zum Hauptinhalt
Reichstag

© dpa

Berliner Amt lehnt Gelöbnis ab: "Es geht nicht darum, den Rasen zu schützen"

Zum 64. Mal jährt sich das missglückte Attentat auf Hitler vom Juli 1944. Zu diesem Anlass sollte eigentlich ein Rekruten-Gelöbnis vor dem Bundestag stattfinden. Doch das Grünflächenamt lehnt ab. Grund: Es könne nicht gleich ein ganzer Stadtteil dafür lahmgelegt werden.

Im Streit um ein Rekruten-Gelöbnis am 20. Juli auf dem Rasen vor dem Bundestag hat das zuständige Berliner Grünflächenamt seine Absage an das Verteidigungsministerium mit der Rechtslage begründet. "Es geht nicht darum, den Rasen zu schützen. Es gibt auch keinen Zweifel daran, dass selbstverständlich ein Gelöbnis vor dem Reichstag stattfinden kann ... Der bedeutende Grund für die Absage war, dass das Verteidigungsministerium die Nutzung fast eines ganzen Stadtteils mitbeantragt hat", sagte Bezirksstadtrat Ephraim Gothe am Dienstag in Berlin. Das sei mit dem Sondernutzungsrecht unvereinbar.

Bundestagspräsident Norbert Lammert kritisierte die Entscheidung gegen das Gelöbnis vor dem Reichstag zum Jahrestag des missglückten Attentats auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944. "Es gibt keinen geeigneteren Ort, das öffentliche Bekenntnis einer Armee zur parlamentarischen Demokratie zum Ausdruck zu bringen, als den Platz vor dem Parlamentsgebäude." Seit 1999 legen Rekruten stets am 20. Juli in Berlin ihr Gelöbnis ab. Die Bundeswehr will damit den militärischen Widerstand gegen Hitler würdigen.

Die "Abgrenzung muss aus Sicherheitsgründen anders geregelt werden"

Gothe verwies auf das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts von 2006, wonach der Bundeswehr bei Gelöbnissen keine Sondernutzungserlaubnis für die Straßen im Umkreis der Veranstaltung eingeräumt werden darf. Die "Kampagne gegen Wehrdienst, Zwangsdienste und Militär" hatte damals dagegen geklagt, dass die Bundeswehr für das traditionelle Gelöbnis am Sitz des Verteidigungsministeriums das Areal stets so weit absperren konnte, dass Gegendemonstranten weder in Sicht- noch in Hörweite protestieren konnten.

Gothe sagte, die Abgrenzung des Veranstaltungsortes aus Sicherheitsgründen müsse anders geregelt werden, als ein "riesengroßes Areal" abzusperren, wie es das Verteidigungsministerium beantragt habe. Das Recht der Bürger auf Gegendemonstration dürfe nicht in einem solchen Maße eingeschränkt werden. Er werde die Bundeswehr zu Gesprächen darüber einladen. Er halte es allerdings "für ziemlich ausgeschlossen", dass es eine Lösung noch vor dem 20. Juli gebe.

Das Gelöbnis "ist nicht unabdingbar nötig"

Das Grünflächenamt hatte dem Verteidigungsministerium allerdings auch geschrieben, eine Genehmigung gebe es nur, "wenn das überwiegende öffentliche Interesse dies erfordert und die Folgebeseitigung gesichert ist". Zwar sei das jährliche Rekrutengelöbnis im allgemeinen öffentlichen Interesse - es sei aber nicht unabdingbar nötig, dies vor dem Bundestag zu veranstalten. Der Bürgermeister des Bezirksamts Mitte, Christian Hanke (SPD), sagte der "Bild"-Zeitung (Mittwoch): "Der Brief ist unglücklich formuliert - wir unterstützen das Gelöbnis im Grundsatz."

FDP-Partei- und Fraktionschef Guido Westerwelle sieht hinter der Absage eine "bundeswehr- und staatsfeindliche Haltung in der Berliner Verwaltung". Das sei "instinktlos, schamlos, geschichtslos und dumm." Die Fraktion forderte Berlins Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) auf, die Entscheidung zu korrigieren. Die Ablehnung sei skandalös, weil die Rasenfläche vor dem Bundestag für kommerzielle Zwecke selbstverständlich zur Verfügung gestellt werde. (sba/dpa)

Zur Startseite