Instrument in den Händen von Autokraten, sondern streng gebunden an unabhängige Kontrolle und zielgenau fokussiert auf die Verhinderung von Anschlägen und anderen Schwerverbrechen. Dass Sicherheitsbehörden da IT-Sicherheitslücken nutzen, erscheint zwiespältig, aber unverzichtbar. Im Vertrauen darauf, dass der Gewinn an Sicherheit überwiegt.

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