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Die Kanzlerin braucht vertrauliche Gespräche mit Journalisten, sagt ihr Amt.

© Odd Andersen / AFP

Beschluss des Oberverwaltungsgerichts: Merkels Geheimgespräche mit der Presse bleiben geheim

Hintergrundrunden der Kanzlerin mit Journalisten sind eine "eingeführte Einrichtung", sagen die Richter. Ob die Öffentlichkeit etwas darüber wissen darf, sei nicht eilig.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) muss keine Auskünfte über ihre geheime Zusammenkünfte mit Journalisten geben. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am Mittwoch entschieden. Daten, Teilnehmer und Themen der von Kanzleramt und Journalisten als „Hintergrundgespräch“ bezeichneten Treffen bleiben damit weiter vor der Öffentlichkeit verborgen. Das OVG wies damit die Informationsklage eines Tagesspiegel-Redakteurs ab, der unter anderem Auskünfte zu Treffen begehrte, bei denen Merkel über die Flüchtlingskrise, den Brexit sowie den Umgang mit der AfD gesprochen hatte.

Für die Treffen wird zwischen Merkel, Regierungssprecher Steffen Seibert und den anwesenden Journalisten regelmäßig Vertraulichkeit vereinbart. Dies schließe Auskünfte auf Anfrage anderer Journalisten jedoch nicht aus, hatte das Verwaltungsgericht in erster Instanz entschieden und der Klage überwiegend stattgegeben. Das OVG ließ diese Frage nun offen. Angesichts der Angaben des Kanzleramts, keine schriftlichen Unterlagen zu den Treffen besitzen, „lässt sich nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen, dass die gewünschten Informationen bei der Antragsgegnerin tatsächlich vorhanden sind“. Dies müsse im anhängigen Hauptsacheverfahren geklärt werden.

Kanzleramt drohte mit dem Stopp der Gespräche

Eilbedürftig sei die Recherche nicht, da das Auskunftsbegehren „im Kern auf die seit langem eingeführte Einrichtung des (Hintergrund-)Gesprächs abzielt“. Eine mögliche Ungleichbehandlung von Journalisten reiche hier nicht aus, ebenso wenig die Diskussionen um die Rolle der Presse, der nahende Bundestagswahlkampf sowie der Umgang mit den Medien durch die neue US-Regierung.

Das Kanzleramt hatte die Auskünfte mit dem Hinweis verweigert, die Regierung müsse ohne Öffentlichkeit prüfen, „inwieweit bestimmte politische Positionen medial vermittelbar sind“ und so „eigene politische Vorstellungen verwirklicht“ werden könnten. Auskünfte darüber hätten den Stopp der Gespräche zu Folge. Diese seien aber auch wichtig, damit Journalisten politisches Geschehen „in den richtigen Kontext“ setzten.

Redaktioneller Hinweis: Der Verfasser hatte den Eilantrag gestellt.

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