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Berufungsverfahren: Gericht verschärft Urteil zu Übergriffen in Mügeln

Gegen seine Geldstrafe hatte der Angeklagte Berufung eingelegt, jetzt hat das Gericht die Strafe sogar noch verschärft. Einer der Tatbeteiligten bei dem Angriff auf mehrere Inder im sächsischen Mügeln wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Der 22-jährige Angeklagte wurde wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt, teilte das Amtsgericht Oschatz mit. Zudem muss er 1000 Euro an die Opferschutzorganisation Weißer Ring zahlen und während der zweijährigen Bewährungszeit melden, wenn er seinen Wohnsitz wechselt. Der Mann kündigte Berufung an.

Zuvor hatte der 22-Jährige einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 2625 Euro nicht akzeptiert und Berufung eingelegt. Im Berufungsverfahren sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Mann in der Nacht zum 19. August 2007 vor der Pizzeria in Mügeln ausländerfeindliche Parolen gerufen hat. Das Gericht folgte nach den Zeugenaussagen von fünf damaligen Vernehmungsbeamten den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Das Verfahren war vor einer Woche vertagt worden, weil sich zwei Zeuginnen weder an den Abend noch an ihre Aussagen bei der Polizei erinnern konnten.

In der Nacht zum 19. August hatten rund 50 Deutsche während des Stadtfestes in Mügeln nach einem Streit acht Inder brutal angegriffen und über den Marktplatz verfolgt. Insgesamt wurden bei dem Angriff 14 Menschen verletzt, darunter alle acht Inder. Einer der Haupttäter wurde inzwischen zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt. (svo/ddp)

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