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Gegen den Bundestag gewonnen: Die Spitzenkandidaten der Spaßpartei "Die Partei"

© dpa/Gregor Fischer

Berliner Verwaltungsgericht: Bundestag unterliegt der "Partei" im Streit um Zuschüsse

Mit der satirischen Aktion "Geld kaufen" hatte "Die Partei" ihre staatlichen Zuschüsse erhöht. Der Bundestag wollte Geld zurück - und scheiterte jetzt vor Gericht.

Im Streit um staatliche Zuschüsse hat der Bundestag vor Gericht gegen die Spaßpartei „Die Partei“ verloren. Der Bundestag scheiterte am Donnerstag vor dem Berliner Verwaltungsgericht mit seiner Forderung nach Rückzahlung von rund 70.000 Euro und einer Strafzahlung von 383.000 Euro. 

„Die Partei“ habe einen korrekten Rechenschaftsbericht 2014 eingereicht und die Zuschüsse zu Recht erhalten, urteilten die Richter. Strittig war eine satirische Aktion mit dem Titel „Geld kaufen“. „Die Partei“ hatte etwa 100-Euro-Scheine und zwei Postkarten für 105 Euro verkauft und so ihre Einnahmen und damit auch die Zuschüsse hochgetrieben.

Das Gericht urteilte, die Einnahmen aus dieser Aktion seien legitime Einnahmen nach dem Parteiengesetz gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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