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Nächstes Jahr soll die Eröffnung stattfinden - die Baustelle BER.

© Bettina Settnik/dpa

BER-Eröffnung: Die Flughafen-Prüfer müssen vom Restrisiko befreit werden

Die Politik muss die Verantwortung für eventuelle Mängel nach Eröffnung des BER übernehmen - es ist vielleicht das letzte Hindernis. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Gerd Appenzeller

Sechs Mal wurde bislang die Eröffnung des neuen Flughafens im Südosten Berlins verschoben. Im Oktober 2020 möchte Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup beim offiziellen Start der ersten Maschine vom BER das Gefühl genießen, geschafft zu haben, woran alle Vorgänger scheiterten. Kenner der Branche bestätigen: Er leistet gute Arbeit. Aber es bleibt ein Rest Ungewissheit.

Die so genannten Wirk-Prinzip- Prüfungen haben begonnen. Dabei werden alle für die Sicherheit relevanten Systeme getestet. Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen die Brandmeldeanlage und die Sicherheitsstromversorgung. Und die Entrauchungsanlage muss funktionieren. Sie galt, wegen der unzähligen Steuerungsklappen, lange als „Monster“. Von dem aber sagt ELD, so das Kürzel des Flughafenchefs, es sei gezähmt. Dennoch: Erst wenn die Tests zu 100 Prozent positiv verlaufen, geben die Prüfer des zuständigen Landratsamts ihr Plazet für die Eröffnung.

Die Prüfer werden nicht fünfe grade sein lassen

Diese Prüfer aber werden nicht fünfe gerade sein lassen. Sicher hätten sie einen gewissen Spielraum. Sie könnten Nachbesserungen im laufenden Betrieb verlangen. Aber wenn sie etwas genehmigen, was hinterher nicht funktioniert, und sie hätten den Mangel erkennen können, werden sie persönlich in Haftung genommen. Leider haben diese sehr fachkundigen Beamten mit dem leitenden Flughafenpersonal in der Vergangenheit nicht nur gute Erfahrungen gemacht. Sie wurden immer wieder hingehalten, auch schon mal falsch und unzureichend informiert. Vor allem aber wurden sie arrogant behandelt, wie Provinzeier, die sich der Eröffnung des Berliner Weltflughafens kleinlich in den Weg stellten.

Die Gesellschafter müssen über eine Haftungsfreistellungserklärung nachdenken

Kleinlich aber dürfen, müssen sie sein. Es gibt vermutlich nur einen Weg, sie von dem persönlich zu tragenden Restrisiko zu befreien und damit ein vielleicht letztes Hindernis für die pünktliche Eröffnung aus dem Weg zu räumen: Die Politik, die drei Gesellschafter, müssen über eine Haftungsfreistellungserklärung nachdenken. Damit würde die Politik dieses Restrisiko übernehmen. Das könnte zum Beispiel durch die Bereitstellung zusätzlichen Personals in den kritischen Bereichen des Flughafens geschehen. Ungewöhnlich wäre so etwas nicht. Aber es hätte einen Preis, einen politischen.

In Brandenburg, aber auch in Berlin gibt es viel Kritik an der zu kurzen Nachtruhe auf den Flughäfen. Wie auch immer die Brandenburger Koalitionsgespräche ausgehen: Aus jeder Regierung wird es die massive Forderung für eine Verlängerung des Nachtflugverbotes geben. Auch in Berlin melden sich solche Stimmen. Der Gesellschafter Bund würde sich kaum quer stellen. Und wenn innerdeutsche Flüge erst ab sechs Uhr früh erlaubt sind, passte das ganz gut in die derzeitigen Diskussionen.

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