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Kundgebung vor dem Bundestag: Im Parlament wurde dann die Erhöhung des Mindestlohns beschlossen.

© Imago/Political-Moments

Beschluss des Bundestags: Mindestlohn steigt am 1. Oktober auf zwölf Euro

Mit der Erhöhung des Mindestlohns setzt die Bundesregierung ein zentrales Versprechen um. Wegen der Preissprünge werden direkt Zweifel laut, ob diese reicht.

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt am 1. Oktober auf zwölf Euro. Das beschloss der Bundestag am Freitag in Berlin. Das Mindestlohngesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wurde mit den Stimmen der Koalition und der Linken verabschiedet. Die Unionsabgeordneten und die AfD enthielten sich. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro brutto. Zum 1. Juli steigt er turnusmäßig auf 10,45 Euro. Zugleich steigt die Grenze für Minijobs im Oktober von 450 auf 520 Euro.

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Der Gesetzentwurf geht von heute etwa 6,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einem Stundenlohn unter zwölf Euro aus. Frauen sowie Menschen in Ostdeutschland sollen überproportional von der Anhebung profitieren, wie Heil in der Debatte sagte.

Für viele sei die Lohnerhöhung wohl der größte Lohnsprung in ihrem Leben. Heil sagte, ohne Olaf Scholz als Kanzler würde der Mindestlohn nicht erhöht. Der SPD-Politiker hatte die Anhebung der Lohnuntergrenze zu einem Kernversprechen des Bundestagswahlkampfs gemacht.

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Mehrere Rednerinnen und Redner warnten davor, dass die gegenwärtige Preisexplosion viele Menschen existenziell bedrohe. Die Linken-Haushaltsexpertin Gesine Lötzsch sagte: „Eigentlich müssten es jetzt schon 13 Euro sein.“

[Lesen Sie auch den Hintergrund zum Thema: Diese Auswirkungen hat der höhere Mindestlohn (T+)]

Nötig sei ein weiteres Entlastungspaket. Heil verwies auf die Entlastungen für Menschen mit normalem und geringem Einkommen, die die Koalition auf den Weg bringe. Der Grünen-Sozialexperte Andreas Audretsch sagte, Menschen in Vollzeit dürften am Ende des Tages nicht von Armut bedroht sein. Die Mindestlohnsteigerung erhöhe zudem die Kaufkraft.

Der CDU-Sozialexperte Hermann Gröhe warf der Koalition chaotisches Stimmengewirr vor, wenn es darum gehe, die enormen Preissteigerungen einzudämmen. Wenn weitere Preissprünge zugelassen würden, nütze auch ein höherer Mindestlohn wenig. Die Nichtzustimmung der Union begründete Gröhe damit, dass sie die Hand nicht für die „Entmündigung der Sozialpartner“ reichen wolle.

Die SPD-Abgeordnete Dagmar Schmidt räumte ein: „Viele müssen sich die Frage stellen, ob das Geld noch für Obst, die Reise zur Oma, den Schulausflug reicht.“ Die Koalition werde die Inflation weiter bekämpfen. Zudem warb Schmidt für das „soziale Klimageld“, eine geplante Einmalzahlung pro Jahr, die Heil für 2023 angekündigt hatte. Die Mindestlohnerhöhung nannte Schmidt einen „Akt der Notwehr gegen sinkende Tarifbindung“.

Arbeitgeberverband kritisiert die Mindestlohnerhöhung

Der AfD-Abgeordnete Norbert Kleinwächter sagte, dass viele ausländische Arbeitskräfte in Deutschland die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt beförderten und das Lohnniveau drückten. „Ein gesunder Markt bräuchte keinen Mindestlohn, er hat nämlich Regeln, und er hat Grenzen.“

Der FDP-Sozialexperte Pascal Kober lobte die Anhebung der Minijobgrenze. Minijobberinnen und -jobber würden helfen, wenn es etwa um volle Regale im Supermarkt zu jeder Tageszeit oder Bedienung im Restaurant noch am Abend gehe. Mit der Erhöhung der Minijobgrenze werde zudem dem Fachkräftemangel in kleinem Umfang etwas entgegengesetzt.

Der Arbeitgeberverband BDA kritisierte die Mindestlohnerhöhung bereits im Vorfeld. „Uns geht es nicht um die Höhe des Mindestlohns“, sagte der Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger der „Welt“ (Freitag). „Die Bundesregierung hält sich nicht an die Absprachen, die wir 2015 vereinbart haben, als mit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns die Mindestlohnkommission gegründet wurde.“ Der Verband lehnt ab, dass der Erhöhungsschritt nun einmalig an der Kommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften vorbei gegangen werden soll. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte die Anhebung der Minijobgrenze. (dpa)

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